Guten Abend zusammen,
Hier ein paar Daten: Ich bin 19 Jahre alt und fange morgen meine erste Ausbildung an. Ich wohne zurzeit bei meiner Mutter, die nicht mit meinem Vater zusammen lebt. Bis vor meinen 18. Geburtstag bekamen wir 350€ Unterhalt, seit dem 180€ (Er meinte er müsse nicht mehr so viel bezahlen und wir hatten keine Lust einen neuen "Titel" zu bewirken, deswegen haben wir uns privat auf die Summe geeignet). Ich werde in meinem ersten Lehrjahr 566,50€ Brutto verdienen.
Nun möchte ich mit meiner Freundin in eine Wohnung ziehen, die inklusive Nebenkosten 525€ kostet. Wieviel Unterhalt kann ich erwarten? Wer muss denn jetzt Unterhalt zahlen? Weiterhin nur mein Vater, meine Mutter auch?
Ich weiß auch, dass mir Kindergeld zusteht. 184€, oder? Dann kann ich noch BaB beantragen, was ich auch tun werde.
Mir macht nur der Unterhalt kummer, wir müssen vorher ja ein wenig durchrechnen.
Meine Mutter hat mich raus geworfen, wie sieht's dabei aus? Habe aber gelesen, dass wenn BaB abgelehnt wird Wohngeld beantragt werden kann.
Deine Mutter darf Dich "rauswerfen". Aber das berechtigt Dich trotzdem nicht zum Bezug von BAB, wenn die sonstigen Bedingungen nicht stimmen. Aber es verpflichtet Deine Mutter, grundsätzlich an Dich Barunterhalt zu zahlen.
Der Sonderfall des "Rauswurfs" wird hier nicht als Ausnahme genannt:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26036/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A072-berufliche-Qualifizierung/Allgemein/BAB-Anspruchsvoraussetzungen.html
Ich bin überfragt, ob es in dieser Konstellation BAB oder Wohngeld oder keins von beidem gibt.