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§17 neuntes sgb,persönliches Budgets

gefragt von stella10 am 07.12.2007 um 16:18 Uhr

Bekomme Erwerbsminderungsrente,es gibt den §17,bei dem kann man ein persönliches Budgets beantragen,wenn man Hilfe im Haushalt braucht,hat jemand Ahnung,wo man das beantragen kann?


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schurke
beantwortet von schurke am 7. Dezember 2007 16:45
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Ich würde mich beim Rententräger erkundigen. Ich denke, das er zuständig ist, wenn es nicht die Krankenkasse ist.


Lissa
beantwortet von Lissa am 7. Dezember 2007 16:53
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Hier findest du Informationen: http://kuerzer.de/7nBi2JG3S

Die Leistungsform des Persönlichen Budgets wurde mit dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) zum 1. Juli 2001 eingeführt. Dadurch können Leistungsempfänger/-innen von den Rehabilitationsträgern anstelle von Dienst- oder Sachleistungen zur Teilhabe ein Budget wählen. Hieraus bezahlen sie die Aufwendungen, die zur Deckung ihres persönlichen Hilfebedarfs erforderlich sind. Damit werden behinderte Menschen zu Budgetnehmern/Budget-nehmerinnen, die den "Einkauf" der Leistungen eigenverantwortlich, selbständig und selbstbestimmt regeln können; sie werden Käufer, Kunden oder Arbeitgeber. Als Experten in eigener Sache entscheiden sie so selbst, welche Hilfen für sie am besten sind und welcher Dienst und welche Person zu dem von ihnen gewünschten Zeitpunkt eine Leistung erbringen soll.

Diese Wahlfreiheit fördert die Selbstbestimmung behinderter Menschen.

Das Persönliche Budget löst das bisherige Dreieck zwischen Leistungsträger, Leistungsempfänger/-innen und Leistungserbringer auf; Sachleistungen werden durch Geldleistungen oder Gutscheine ersetzt.

Besondere Bedeutung für die Fortentwicklung der Leistungen zur Teilhabe haben trägerübergreifende Persönliche Budgets als Komplexleistungen; Hiervon spricht man, wenn mehrere Leistungsträger unterschiedliche Teilhabe- und Rehabilitationsleistungen in einem Budget erbringen. Seit dem 1. Juli 2004 ist geregelt, dass heute neben allen Leistungen zur Teilhabe auch andere Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, Leistungen der sozialen Pflegeversicherung, Leistungen der Unfallversicherung bei Pflegebedürftigkeit sowie Pflegeleistungen der Sozialhilfe in trägerübergreifende Persönliche Budgets einbezogen werden können.

Für ein Persönliches Budget müssen Menschen mit Behinderungen einen entsprechenden Antrag beim Leistungsträger stellen. Ab 1. Januar 2008 besteht auf Leistungen in Form des Persönlichen Budgets ein Rechtsanspruch. Das bedeutet, dass dem Wunsch- und Wahlrecht der potentiellen Budgetnehmer/-innen in vollem Umfang entsprochen wird und bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich alle Anträge auf Bewilligung von Persönlichen Budgets zu genehmigen sind.

Kommentar von 0aae0e1c14332b60314d5ab6eb9533c5smallsospflege am 12. Februar 2008 20:29

Hi Lissa, sehr informativ und einfach genial was du hier von dir gegeben hast


anonym
beantwortet von anjali am 7. Dezember 2007 16:57
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Hei... Stella10... also ich habe grad noch mal nachgeschaut... es gibt eine Verordnung genannt BudgetV zur Durchführung des §17 Abs. 2- 4 des 9 SGB ... darin wird beschrieben das laut § 2 BudgetV Leistungen in Form von Persönlicher Budgets von Rehabilitationsträgern, den Pflegekassen und den Integrationsämtern erbracht werden. Von Krankenkassen werden Leistungen erbracht die NICHT nach dem 9 SGB sind und von Trägern der Sozialhilfe auch Leistungen der Hilfe zur Pflege. Sind an einem persönlichem Budget mehrere Leistungsträger beteiligt, wird es als trägerübergreifende Komplexleistung erbracht. Also vereinfacht: erst mal fragen beim Reha, wenn da nicht beim Interationsamt und die wissen meist schon mehr!!! ;-)




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