Unsere Tochter 19 Jahre alt fährt oft mit unserem Auto und ist dort auch bei der Autoversicherung mit eingetragen. (Dadurch wurde die zwar fast doppelt so teuer- aber naja) Das Problem: Wenn unser Auto mal nicht da ist, nimmt sie das Auto der Oma, wo sie aber bei der Versicherung nicht eingetragen ist. Ich bin der Meinung, dass sie dann nicht damit fahren darf oder darf man doch- nur nicht ständig? Kennt einer die Rechtslage, wenn dann zufälligerweise ein Unfall mit Omas Auto passiert- zahlt dann die Versicherung oder nicht?
Antworten (3)
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wolschiwolschi
Es kommt drauf an, wie die Oma ihre Versicherung abgeschlossen hat. Sie zahlt weniger, wenn sie nur allein fährt. Dürfen auch andere mit dem Auto fahren, also hat sie keine Einschränkungen gemacht, darf jeder mit dem Auto fahren. Am besten mal in ihre Police sehen, oder die Versicherung fragen. Meistens sagt man aber, daß keine Personen unter (ich glaube 21 ) damit fahren.
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SternenmamiSternenmami
Nein, dann zahlt die Versicherung nicht, wenn das nicht eingetragen ist!!!
Mit ganz viel Glück zahlt die Versicherung einen Teilbetrag, aber dann wird die Versicherung hinterher auch utopisch hoch. Dann ist die Versicherung aber auch schon sehr, sehr kulant!!!
Frage ist, ob die Oma als alleinige Fahrzeugführerin eingetragen ist oder ob andere Fahrer zumindest teilversichert sind.
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crashladycrashlady
Jeder verleiht doch iwann mal sein Auto an jemanden. Nur wie das bei Familienmitgliedern aussieht, weiß ich nicht.
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SternenmamiSternenmami Also wir verleihen unsere Autos definitiv niemals an jemand anderen, weil diese Leute eben NICHT versichert sind!!!
Dein JEDER stimmt also schon mal nicht und alle Leute, die ich kenne, verleihen ihr Auto auch nicht.
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crashladycrashlady dann sprechen wir uns nochmal, wenn du alt und grau bist.
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SgtMillerSgtMiller Ich verleihe meine Fahrzeuge auch an NIEMANDEN !
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Blödsinn !
Die KFZ Haftpflichtversicherung zahlt den Fremdschaden immer ! Kasko nicht.
Die versicherung wird nachträglich den höheren Beitrag fordern und je nach Gesellschaft bis zu 2 Jahresbeiträge als Strafbeitrag.
Warum ist meine Angabe dann Blödsinn??? Ich habe doch das Gleiche geschrieben.
... und natürlich kann die Versicherung ablehnen, den Schaden zu zahlen!!! Sie wird ihn zwar zunächst begleichen, da ja der Geschädigte nichts dafür kann, wird sich das Geld aber höchstwahrscheinlich vom Unfallverursacher wiederholen.
Habe ich nämlich schon mal erlebt und das ist noch gar nicht so lange her. Mein Unfallgegner und -verursacher war nicht bei der Versicherung gemeldet und durfte hinterher den Schaden bei der Versicherung abstottern.
Die Kernaussage ist, dass die Versicherung zahlen muss und nicht ablehnen kann !
Von wem sie dann das Geld wieder fordert ist für den Geschädigten uninteressant.
Du hast geschrieben,
Das ist einfach mal FALSCH !
Na super, für mich ist es so, dass sie nicht zahlt, wenn das Geld zurückgefordert wird.
Hier wollte jemand wissen, ob derjenige versichert ist, wenn ein Unfall geschieht, bzw. ob es irgendwelche Folgen hat, wenn man nicht versichert ist.
Tatsache ist, dass es immer Folgen hat, wenn man nicht versichert ist, denn wem hilft es denn, wenn der Schaden zwar zunächst reguliert wird, man ihn aber trotzdem an die Versicherung zurückzahlen muss??? Ist doch letztendlich total egal, an wen man den Schaden zahlt ... ob an den Geschädigten oder an die Versicherung.
Es ist IMMER besser, wenn man auch in der Versicherung eingetragen ist, wenn man mit einem Auto fährt. Wäre es egal, dann würde es diesen wahnsinnigen Beitragsunterschied nämlich gar nicht geben!!! Keiner zahlt freiwillig die dreifache Versicherungssumme, wenn er diesen Betrag auch umgehen kann.