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§ 186 StGB

Frage von Alfredi Alfredi

im §186 und 187 (üble Nachrede, Verleumdung) steht u.A. § 11 Abs.3, auf welches Gesetzt bezieht sich dieser 11/3? Bezieht sich der Auf § 11 Abs.3 StGB, Amthandlungen von Richtern?

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Antworten (5)

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    Antwort von Alfredi Alfredi

    ich habe jetzt den Fehler bemerkt, der Absatz 1 steht direkt hinter dem fettgedruckten § 11, ich habe ihn dadurch überlesen, danach folt 1,2,3... undb ei 3 steht eben Richter. Dan folgen am ende (2) und (3), also ein Manko im Satz des Buches finde ich. (Beck Texte)

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    Antwort von romeo27 romeo27

    ich denke das meint beleidigungen....usw gegen richter !!

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Nö.

    Siehe Antwort von bitmap am 11. September 2009 15:08 Uhr.

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    Antwort von bitmap bitmap

    (3) Den Schriften stehen Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und andere Darstellungen in denjenigen Vorschriften gleich, die auf diesen Absatz verweisen.

    http://www.buzer.de/gesetz/6165/a85230.htm

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    Antwort von Morrrpheus Morrrpheus

    Wenn in einem Paragraphen auf einen anderen Paragraph bezug genommen wird, dann handelt es sich immer um das gleiche Gesetzbuch, es sei denn, es steht ein anderes dabei!

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    Antwort von bueten bueten

    (PDF) ÜBLE NACHREDE UND VERLEUMDUNG

    Dateiformat: Adobe Acrobat/Reader PDF

    Verleumdung nach § 187 StGB die Unwahrheit der ehrenrührigen. Tatsachenbehauptung positiv bekannt sein muss. Bei § 186 StGB kann der Täter ...

    http://www.lehrer-online.de/dyn/bin/280774-290841-1-ueble_nachrede.pdf

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