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18-jährige tochter will ausziehen. Unterhalt??

Frage von provence provence

Meine 18-jährige tochter macht momentan Vollabitur und gleichzeitig berufsausbildung. sie will ausziehen. müssen wir und wieviel Unterhalt zahlen?

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Antworten (8)

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    Antwort von ChristineEllie ChristineEllie

    Also 1. Ja ihr müsst zahlen und 2. Düsseldorfer Tabelle... einfach mal googlen der Unterhalt geht nach euerem Einkommen meistens

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    Antwort von sibdah sibdah

    Ja, dass müsst ihr, jedoch kommt das auf euer Einkommen an! Verdient ihr nicht so viel kann das Bafögamt zahlen bzw Agentur für Arbeit. Ihr steht warscheinlich ein Betrag von ca.600€ zu.

    Kommentar von verro verroverro

    geanu so ist das aber um bafög zu bekommen zählen komischer weise die einkünfte der letzten 2 jahre und wer da viel verdient hat und heute nur nen minijob hat das verstehe wer will aber ist leider so aber mit 600,- € seid ihr dabei

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    Antwort von Sarastro99 Sarastro99

    Nähere Informationen finden Sie hier: http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/vollj_kinder.htm

    PS: m.E. sollten Sie mit ihrer Tochter abklären, wie sie finanzielle Angelegenheiten regeln- und nicht auf juristischem Wege.

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    Antwort von gorgon8 gorgon8

    ja müsst ihr sogar laut gesetz weil man für das kind auch wen es voljährig is immer gute lebensverhältnisse schaffen muss

    Kommentar von lilli2007 lilli2007lilli2007

    wo hast du denn diesen Unsinn gelesen?

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    Antwort von moon73 moon73

    Ihr müsst ihr bis zum Abschluss der Berufsausbildung Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zahlen, allerdings wird ihr Einkommmen gegengerechnet:

    http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php

    Vielleicht kommt sie ja mit dem KIndergeld und ihrem Ausbildungsgehalt selbst über die Runden.

    Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 640 EUR.

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    Antwort von pierrot pierrot

    Nein ihr müßt keinen Unterhalt mehr zahlen,da deine Tochter volljährig und erwachsen ist.

    Kommentar von ChristineEllie ChristineEllieChristineEllie

    Doch natürlich! Solange sie in der Ausbildung ist sind die Eltern verpflichtet Unterhalt zu zahlen

    Kommentar von Sarastro99 Sarastro99Sarastro99

    Das stimmt nicht; solange sie noch nicht über ein ein ausreichendes Einkommen verfügt, sind die Eltern unterhaltspflichtig.

    Kommentar von verro verroverro

    das stimmt nicht ohne eigenes einkommen sind die eltern zum unterhalt verpflichtet und wenn sie bis 27 noch studieren möchte dann sogar bis dahin

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    Antwort von Buegelfee Buegelfee

    na wenn du es kannst... aber wenn du es nicht willst muß sie wohl oder übel bei dir wohnen bleiben

    Kommentar von Sarastro99 Sarastro99Sarastro99

    Nein, muss sie nicht, wenn sie möchte, kann sie selbstverständlich ausziehen.

    Kommentar von Buegelfee BuegelfeeBuegelfee

    Quatsch, wenn die Eltern dafür kein Geld aufbringen können, kann sie auch nicht ausziehen.

    Kommentar von Sarastro99 Sarastro99Sarastro99

    Aber selbstverständlich darf sie das.

    Kommentar von verro verroverro

    sie kann ausziehen wenn sie sie dem vermieter gegenüber ihre einkünfte nachweisen kann, meistens müssen die eltern im mietvertrag als bürge eintreten das wird sehr schwierig eine eigene wohnung zu bekommen ohne bürgschaft darf sie mal gleich daheim wohnen bleiben sie hat rechtlich ohnen einkünfte nur auf dem freien wohnungsamrkt einen cahnce wenn überhaupt

    Kommentar von Buegelfee BuegelfeeBuegelfee

    Wenn ich meinem Kind angemessenen Wohnraum bieten kann, aber dafür keine finanzielle Mittel um ihn oder sie zu unterstützen, muß sie oder er daheim bleiben.

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    Antwort von Volker13 Volker13

    Klar müsst Ihr zahlen! Wieviel kann man nicht sagen, weil sich das nach euren Vermögensverhältnissen8Einkommen) richtet.

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