Hallo
ich schildere einfach mal meinen fall: 29.08.2006 Führerschein erteilt 2jahre probezeit 16.03.2007 3 Punkte A Verstoß 16.04.2007 1 Punkt A Verstoß 14.05.2007 3 Punkte A Vesrtoß 20.11.2007 teilnahme am aufbauseminar probezeit 2 jahre verlängert 13.04.2008 3 Punkte B verstoß 21.07.2008 1Punkt a verstoß 29.01.2009 3 Punkte B Verstoß
insgesamt habe ich im moment 14 Punkte und meine probezeit endet am 29.08.2010.... am 08.01.2010 wurde ich geblitz ich bin bei rot nach circa 15-20 sekunden warte eit angefahren und wurde geblitz. wenn es zum bußgeldbescheid kommt bin ich bei 18 punkten in der probezeit und bin zum 2 mal mit einem A Vesrtoß nach dem aufbauseminar aufgefallen. siehe hier http://www.verkehrsportal.de/images/gif/probezeit.gif so ganz klar mir wird die fahrerlaubnis entogen; aber wie lange? muss ich zur MPU ?
Hej Franticek deine antworten sind echt der hammer, respekt dafür!!dritte stufe...so weit in etwa bin ich auch schon gekommen aber gilt das auch für 18 punkte in der probezeit ? machen die da keinen unterschied?wollen die nicht dann ne MPU haben?die ist doch bei 18 punkte die regel. sollte ich glück haben kann ich nach drei monaten einen neuen führerschein mit restprobezeit bekommen?
Die 18 Punkte führen auch zur MPU, dazu müßte man aber die genauen Daten der einzelnen Punkte wissen (wann Verstoß, wann BGB und wann Rechtskraft) und vor allem wissen, ob du bei Erreichen von 8 bzw 14 Punkten angeschrieben und auf die Folgen hingewiesen wurdest. Bist du z.B. von 12 hochgerauscht auf 18 und hast bei 14 keinen Schrieb bekommen, dann werden die Punkte wieder herabgesetzt.
kennst du dich denn mit sowas aus? also könttest du sagen ob ich zu einer mpu muss wenn ich dir die genauen verstöße mitteile? achso ich wurde mit erreichen von 14 punkten angeschrieben! bin ja aktuel auch bei 14 punkten und bekomme wegen den blitzer 4 punkte, dann wäre ich genau bei 18 punkten
Ich denke, dass ich das zusammen bekäme. Aber ein besserer Rat - geh mal rüber zu www.verkehrsportal.de und dort ins Forum. Melde dich an und stelle die Frage dort - am besten in der Rubrik Führerschein. Dort erhälst du nämlich, wenn du alles genau angibst, Antworten von besseren Experten als ich es bin. Dort sind vom Leiter von Führerscheinstellen, vom Chef einer Bußgeldstelle, Juristen, und und .. so ziemlich alles vertreten. Die wissen noch bedeutend mehr als ich. Geh einfach mal dahin.
klar die frage werde ich schnellstmöglich ins forum schreiben. köntest du trotzdem mal so grob übern daumen peilen was mich erwarten könnte? hier ein link zum mpu forum wo ich auch schon reingeschrieben habe da stehen alle meine vergehen drin. http://mpu-forum.mpu-idiotentest.com/showthread.php?t=16472
hej habe auch ins verkersportal geschrieben http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=83232 leider hab iuch den anschein das alle nur vermuten aber nicht wissen
Ich habe es dort gelesen. Und die Antworten kamen von sehr kompetenten Leuten. Das mit dem Vermuten ... du hast ja portionsweise Sachen nachgereicht. Und was dann den Ermessensspielraum der Führerscheinstelle angeht, können die natürlich nicht sagen, was dort frei entschieden wird. Wegen der Punkte kommt noch keine MPU, du wirst Punkte erhalten, die aber nur bis max 17 Punkte gehen. Dann muss erst nochmal ein Schreiben kommen, welches den Entzug bei 18 angündigt und dich auch nochmal zu einem Seminar auffordert. Deine Sperre wird also im Moment nur drei Monate betragen, so dass du bem Abgeben des Führerscheins schon gleich wieder eine Neuerteilung beantragen kannst.
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Die Probezeit endet natürlich durch diesen Entzug auch 3 Monate später.
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Eine MPU ist hier noch nicht zwingend vorgeschrieben. Die liegt hier noch im Ermessen der Führerscheinstelle, wobei bei dieser Anhäufung fast alle eine MPU anordnen. Insofern kann das auch niemand anders mit 100% Sicherheit sagen. Und die Mitteilung, ob oder ob nicht, die bekommt man immer erst bei der Beantragung. Die Führerscheinstelle teilt dir auch mit, ob du den Führerschein erst nach bestandener MPU zurückerhält oder ob du eine Frist für eine positive MPU bekommst und der Führerschein nach Nichtbestehen wieder eingezogen wird.
ich danke dir