Meine 18-jährige tochter macht momentan Vollabitur und gleichzeitig berufsausbildung. sie will ausziehen. müssen wir und wieviel Unterhalt zahlen?
18-jährige tochter will ausziehen. Unterhalt??
Antworten (8)
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ChristineEllieChristineEllie
Also 1. Ja ihr müsst zahlen und 2. Düsseldorfer Tabelle... einfach mal googlen der Unterhalt geht nach euerem Einkommen meistens
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sibdah Ja, dass müsst ihr, jedoch kommt das auf euer Einkommen an! Verdient ihr nicht so viel kann das Bafögamt zahlen bzw Agentur für Arbeit. Ihr steht warscheinlich ein Betrag von ca.600€ zu.
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Sarastro99Sarastro99
Nähere Informationen finden Sie hier: http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/vollj_kinder.htm
PS: m.E. sollten Sie mit ihrer Tochter abklären, wie sie finanzielle Angelegenheiten regeln- und nicht auf juristischem Wege.
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gorgon8gorgon8
ja müsst ihr sogar laut gesetz weil man für das kind auch wen es voljährig is immer gute lebensverhältnisse schaffen muss
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lilli2007lilli2007 wo hast du denn diesen Unsinn gelesen?
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moon73moon73
Ihr müsst ihr bis zum Abschluss der Berufsausbildung Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zahlen, allerdings wird ihr Einkommmen gegengerechnet:
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php
Vielleicht kommt sie ja mit dem KIndergeld und ihrem Ausbildungsgehalt selbst über die Runden.
Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 640 EUR.
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pierrotpierrot
Nein ihr müßt keinen Unterhalt mehr zahlen,da deine Tochter volljährig und erwachsen ist.
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ChristineEllieChristineEllie Doch natürlich! Solange sie in der Ausbildung ist sind die Eltern verpflichtet Unterhalt zu zahlen
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Sarastro99Sarastro99 Das stimmt nicht; solange sie noch nicht über ein ein ausreichendes Einkommen verfügt, sind die Eltern unterhaltspflichtig.
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verroverro das stimmt nicht ohne eigenes einkommen sind die eltern zum unterhalt verpflichtet und wenn sie bis 27 noch studieren möchte dann sogar bis dahin
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BuegelfeeBuegelfee
na wenn du es kannst... aber wenn du es nicht willst muß sie wohl oder übel bei dir wohnen bleiben
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Sarastro99Sarastro99 Nein, muss sie nicht, wenn sie möchte, kann sie selbstverständlich ausziehen.
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BuegelfeeBuegelfee Quatsch, wenn die Eltern dafür kein Geld aufbringen können, kann sie auch nicht ausziehen.
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Sarastro99Sarastro99 Aber selbstverständlich darf sie das.
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verroverro sie kann ausziehen wenn sie sie dem vermieter gegenüber ihre einkünfte nachweisen kann, meistens müssen die eltern im mietvertrag als bürge eintreten das wird sehr schwierig eine eigene wohnung zu bekommen ohne bürgschaft darf sie mal gleich daheim wohnen bleiben sie hat rechtlich ohnen einkünfte nur auf dem freien wohnungsamrkt einen cahnce wenn überhaupt
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BuegelfeeBuegelfee Wenn ich meinem Kind angemessenen Wohnraum bieten kann, aber dafür keine finanzielle Mittel um ihn oder sie zu unterstützen, muß sie oder er daheim bleiben.
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Volker13Volker13
Klar müsst Ihr zahlen! Wieviel kann man nicht sagen, weil sich das nach euren Vermögensverhältnissen8Einkommen) richtet.
geanu so ist das aber um bafög zu bekommen zählen komischer weise die einkünfte der letzten 2 jahre und wer da viel verdient hat und heute nur nen minijob hat das verstehe wer will aber ist leider so aber mit 600,- € seid ihr dabei