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18-jähriger hat und ein junges mädchen.?!

Frage von Goase Goase
  1. wie alt muss ein jugendliches mädchen mindestens sein damit sich ein 18_jähriger nicht mehr strafbar machen kann. (beziehung-sex..)
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Antworten (8)

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    Antwort von Katzenhai Katzenhai

    16 Jahre, gilt auch umgekert!

    Kommentar von Nina2407 Nina2407Nina2407

    hihihi das bild ist toll :D

    Kommentar von Beutelkind BeutelkindBeutelkind

    Hammerbild :)

    Kommentar von Miezekatze32 Miezekatze32Miezekatze32

    sooo putzig

    Kommentar von kikkerl kikkerlkikkerl

    jesses wie süß

  • 2
    Antwort von kikkerl kikkerl

    § 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern (1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt. (3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen. (4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

    1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, 2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist, 3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder 4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.

    (5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet. (6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.

  • 1
    Antwort von Christin65 Christin65

    Sobald einer 18 Jahre ist, sieht es ziemlich mau aus. Unter 18 Jahre dürfen Jugendliche(14 oder 16 Jahre) ihrer Sexualität freien Lauf lassen und wenn der Eine 18 Jahre ist wird es strafbar.

  • 1
    Antwort von moon73 moon73

    16 ist am sichersten. Unter 16 kann es Schwierigkeiten geben, wenn die Eltern des Mädchen "Anzeige" gegen den 18jährigen erstatten würden.

    Kommentar von kikkerl kikkerlkikkerl

    laut gesetz ab 14... leider

    Kommentar von MojitoTom MojitoTomMojitoTom

    Psst, in diesem Fall darf man auch mal schwindeln! ;-))

  • 0
    Antwort von SimSi9696 SimSi9696

    Entweder einer über 14 und unter 18 oder beide über 18

    Sonst läuft da nixx. sry Da klingelt ne dicke Geldstrafe

  • 0
    Antwort von heinmueck heinmueck
  • 0
    Antwort von tekfreak86 tekfreak86

    sechzehn jahre alt

  • 0
    Antwort von eichorn eichorn

    16,da giebts keine Probleme

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