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1,73 gepustet in der probezeit

Frage von oopinoyoo oopinoyoo

hallo kann mir bitte jemand sagen was auf mich in etwa zukommen wird ? bitte keine standpauken, ich bin mir dessen bewusst was ich getan habe und werde dies nie wieder tun! also ich bin der probezeit und mit 1,73 promille ertappt worden! ich weiss noch nich was der bluttest ergeben wird!

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Antworten (13)

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    Antwort von Reiswaffel87 Reiswaffel87

    Glückwunsch, du hast eine Straftat begangen! Wenn keine konkrete Gefährdung dazu kam handelt es sich um

    § 316 StGB - Trunkenheit im Verkehr

    (1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.

    (2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht.

    Zu den strafrechtlichen kommen noch verkehrsrechtliche Konsequenzen. Dein Führerschein wurde sicherlich gleich einbehalten. Den siehst du bis zur Verhandlung auch erstmal nicht wieder und danach vermutlich auch länger nicht. Du bekommst außerdem Punkte in Flensburg, Entzug der Fahrerlaubnis, eine Sperrfrist zum Wiedererwerb derselben von einigen Monaten, MPU, Fahrverbot und eine Probezeitverlängerung, die während der Sperre ruht.

    Während der Probezeit und bis zum 21. Lebensjahr gilt die 0,0 Promillegrenze! Was bei der Tour alles hätte passieren können muss ich dir wohl nicht sagen.

  • 2
    Antwort von stelari stelari
    Glückwunsch - ein neuer Fußgänger ist unserer Mitte

    Die Fläppe ist erstmal weg, das ist sicher!

    200 - 1.500€ Geldbuße

    mindestens zwei Punkte in Flensburg

    Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar

    Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre

    Probezeit und Altersgrenze müssen beachtet werden! Wer sich in der Probezeit befindet, fällt immer unter das Alkoholverbot, egal wie alt er ist. Wer unter 21 Jahre alt ist, fällt ebenfalls immer unter das Alkoholverbot, selbst wenn die Probezeit schon vorbei ist. Wer eine Verlängerung der Probezeit bekommt, fällt auch in den beiden Verlängerungsjahren unter das Alkoholverbot. Das Gesetz gilt selbstverständlich auch für junge ausländische Gäste

    Kommentar von WildpinkWitch WildpinkWitchWildpinkWitch

    Daumen hoch!!

    Kommentar von stelari stelaristelari

    Wenn "Gefährdung" noch dabei war, dann bekommt er sie gar nicht wieder ...

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    Antwort von Engelsauge2010 Engelsauge2010

    Deine Probezeit wird um 2 Jahre verlängert von dem Zeitpunkt an, an dem du deinen Schein wieder bekommst. Ich denke ein halbes Jahr wirst du gut gesperrt werden und zum Aufbauseminar geschickt werden, was auch ziemlich teuer ist. Punkte in Flensburg und Geldstrafe an sich kommen natürlich auch dazu. Lerne aus deinen Fehlern und nutze die Autofreie Zeit zum nachdenken.

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    Antwort von carleone carleone

    Die Fahrerlaubnis ist für laaaange Zeit weg, die Probezeit wird wieder verlängert.

    Und spar schon mal für die Geldstrafe.

  • 1
    Antwort von teddybaeruj teddybaeruj

    Ich habe hier eine ähnliche Frage mit einer sehr ausführlichen Antwort gefunden:

    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=51148

  • 1
    Antwort von maxi34 maxi34

    Joa, Ordentliche Strafe, Probezeit verlängerung und lappen ist ein paar Monate komplett weg^^

  • 1
    Antwort von mmmgd mmmgd

    und der lappen ist weg. sorry, zum glück. du hast nichts auf der strasse mit einem kfz zu suchen

  • 1
    Antwort von Agnes10 Agnes10

    Na, dein Lappen ist weg. Herzlichen Glückwunsch!!!!

  • 0
    Antwort von oopinoyoo oopinoyoo

    hey das is echt beschissen was ich getan habe ich weiss, ich werde es ganz sicher nie wieder tun! weiss auch nich was mich geritten hat, noch zu fahren. also ich hab nichts gefährdet bin nur aufgefallen weil ich total langsam unterwegs war, wurde deswegen angehalten!

    Kommentar von mmmgd mmmgdmmmgd

    zum glück hast du einsicht

  • 0
    Antwort von jtdla jtdla

    lach mach dir ne kopie,den lappen bekommste nicht wieder - ZUM GLÜCK. du hast auch während der fahrschule gelernt,verantwortung zu übernehmen,dann dank mal daran was bei einem unfall mit todesfolge passiert wäre.der spruch :ich mach es nie wieder ist bei einem toten oder verletzen wenig tröstlich

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    Antwort von DerHans DerHans

    Der Bluttest dürfte da nicht allzu sehr von abweichen. Ist nur teurer. Da kannst du dich auf 18 Monate Fahrerlaubnisentzug einrichten Anschließend wird dann die MPU ergeben ob du überhaupt die Reife hast mit einem PKW am Straßenverkehr teilzunehmen. Hoffentlich nicht.

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    Antwort von Quickfinger Quickfinger

    Du gibst den Führerschein ab und wirst eine MPU machen. Wenn es keine zusätzlichen Dinge wie Unfall, gefährdung etc. gab, bekommt man ihn in der Regel beim ersten Mal wieder zurück.

  • 0
    Antwort von shalom shalom

    1,73 sind ziemlich heftig.

    Auf jeden Fall wirst Du eine Nachschulung bekommen und den Lappen erst mal eine Weile abgeben müssen. Deine Probezeit wird verlängert werden.

    Du bist hart an einem dauerhaften Entzug vorbei gerasselt (2 Promille). Ab 2 Promille bekommst Du den Schein erst nach einer MPU wieder (Idiotentest).

    Spare schon mal, das Bußgeld wird sicher auch nicht billig.

    Kommentar von jtdla jtdlajtdla

    ich denke während der probezeit ist die 2 promillegrenze tiefer angesetzt

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Eine MPU ist meines Wissens ab 1,6 anzuordnen.

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    die Fahrerlaubnis wird gem. §69 StGB bei bestimmten Verkehrsstraftaten entzogen .. also z.B. bei Trunkenheit im Verkehr gem. §316 StGB .. diese absolute Fahruntüchtigkeit liegt ab 1,1 Promille vor. Ab diesem Wert wird die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen und kann frühestens nach Ablauf der gerichtlichen Sperrfrist wiedererteilt werden. Ab 1,6 Promille ordnet die Fahrerlaubnisbehörde vor der Wiedererteilung in jedem Fall eine MPU an.

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