2

§170 Abs. 2 StPO

Frage von meco95 meco95

Hallo wir wurden mit einem freund zssm beim auto fahren ohne fahrerlaubnis von der polizei erwischt. Ich habe ihm den schlüssel für das fahrzeug zur verfügung gestellt und er ist gefahren. Heute bekam ich ein brief von der Staatsanwaltschaft und drin steht nur "Das Ermittlungsverfahren wird gemäß §170 Abs.2 StPO eingestellt." Wie soll ich das den bitte verstehen ich habe im internet nachgeschaut doch verstehe es nicht -.-

Danke im Voraus

MfG

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (6)

  • 11
    Antwort von eurofuchs2 eurofuchs2

    Hallo meceo95,

    bis jetzt hast Du Glück gehabt. Das Verfahren gegen dich, ich nehme an wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, wurde eingestellt, das heißt, es kommt nicht zur Anklage.

    Du hast vorerst auch keine Strafe zu erwarten, die sich daraus ergibt. Wahrscheinlich reichten die Beweise nicht aus, um dir vorzuwerfen, dass auch du gefahren bist.

    Damit ist der Fall juristisch vorerst für dich erledigt. Vorerst deshalb, wenn sich neue Beweise dafür ergeben sollten dass auch du das Auto gefahren bist (Zeugen?) kann das Verfahren gegen dich wieder aufgenommen werden.

    Allein die Tatsache, dass du deinem Freund die Schlüssel überlassen hast, ist keine Straftat.

    Ich denke mal, das hat gesessen und die Angst vor einer Jugendstrafe hat dich erst einmal kuriert.

    Dir wird, aller Wahrscheinlichkeit nach, nichts weiter passieren.

    EF2

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Allein die Tatsache, dass du deinem Freund die Schlüssel überlassen hast, ist keine Straftat

    Wenn er der Fahrzeughalter ist, wäre dies eine Straftat, siehe StVG §21 Absatz 1 Abschnitt 2, und dahingehend werden die Ermittlungen gegangen sein.:

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
    2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
    Kommentar von eurofuchs2 eurofuchs2eurofuchs2

    mit 15? ich hatte seine erste Frage zu dem Thema auch gelesen...

    ... ansonsten hast du Recht.

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Das Alter ging aus dieser Frage nicht heraus ;-)

  • 1
    Antwort von user1046 user1046
    Kommentar von meco95 meco95

    leider ist mir das zu ungenau -.- krieg ich jetzt ne strafe oder was passiert jetzt dannach

    Kommentar von user1046 user1046user1046

    Nein, erstmal bist du vom Haken. Deswegen heißt es ja auch "eingestellt" doch ich darf zitieren "Die Einstellung muss nicht endgültig sein. Die Ermittlungen können jederzeit wieder aufgenommen werden, wenn zum Bsp. neue Beweismittel erlangt werden." - Zitat Ende.

    Heißt sofern sich nichts neues an Beweisen, Zeugen auftut, ist die Sache erledigt.

    Kommentar von meco95 meco95

    vielen dank !!

    Kommentar von user1046 user1046user1046

    Gerne und keine Touren mehr ohne Führerschein, maximal auf einem dafür vorgesehenen Übungsgelände ;)

  • 0
    Antwort von MichaelSelm MichaelSelm

    Das bedeutet das dieses Verfahren beendet ist. Es wird keine Anklage geben.

    Du bist also mit einem blauen Auge davon gekommen. Glückwunsch.

    Denn die Staatsanwaltschaft sieht keinen Grund hier tätig zu werden. Das kann aus zwei Gründen der Fall sein. Du hast keine Straftat begangen. Oder sie kann nicht einwandfrei nachgewiesen werden.

    Wenn in dem Schreiben nicht ersatzweise eine Geldstrafe und eine Summe angegeben ist, dann passiert nichts mehr.

  • 0
    Antwort von Leon97531 Leon97531

    Die Ermittlungen haben ergeben, dass da du nicht der Halter des Fahrzeuges bist, und Du nicht gefahren bist, oder dies dir nicht bewiesen werden kann.

  • 0
    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Das Verfahren wurde eingestellt, weil Du Dich entweder nicht strafbar gemacht hast oder die Tat nicht nachzuweisen ist. Keine Strafe, keine Folgen.

  • 0
    Antwort von meco95 meco95

    also muss ich jetzt was zahlen oder kriege ich überhaupt eine strafe oder geht das verfahren weiter -??? bitte deutlicher

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.