Grundsätzlich ist ja eine Anzeige möglich, sobald ehrenverletztende und unwahre Behauptungen gestellt und verbreitet werden.
Womit muss ich das belegen können? Die jeweiligen Personen, die es mitbekommen haben, wollen nicht mit reingezogen werden.
Was muss ich sonst noch beachten?
würde es ausreichen, wenn die Zeugen eine schriftliche Stellungnahme mit Unterschrift abgeben?
Wenns zur Verhandlung kommen sollte, müssen sie trotzdem vor Gericht erscheinen und aussagen.
Eine schriftliche Aussage reicht um es interessant zu machen für den Staatsanwalt, wie oben gesagt, kann es dazu kommen, dass die Zeugen vor Gericht nochmals aussagen müssen (wenn es zur Verhandlung kommt).