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19 Jährige wird von Mutter geschlagen, was kann man in dem Alter tun?

gefragt von schweresHerzschweresHerz am 05.06.2009 um 21:20 Uhr

Folgendes Problem:
Meine 19 jährige Freundin wohnt (wie ich auch) noch zu Hause bei ihren Eltern, im Okotber beginnt sie in der Nachbarstadt ihr Studium. Dennoch hat sie vor weiterhin dort zu wohnen, aus finanziellen Gründen. Jedoch wird es zu Hause immer schwieriger, ihre Mutter wird wieder "handgreiflich". Als Kind ist sie häufiger von ihrer Mutter geschlagen worden, was später oder in den letzten Jahren angeblich nachgelassen habe. Es gibt keine äußeren Anzeichen wie z.B. Blutergüsse. Aber auf jeden Fall geht es jetzt wieder los. Ihre Mutter haut sie oder wirft mit Dingen gegen sie wenn sie sich streiten. Meistens wird sie verbal geschlagen, doch jetzt kommt es manchmal zu physischen Schlägen.

Ich weiß nicht wie ich ihr helfen kann. Ihr Vater sagt nichts dazu, schweigt oder gibt ihr die Schuld dafür und ihre Mutter meint in Recht zu sein. Sie selbst hat Angst auszuziehen, da sie nicht allein sein möchte und aus gesundheitlichen Gründen nicht viel arbeiten kann, weshalb sie auch kein Geld für eine Wohnung hat. Wie kann ich ihr helfen?

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Familie x 9.256 verletzungen x 108 handgreiflich x 2

anonym
beantwortet von kampione91 am 5. Juni 2009 21:21
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Na , was wohl? Anzeige wegen Körperverletzung erstatten.

Kommentar von 14ce93912e9c8f1850654c25fe58b707smallvitessa am 5. Juni 2009 21:22

DH! Und ausziehen, da hilft nur Abstand. Gesundheitlich kann das auch nur von Vorteil sein.


susimwald
beantwortet von susimwald am 5. Juni 2009 21:22
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Sie ist erwachsen. Sie muß halt doch ausziehen. Ich bin mit 16 von zuhause weg und habe es sehr gut überlebt


maarten
beantwortet von maarten am 5. Juni 2009 21:22
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Ausziehen und Anzeige


anonym
beantwortet von bini1224 am 5. Juni 2009 21:25
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es gibt doch bestimmt in jeder stadt eine erziehungsberatungsstelle, an die man sich wenden kann. dort könnte deine freundin einen termin machen und mit den beratern über ihre situation sprechen. die stehen natürlich unter schweigepflicht. und sollte deine freundin sich doch dazu durchringen, auszuziehen, kann sie über das jugendamt bestimmt hilfe bekommen... auch finanziell.


angie760
beantwortet von angie760 am 5. Juni 2009 21:23
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Als erstes mal eine Anzeige wegen Körperverletzung. Die anderen Hilfen ergeben sich dann evt.automatisch.


anonym
beantwortet von jensencom am 5. Juni 2009 21:22
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Sie bei dir aufnehmen...? Wäre ein Anfang, ich denke ausziehen ist ganz klar die lösung. Solange sie studiert, kann sie übers Bafög-Amt die Eltern zur Not auf unterhalt verklagen.

Kommentar von E68cf87a262f80fb80710e7155d67377smallschweresHerz am 5. Juni 2009 21:25

ich kann sie leider nicht aufnehmen, hab auch schon dran gedacht. Sie hat Angst ihre Eltern auf Unterhalt zu verklagen, da sie Geldsorgen haben.

Kommentar von B5d2963819f5e216f868c8cac782b86csmallredbrodi am 19. Juli 2009 17:56

Wenn die Eltern unter ein bestimmtes Verdienstlimit fallen, müssen sie das Bafög nicht bezuschussen. Wenn doch, kann sich das Bafög-Amt selbst darum kümmern und deine Freundin ist diese Sorge los. Für die Zeit, in der die Eltern nicht zahlen können/wollen, unterstützt das Bafög-Amt deine Freundin.


ullagio
beantwortet von ullagio am 5. Juni 2009 21:22
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Ausziehen,auf jedenfall!


WEISTDUS
beantwortet von WEISTDUS am 5. Juni 2009 21:24
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Ich denke, da muß sie sich vertrauensvoll an die Polizei wenden. Die haben Zugang zu Familien-Psychologen, die der Mutter evtl. helfen können. Man muß ja erst mal rausbekommen, warum die Mutter jetzt so ist wie sie ist.


Winchester
beantwortet von Winchester am 5. Juni 2009 21:24
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zurückschlagen. Nein Quatsch, Mutter anzeigen, zur Polizei gehn


mfms2009
beantwortet von mfms2009 am 5. Juni 2009 21:23
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Ausziehen und das so schnell wie möglich und Anzeige gegen die Mutter erstatten.


anonym
beantwortet von Lalalalaaa am 5. Juni 2009 21:23
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Poooolizei.


moon73
beantwortet von moon73 am 5. Juni 2009 21:22
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Sie kann ihre Mutter anzeigen und sie hat das Recht unter diesen Umständen auszuziehen. Ihre Mutter muß dann für sie den Unterhalt zahlen.

Sie sollte sich dringend an eine Beratungsstelle wenden, damit sie Hilfe bekommt und aus der Elternwohnung ausziehen kann.


Lia50
beantwortet von Lia50 am 5. Juni 2009 21:22
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ANZEIGE = KÖRPERVERLETZUNG IST DAS!!!!!


seppel1986
beantwortet von seppel1986 am 5. Juni 2009 21:22
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Anzeige und wenn möglich von zuhause ausziehen


anonym
beantwortet von TanteBertha am 6. Juni 2009 09:13
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Also, da hilft wohl letztendlich nur ausziehen. In diesem Fall ist der jungen Frau ein Leben im Elternhaus nicht zuzumuten. Grundsätzlich ist es so, dass Eltern ihren Kindern gegenüber unterschaltspflichtig sind bis diese 25 Jahren alt sind. Sollten die Eltern sich Bar-Unterhalt nicht leisten können, würde es u.U. Schwierigkeiten geben, wenn die junge Frau ausziehen will, weil man von Amts wegen verlangen würde, dass sie dort wohnen bleibt, da der Staat ja eigentlich auch nicht für sie aufkommen will. Hier bin ich ziemlich sicher, dass es keine Probleme geben wird mit der staatl. Unterstüzung. Deine Freundlin sollte sich Hilfe beim Jugendamt/Sozialamt/Frauen-Beratung ihrer Stadt suchen und ggf. übergangsweise Unterkunft in einem Frauenhaus suchen. Auch dort weiss man ihr zu helfen, wie sie auf eigene Füsse kommt.


aggie
beantwortet von aggie am 5. Juni 2009 21:37
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bei der nächsten handgreiflichkeit anzeige erstatten, vorher sich diese behandlung energisch verbieten in einem klärenden gespräch, bei der du (evtl. auch deine eltern)ihr durch anwesenheit den rücken stärkt, ausziehen, auf jeden fall (WG?). kann sie nicht bei dir vorübergehend unterkommen?

Kommentar von Af1e794ceb793a64c51ba124f3e6fe4esmallaggie am 5. Juni 2009 21:40

evtl. den sozialdienst von caritas o. awo aufsuchen oder eine frauenberatungsstelle in der nähe.


gigik
beantwortet von gigik am 5. Juni 2009 21:28
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Vielleicht kann sie sich entscheiden mal in eine WG zu ziehen, oder ihr zieht zusammen, zwischen schlagen und schlagen gibts auch Unterschiede, das ist vielleicht auch ein Generationsproblem und eine gesunde "Watschn" hat noch keinem geschadet!

Kommentar von E68cf87a262f80fb80710e7155d67377smallschweresHerz am 5. Juni 2009 21:30

Naja, das denkt sie sich auch. Aber Sachen werfen und es nicht bei einem Klatscher belassen sondern mehrmals draufhauen, ist doch keine gesunde Erziehungsmaßnahme?

Kommentar von Af1e794ceb793a64c51ba124f3e6fe4esmallaggie am 5. Juni 2009 21:39

schlagen hat immer was mit erniedrigung für das opfer zu tun!!!!!!!!!!!!!!


anonym
beantwortet von marsianer am 20. September 2009 11:35
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Interessant, wie leichtfertig einige Zeitgenossen die Anzeige ansehen. Können sich diese Leute nicht in das Mädchen hinein versetzen? Wer erstattet leichtfertig Anzeige gegen seine Eltern? Mir fehlt in dem Bericht ein Hinweis darauf, wann und wie es zu Streitigkeiten kommt. In welcher Situation gibt es Streit? Sind es bestimmte Themen? Ohne dieses Wissen lehne ich so einfach eine Anzeige ab. Vielmehr rate ich dazu, dass im Normalfall alle Beteiligten an einen Tisch kommen und sich mit dem Problem auseinander setzen. Zu diesem Kreis gehören unbedingt der Vater und der Freund. Am sinnvollsten wäre es dann, wenn ein von Eltern und Mädchen akzeptierter kompetenter Freund da wäre, der die Diskussion leiten könnte. Falls das nicht der Fall ist, müsste man zuerst die Vereinbarung treffen, dass das Gespräch ruhig, d.h. ohne Schreierei, sachlich geführt wird. Ob die Parteien gesprächsfähig sind kann ich nicht beurteilen, jedenfalls ist das die beste Form. Eine Anzeige würde ich zunächst ausschließen.


anonym
beantwortet von Schlumpi79 am 11. September 2009 11:00
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An Deiner Stelle würde ich der Mutter mal klarmachen, dass sie, wenn sie später mal alt und pflegebedürftig ist, KEINE Unterstützung von ihrer Tochter erwarten kann! Und wenn sie dann später wirklich links liegen gelassen wird, dann denkt sie vielleicht nach...!

LG

Schlumpi!


redbrodi
beantwortet von redbrodi am 19. Juli 2009 17:59
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Anzeige bei der Polizei wegen Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung durch den Vater! Der hat ja nicht reagiert sondern zugesehen. Jugendamt einschalten, das ist noch mindestens zuständig bis zum 21 Lebensjahr. Und wenn sie sich dort nur beraten lässt, um zu erfahren, welche Schritte sie für sich einleiten kann/muss. Rasu sollte sie im eigenen Interesse auf jeden Fall von zu Hause. Bafög bekommt sich ganz bestimmt auch, wenn sie es beantragt. Und zum Studium kann sie doch ins Wohnheim ziehen. Da ist sie auch nicht alleine und wird sehr schnell Kontakte schließen.


sarah203
beantwortet von sarah203 am 11. Juni 2009 10:50
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Könnte sie nicht erstmal zu dir ziehen? Sprich doch mal mit deinen Eltern und erkläre ihnen die Situation. Sie muss auf jeden Fall da raus!


anonym
beantwortet von 06321 am 7. Juni 2009 15:03
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entweder Anzeige erstatten oder ausziehen,oder zur Familienberatung.Jugendamt wäre eventuell auch noch ne Möglichkeit.


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