im §186 und 187 (üble Nachrede, Verleumdung) steht u.A. § 11 Abs.3, auf welches Gesetzt bezieht sich dieser 11/3? Bezieht sich der Auf § 11 Abs.3 StGB, Amthandlungen von Richtern?
Antworten (5)
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AlfrediAlfredi
ich habe jetzt den Fehler bemerkt, der Absatz 1 steht direkt hinter dem fettgedruckten § 11, ich habe ihn dadurch überlesen, danach folt 1,2,3... undb ei 3 steht eben Richter. Dan folgen am ende (2) und (3), also ein Manko im Satz des Buches finde ich. (Beck Texte)
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bitmapbitmap
(3) Den Schriften stehen Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und andere Darstellungen in denjenigen Vorschriften gleich, die auf diesen Absatz verweisen.
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MorrrpheusMorrrpheus
Wenn in einem Paragraphen auf einen anderen Paragraph bezug genommen wird, dann handelt es sich immer um das gleiche Gesetzbuch, es sei denn, es steht ein anderes dabei!
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buetenbueten
(PDF) ÜBLE NACHREDE UND VERLEUMDUNG
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Verleumdung nach § 187 StGB die Unwahrheit der ehrenrührigen. Tatsachenbehauptung positiv bekannt sein muss. Bei § 186 StGB kann der Täter ...
http://www.lehrer-online.de/dyn/bin/280774-290841-1-ueble_nachrede.pdf
Nö.
Siehe Antwort von bitmap am 11. September 2009 15:08 Uhr.