Hallo wir wurden mit einem freund zssm beim auto fahren ohne fahrerlaubnis von der polizei erwischt. Ich habe ihm den schlüssel für das fahrzeug zur verfügung gestellt und er ist gefahren. Heute bekam ich ein brief von der Staatsanwaltschaft und drin steht nur "Das Ermittlungsverfahren wird gemäß §170 Abs.2 StPO eingestellt." Wie soll ich das den bitte verstehen ich habe im internet nachgeschaut doch verstehe es nicht -.-
Danke im Voraus
MfG
Wenn er der Fahrzeughalter ist, wäre dies eine Straftat, siehe StVG §21 Absatz 1 Abschnitt 2, und dahingehend werden die Ermittlungen gegangen sein.:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
mit 15? ich hatte seine erste Frage zu dem Thema auch gelesen...
... ansonsten hast du Recht.
Das Alter ging aus dieser Frage nicht heraus ;-)