Frage von braunerkakadu 31.12.2012

18 eigene wohung bei entwieder ausbildung oder einen teilzeitjob

  • Antwort von Rheinflip 31.12.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Ab 18 darfst du tun, was du moechtest, musst das aber auch iwie bezahlen. Als Azubi bekommst du Lohn, Kindergeld, evt Unterhalt oder BAB.

    Als Niedrigloehner ware Wohngeld oder Aufstockung denkbar.

    Hilfe zur Anmietung( Kaution etc) lannst du praktisch nicht erearten.

  • Antwort von LjepaTajna 31.12.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Hallo,

    grundsätzlich darfst du unter 25Jahren nicht von zu Hause ausziehen. Wenn du aber eine Ausbildung hast und ihr beim JobCenter nicht gemeldet seid, darfst du ausziehen.

    Mit einem teilzeit Job, dass garantiere ich dir, wird dir kein Vermieter eine Wohnung geben! Es ist keine sichere Arbeit.

    Du sagst das ihr mit dem Jugendamt zutun hattet. Wenn es dafür irgendwelche Protokolle gibt und das Jugendamt der Meinung ist, dass du deinen eigenen Haushalt führen kannst, dann kannst du, aber auch nur dann, einen Härtefall beantragen. Das bedeutet das Jugendamt richtet sich an's JobCenter und bestätigt denen, dass eine weiteres Zusammenleben mit deiner Mutter nicht mehr möglich ist und du reif genug für deine eigene Wohnung bist. Ist dies der Fall, wird dir das Amt eine Wohnung bezahlen, aber auch nur dann.

    Viel Glück:)

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