ist das denn erlaubt?Das wir zusammensind meine ich.und das wir miteinander schlafen...naja wir sind jetzt schon laenger zusammen aber ich habe immer so ein unwohliges gefuehl wenn ich bei ihm schlafe und so,,und meine eltern sagen das dies garnicht erlaubt sei...und ichwollte halt mal fragen...
18 und 14.Erlaubt?
Antworten (14)
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2Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
liebesbienchenliebesbienchen
Wenn Deine Eltern nicht so "tolerant" sind und nur sehen, und sie sind im Recht, dass ein Volljähriger ihre minderjährige Tochter, ob mit Deinem Einverständnis oder nicht, vernascht, kann das bitterböse Konsequenzen für ihn haben, wenn sie ihn anzeigen.Tatbestand ist, dass er wissentlch eine Minderjährige vernascht! Also, wenn Du ihn wirklich lieb hast und er sich seinen Verstand noch nicht verr... hat, dann Vorsicht! Liebe Grüße Sabine :>)
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Kate96Kate96
Ich dachte immer man darf das ab 14 ?! aber klar, er ist volljährig, und du nicht
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AmaDioAmaDio
Müsste eigentlich erlaubt sein, wenn ihr beide einverstanden seit.
Eine Bekannte von mir war mit 17 mit einem Kollegen von mir zusammen, der 45 war... die sind zwei Jahre später immer noch zusammen. Ob das nun eklig ist oder nicht, sei mal dahingestellt.
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Techno2009Techno2009 auch wenn es erlaubt ist der 45 jährige hat wohl psychische probleme..........
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hardwoodhardwood wieso soll der Probleme haben? es gibt eben mädchen und frauen, die auf ältere stehen und mit jüngeren nichts anfangen können....es gibt auch 45jährige, die besser aussehen, als manch 25jähriger. Ausserdem kommts auch auf die Ausstrahlung an....
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K1706K1706
Streng genommen geht es wenn eine mindestens 14 jährige mit einem ebenfalls minderjährigen schläft...allerdings wenn einer von beiden volljährig wird muss der solange wieder warten bis der andere auch volljäührig is!
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Silvia56Silvia56
Liebe Panda14,
so leid es mir für Dich tut, aber es ist strafbar. Bis jetzt hat das Gesetz noch nicht eingegriffen. Aber so etwas kann sich schnell ändern. Auch hast Du nicht geschrieben, wo ihr "nächtigt". Hat Dein Freund eine Wohnung für sich oder seid ihr dann bei seinen Eltern oder bei Deinen Eltern? Wenn ja, könnten Deine Eltern sich sogar wegen Kuppelei verantworten müssen. Bitte laß es nicht so weit kommen. Ihr seid noch jung und habt noch ganz viel Zeit.
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Panda14 naja er hat ne eigene wohnung..wie meinst du das "Bitte laß es nicht so weit kommen. Ihr seid noch jung und habt noch ganz viel Zeit."
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user492user492
eigentlich sollte man darauf nicht antworten. a)du bist 14 er 18, er wird wegen verführung minderjähriger zur verantwortung gezogen. b) deine eltern sind mitwisser, noch schlimmer, wie verantwortungslos können sie sein. und c) willst du hier prahlen/angeben? es ist nicht zu fassen.
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Panda14 prahlen?dumm oder so? ich frage nur weil ich wissen will woran ich bin.ob es nun erlaubt ist oder nicht weil jeder was anderes sagt und ich immer so ein dummes gefuehl dabei habe wenn ich bei ihm bin...es ist nur eine frage also warum "ist es nicht zu fassen?"
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Linchen3012Linchen3012 a) Wenn er (von ihren Eltern) angezeigt wird. b) Oh ja, sehr schlimm.^^ Wenn er 17 wäre, wäre er knapp ein Jahr jünger. Sollten sich die Eltern dann auch schämen? Ab wann sollten sich die Eltern schämen? Doch wohl nicht, wenn sie wissen, dass ihrer Tochter nichts passiert und sie ihn liebt. c) Wie bitte soll sie ihre Frage denn stellen, ohne das Alter(ich denke mal, darauf hast du das mit dem Prahlen bezogen) zu nennen? Es ist nicht zu fassen.
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hardwoodhardwood
Solange Deine Eltern nichts gegen diese Beziehung haben,(auch wenn sie wissen, dass ihr Gv habt), und es wird keine Anzeige erstattet, passiert gar nichts.
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Panda14 was denn nun?
im internet steht meistens auf den seiten das es erlaubt ist solange uns eine Beziehung verbindet..naja mein freund ist halt 18 und vier jahre sind nicht die welt aber..wer von euch hat jetzt recht?
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garararragarararra frag die polizei um sicher zu sein ist aber schon peinlich
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Tollhaus1Tollhaus1
Ist es auch nicht,aber manche machen es halt trotzdem!Wenn ihr Ihn dann anzeigt hat er ein Problem.
so ein quatsch ... würde stimmen wenn er 21 (und damit strafrechtlich (!!) kein jugendlicher mehr) wäre .... siehe auch die entsprechenden links!! diese antwort hier ist jedenfalls grottenfalsch! schade, dass du die als hilfreichste gewählt hast!