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18 Jahre, und gesetzlich erlaubter Rausschmiss?

gefragt von Chris123456789 am 09.05.2009 um 13:20 Uhr

Hey, wie in der Frage an sich schon enthalten ist, bin ich total planlos, was bei mir im nächsten Monat passieren wird, hier die Details: Wie der Kalender uns zeigt ist Mai, hehe^^. Und im Juni werde ich mein 18.Lebensjahr erreicht haben, sprich, in einem Monat bin ich 18. Mutter und Vater geschieden, Mutter ist die Erziehungsberechtigte, bei der ich also logischerweise auch lebe. Jedoch schon seit 4 Jahren in Hass, traurig aber es lässt sich nichts mehr ändern. Da ich jetzt nächsten Monat, am 18.6. Geburtstag habe uns somit volljährig bin, ist der Rauswurf am 30. geplant. Nun gut, aber wie soll das gehen, denn: -ich bin im Abschlussjahr einer Realschule drinne, und werde danach zu einer Fachoberschule im Bereich Wirtschaft gehen. Bin also weder in einer Ausbildung, geschweige einem Beruf drinne, sprich 0 Geld. Wie soll das also gehen..wo soll ich hin...mir bleibt nicht mehr viel Zeit... Der Vater hat keinen Platz mehr im Haus für noch eine Person. Muss ich also in ein Jugendheim, oder sowas ähnlichem? Dadrauf habe ich nämlich 0 Interesse!!!, da werde ich gegen kämpfen, wie's nur geht. Oder bekomme ich in der Nähe eine kleine Wohnung für mich vom Staat bezahlt (mit Strom+Wasser), und soviel Geld, dass es für Lebensmittel langt?<---So habe ich's nämlich von einem Bekannten gehört. Bitte um schnelle wahrheitsentsprechende Antworten, und ein riesen Danke im Voraus. Gruß.

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Rausschmiss x 37 Rauswurf x 27 Erlaubt oder nicht x 1

kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 9. Mai 2009 13:24
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Wenn die Bedingungen daheim unerträglich sind, bezahlt der Staat auch eine Wohnung. Ist eine Ausnahmeregel, sonst muß man mind. 25 sein.

Kommentar von A85ec3806be0e9452a006f95981d93c5smallkaesbrot am 9. Mai 2009 13:31

Nennt sich auch Härtefallregelung.


Acer2009
beantwortet von Acer2009 am 9. Mai 2009 13:22
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Während der Schul und Ausbildungszeit können dich zwar die Eltern rauswerfen müssen dich aber Finanziell voll unterstützen. Und das können sich Eltern nur ganz selten leisten!


anonym
beantwortet von millionaire am 9. Mai 2009 13:23
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Es ist gesetzlich geregelt, dass deine Mutter dich bis zum 25. Lebensjahr nicht rausschmeißen darf. Es sei denn, sie bezahlt dir deine Wohnung und zahlt dir Unterhalt. In Extremfällen kann das Jugendamt eingschaltet werden. Die bringen dich dann in einer eigenen Wohnung unter, bis du selbst Geld verdienst. Aber das halt nur, wenn es gar nicht anders geht.

Kommentar von A85ec3806be0e9452a006f95981d93c5smallkaesbrot am 9. Mai 2009 13:28

Wo hast du das denn her?

Kommentar von millionaire am 9. Mai 2009 13:31

Das sind gesetzliche Grundlagen. Du kannst dich ja gerne beim Jugendamt darüber informieren. Mein Bruder ist Leiter eines Jugendamtes und hat mir schon oft davon erzählt, wie viele Jugendliche er unterbringen muss und auch in eigenen Wohnungen !!!


hajottka
beantwortet von hajottka am 9. Mai 2009 13:22
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laß Dich doch mal vom Jugendamt beraten, viel Glück, kannst gebrauchen!

Kommentar von RedPhantom am 9. Mai 2009 13:24

Hol dir die Hilfe bei den Fachkundigen


Schnuffduff
beantwortet von Schnuffduff am 9. Mai 2009 13:24
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Wenn deine Mutter dich vor die Tür setzt muß sie denke ich mal Unterhalt zahlen und dein Vater ja auch.Du solltest dich nächste Woche ran machen und dich mal bei den Ämtern erkundigen...und geh mal in dieses Forum...da gibt es eine Rubrik U25 unter 25 da schreibt du rein... http://www.elo-forum.org/ oder unter Allgemein


Flegel1988
beantwortet von Flegel1988 am 9. Mai 2009 13:23
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ich glaube nicht dass dich deine mutter unter diesen voraussetzungen rausschmeißen kann. ich glaube, sie ist bis 25 oder so weiterhin verpflichtet, dich bei ihr wohnen zu lassen, wenn du keine eigenen mittel hast. bin mir aber nicht sicher. wenn doch, bekommst du auf jeden fall unterstützung vom staat


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 9. Mai 2009 13:23
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Der Staat wird Dir keine Wohnung und Deinen Lebensunterhalt bezahlen. Deine Eltern sind weiterhin für Dich verantwortlich, solange Du noch keinen Beruf hast. Du kannst Dich aber mal beim Jugendamt genau informieren

Kommentar von A85ec3806be0e9452a006f95981d93c5smallkaesbrot am 9. Mai 2009 13:26

Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet wenn

1.der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann, http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/buch/sgbii/22.html


Andalusien
beantwortet von Andalusien am 9. Mai 2009 13:29
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Alternativen: Jugendamt!während der Ausbildung müssen Eltern zahlen bis zum 25. Lebensjahr. Können sie nicht zahlen springt Vater Staat ein. Evtll. Bafög beantragen. Egal wie zu wirst jobben müssen, das Geld reicht nicht um sich Extras leisten zu können. Stell dich auch eigene Füße, das ist der beste Weg um in der Familie und im eigenen leben zurecht zu kommen. Du schaffst das, ich wünsche dir viel Glück


giftmischerinxx
beantwortet von giftmischerinxx am 9. Mai 2009 13:25
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ja geh schnell zum jugendamt die helfen dir weiter, normalerweise darf man ohne einkommen nicht einfach ausziehen erst mit 25 zahlt arbeitsamt, sprich harz 4. nur in einigen fällen (muss jugendamt prüfen) schon vorher. deine mutter ist dir aber dann unterhalt verpflichtet, kindergeld steht dir auch zu also ab zum jugendamt


anonym
beantwortet von IRENEBOA am 9. Mai 2009 13:48
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Hi Chris123456789, erkundige dich beim Jugendamt. Erläutere die Situation dort und frage, welche Möglichkeiten es für dich gibt. Vier Jahre mit jemandem zusammenzuleben, mit dem man emotional nicht klarkommt, ist schlimm genug. Du solltest versuchen, falls irgend möglich die Initiative selbst zu ergreifen. Allerdings sind deine Eltern bis zum Abschluss deiner Ausbildung, längstenfalls bis zur Vollendung deines 25. Lebensjahres, zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet, auch deine Mutter. Deine Situation ist traurig, aber es ist besser, wenn du dort rauskommst. Lass dich von den Ämtern nicht abwimmeln! Viel Glück!


anonym
beantwortet von Chris123456789 am 9. Mai 2009 13:43
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WoW, vielen Dank für die bisherigen Antworten und der guten Motivationen, find's nur schade, dass die Mutter das während meinen Prüfungszeiten machen muss, als hätt'sch nicht genug Stress. Jedenfalls werde ich mir in den Sommerferien einen Freienjob suchen, vielleicht werde ich auch Geld für das zukünftige 54 wöchige Praktikum bekommen :). Werde dann am Montag wahrscheinlich mit dem Jugendamt mich unterhalten, wie das alles genauer ablaufen wird. Die Gründe zum Rauswurf beinhalten nämlich, wenn überhaupt 10% Wahrheiten, und sind im Allgemeinen lächerlich, vllt kommt mir das zu Gute, bei genaueren Überprüfungen, also vielen Dank bis hierhin.


einfachnadine
beantwortet von einfachnadine am 9. Mai 2009 13:31
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deine eltern müssen für dich aufkommen bis du 25 bist.d.h. auch ein dach über´m kopf zur verfügung stellen.das ist gesetzlich festgelegt.wenn deine mutter dich aber rausschmeisst und dir deine whg u ausbildung finanziert,ist das ok.

Kommentar von A85ec3806be0e9452a006f95981d93c5smallkaesbrot am 9. Mai 2009 13:36

NEIN! Die Mutter ist nicht mehr zuständig für seine Wohnung. Im besten Fall bekommt er noch Unterhalt, wenn er einer Ausbildung steckt oder studiert, aber für die Wohnung ist die Mutter nicht zuständig. Sonst würde es das gesetzliche Härtefallregeleung nicht geben. Wozu denn auch, wenn die Mutter angeblich das Kind bis zum 25. Lebensjahr unter ihrem Dach behalten muß.

Wenn ihr keine Ahnung habt, dann gibt keine falschen Informationen weiter!!! Das hilft dem Fragesteller definitiv nicht!


anonym
beantwortet von habbostory am 9. Mai 2009 13:23
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Also,

Der STAAT wird wenn er dir was Bezahlt alles Kontrolieren du kannst nicht Leben wie du willst. Du musst di Wohnung in Ordnung halten usw. Ich würde mir an deiner Stelle einen Kleinen JOP´suchen und ne eigene Wohnung Kaufen oder Bei Freunden/Bekannten Wohnen. Ansonsten Wünsche ich dir Viel Glück.


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