18 eigene wohung bei entwieder ausbildung oder einen teilzeitjob
hallo,
brauche hilfe bei der frage.. unzwar bin ich 18 möchte kommendes jahr entwieder eine ausbildung anfangen wenn dies wieder nicht hinhaut einen teilzeit job... dann wollt ich wissen wie das ist wenn ich einen vertrag eins von beiden unterschreibe wie ich vorgehe mit eigener wohung beantragen ob es da amtliche hilfen gibt usw.. und bis wie viekl eine wohung kosten darf usw. da ein weiteres zsm leben mit meiner mutter schon lange nicht mehr möglich ist und wir das jugendamt vr 1 jahr täglich bei uns hatten ...
freue mich auf sinnvolle antworten, danke im vorraus :)
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Ab 18 darfst du tun, was du moechtest, musst das aber auch iwie bezahlen. Als Azubi bekommst du Lohn, Kindergeld, evt Unterhalt oder BAB.
Als Niedrigloehner ware Wohngeld oder Aufstockung denkbar.
Hilfe zur Anmietung( Kaution etc) lannst du praktisch nicht erearten.
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Antwort von LjepaTajna 31.12.20121 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Hallo,
grundsätzlich darfst du unter 25Jahren nicht von zu Hause ausziehen. Wenn du aber eine Ausbildung hast und ihr beim JobCenter nicht gemeldet seid, darfst du ausziehen.
Mit einem teilzeit Job, dass garantiere ich dir, wird dir kein Vermieter eine Wohnung geben! Es ist keine sichere Arbeit.
Du sagst das ihr mit dem Jugendamt zutun hattet. Wenn es dafür irgendwelche Protokolle gibt und das Jugendamt der Meinung ist, dass du deinen eigenen Haushalt führen kannst, dann kannst du, aber auch nur dann, einen Härtefall beantragen. Das bedeutet das Jugendamt richtet sich an's JobCenter und bestätigt denen, dass eine weiteres Zusammenleben mit deiner Mutter nicht mehr möglich ist und du reif genug für deine eigene Wohnung bist. Ist dies der Fall, wird dir das Amt eine Wohnung bezahlen, aber auch nur dann.
Viel Glück:)
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