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18 jaehriger Schüler, der bald 6 Monate überbrücken muss. - Hilfe!

Frage von Monochromatiker Monochromatiker

Guten Tag,

ich bin 18 Jahre alt und muss demnächst (naechstes Jahr Februar) 6 Monate überbrücken. Ich wohne alleine und beziehe Unterstützung vom Jugendamt. Die im darauffolgenden Monat ausläuft. Jetzt ist meine Frage, ob das Arbeitsamt meine Miete dann weiterhin bezahlt und ich den Mindessatz zum Überleben bekomme, obwohl ich noch nie gearbeitet habe und stehts Schüler war. Ich kenne mich da absolut nicht aus und bekomme im Internet total unterschiedliche Informationen, mit verschiedenen Paragraphen, die sich absolut widersprechen!

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir da jemand weiterhelfen kann.

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Antworten (3)

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    Antwort von himako333 himako333

    Alles Falsch bisher hier, Du mußt Deine Arbeitswilligkeit beweisen. Also jeder Arbeitsaufforderung der Arge nach komm, natürlich zeitlich nur bis Du Deine Lehre antrittst.

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    Antwort von Michi1985nrw Michi1985nrw

    Wie wäre es mit Arbeit suchen? schon mal drüber nahgedacht? Klar bekommst du Sozialhilfen... Aber wie und wo sag ich nicht da ich deine Einstellung nicht nachvollziehen kann^^

    Kommentar von Monochromatiker MonochromatikerMonochromatiker

    Vielen Dank für diese sinnvolle Antwort. Meine Ausbildung beginnt 6 Monate nach Beendigung der Schule und ich habe vor mir ein Praktikum für die 6 Monate zu suchen, befürchte jedoch die Einnahmen, die ich dafür beziehen werde, werden nicht reichen.

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    Antwort von Gwalda Gwalda

    Und wenn Du den Antrag einfach stellst? Darst aber nicht zu viel auf dem Konto haben und musst alles offenlegen. Vielleicht werden sie den Antrag auch erstmal ablehnen, aber das muss nicht immer rechtens sein.

    Kommentar von Monochromatiker MonochromatikerMonochromatiker

    D.h., es ist moeglich indem ich einfach einen Antrag stelle? Was für einen Antrag müsste ich denn da stellen?

    Kommentar von Gwalda GwaldaGwalda

    Na auf HarzIV, also die Grundsicherung, auf dem Arbeitsamt.

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