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18 Jähriger Schüler als Kleinunternehmer?

gefragt von IuciferIucifer am 25.10.2007 um 18:32 Uhr

Hallo,

und zwar stellt sich mir die Frage, ob es erlaubt ist als 18 jähriger Schüler ein Gewerbe anzumelden. Ist es ein Kreterium, dass man nichtmehr zur Schule geht und gibt es eine Mindestumsatzgrenze für Schüler die sowas machen wollen?

MfG Iucifer


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Reply


anonym
beantwortet von Regenmacher am 25. Oktober 2007 18:36
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Mit 18 Jahren kann man ohne Einschränkungen ein Gewerbe anmelden und auch ausführen, sogar als Schüler. Mit 18 ist man nämlich volljährig.

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 25. Oktober 2007 18:36

Das sehe ich genau so ! DH !


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 25. Oktober 2007 18:52
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Jeder Geschäftsfähige - und das bist Du in der Regel mit 18 Jahren - kann auch ein Gewerbe anmelden. Verdienen darfst Du damit soviel, wie Du kannst. Natürlich zahlst Du dann auch irgendwann Steuern.


anonym
beantwortet von lux23 am 25. Oktober 2007 18:36
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Das dürfte völlig von einander unabhängig sein, zumal ein 18 jähriger ja gar nicht mehr schulpflichtig ist.


Iucifer
beantwortet von Iucifer am 25. Oktober 2007 18:39
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gab es nicht eine grenze von 400 euro die ein schüler im monat verdienen darf? oder galt dies nur für teilzeitjobs?

Kommentar von Regenmacher am 25. Oktober 2007 18:49

Das sind Minijobs, die haben mit einem Gewerbe nichts zu tun.


bitmap
beantwortet von bitmap am 27. Oktober 2007 16:57
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