18 jähriger schlägt Mann ins Gesicht. Welche Strafe erwartet Ihn ?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe da eine Frage an Sie, die mich sehr interessiert.Ich habe da einen Bekannten,von dem ich weiss,dass er einen äteren Mann ins Gesicht geschlagen hat. Das war wohl so..Er habe den Mann geschlagen in Augenhöhe, da er wohl beleidigt worden sei und ist dann abgehauen. Der Mann habe ihn angezeigt und nun kommt es wohl zu einer Gerichtsverhandlung.Der betroffene Mann, sei an dem Tag des Geschehens mit einem blauen Auge und einer Sehbeschädigung in ein Krankenhaus gebracht und behandelt worden.Man sprach von einer Not-OP...Meine Frage nun: Welche Strafe hat mein Bekannter nun zu erwarten und ist es noch eine Jugendstrafe?Er ist erst 19 und war zum Tatvorgang 18 Jahre alt, bisher nicht vorbestraft.
Ich hoffe Sie können mir da sehr weiter helfen, da ich mich mit diesem Thema nicht auskenne und mir Gedanken mache.
Vielen Dank im vorraus
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Handelt sich um Körperverletzung. Was da die Bandbreite an Strafen ist, kannst du ja googlen. Als Ersttäter ists eher unten anzusiedeln. Ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewandt wird hängt von der Reife des Angeklagten ab.
So oder so hoffe ich aber, dass er irgendwas als Strafe kriegt...
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Hallo,
ob das Jugendstrafrecht angewand wird hängt glaube ich vorallem von der geistigen Reife des Täters ab.
Dazu wird dieser meines wissens nach einem Test unterzogen, der entscheidet welches Strafrecht angewand wird.
Dementsprechend fällt dann wohl auch die Strafe aus.
Zudem hängt das Strafmaß auch davon ab ob der Täter seine Tat bereut, wie es sich da dann aber juristisch genau verhält kann ich auch nicht sagen.
mfg
Svexx
Kommentar von 92jessi92 11.07.2012Vieen Dank für deine Antwort :) .. Es heißt dann wohl abwarten, da mich das ganze Suchen im Internet auch nicht weiter bringt.. ;)
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Also da ' googlen' wie Sie es nennen leider rein gar nichts bringt und ich weiß das es eine Strafe bis zu 10 Jahren werden kann, lasse ich es lieber sein und warte einfach auf einen Bescheid von meinem Bekannten. Ich mein Vernünftig war sein Vorgehen mit sicherheit nicht, aber trotzdem hoffe ich auf eine Milde Strafe
"googlen" bezog sich auf das Strafmaß und das geht ganz sicher. Allerdings schreibst du ja, dass du weißt dass das bei 10 Jahren liegt, damit ist es dann natürlich nicht nötig.