1

17500 im ersten 49300 im zweiten und im dritten Jahr?

Frage von Fragil55 Fragil55

Hallo,

wenn man Kleingewerbe betreibt, kann man ja bis 50000 verdienen, wenn im Vorjahr unter 17500 verdient wurde. Wo bitte liegt die Grenze im dritten Jahr, wenn im Jahr davor 49300 Euro verdient wurden? Oder ist man im dritten Jahr automatisch Umsatzsteuerpflichtig?

Danke

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (3)

  • 0
    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Auch das mal bei www.wer-weiss-was.de im Forum "Steuern" fragen, bzw. dort im Archiv suchen.

    War dort schon mal gefragt.

  • 0
    Antwort von Geronimo1978 Geronimo1978

    Schau einfach mal in den § 19 UStG, Abs. 1, Satz 1. Da steht die Antwort auf Deine Frage komplett, ganz und vollständig. Es geht dabei a) nicht um den Verdienst, sondern um den Umsatz und b) um den des vorhergehenden und den des laufenden Jahres. :-))

  • 0
    Antwort von jiggler jiggler

    also ich denke das es ok ist wenn man knapp 50.000 verdient hat auch umsatzsteuer zu zahlen! von kleingewerbe ist da sicherlich nicht mehr die rede.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.