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17 Jahre, erste Straftat, versuchter Diebstahl, Jugendknast ?

Frage von Nico237 Nico237

'nabend,

Also, Fall sieht wie folgt aus, ich bin 17, war Freitag Abend ziemlich betrunken, war alleine auf dem Heimweg und habe mit 'nem Stein 'ne Fensterscheibe "eingeworfen" (war sicherheitsglas, sind also "nur" Sprünge drin). Die Vorwurf lautet versuchter schwerer Diebstahl, auch wenn die Polizei meinte, es wird eh auf Sachbeschädigung runtergestuft. Aus dem Protokoll geht auch ganz klar hervor, dass ich kein Straftäter bin und sowas auch nicht mehr wiederholen werden, es einfach dumm gelaufen ist. Ich war reuevoll und bin auch das erste Mal aufgefallen. Die Frage ist nun, was hat mich zu erwarten ? Ich gehe auf jeden Fall von einer Maßnahme vom Jugendamt zwecks Alkoholmissbrauchs aus. Aber sonst ? Eher Sozialstunden oder schon gleich Jugendknast ? Geht der Fall auch vor Gericht, oder klärt das nur der Staatsanwalt ?

Ich weiß, ich bin selber schuld und bla, dennoch hoffe ich zumindest eine konstruktive Antwort zu kriegen.

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Antworten (2)

  • 1
    Antwort von blondie1705 blondie1705

    Du wirst wahrscheinlich ein paar Sozialstunden bekommen und das geht sicherlich vor Gericht.

    Kommentar von Nico237 Nico237

    'kay, gegen Sozialstunden hab ich nix, hätte ich ja auch verdient, ich will halt nur nich wegen dieser einmaligen Scheiße in Knast.

    Kommentar von blondie1705 blondie1705blondie1705

    Das kann ich mir bei einer zerbrochenen Fensterscheibe nicht vorstellen.

  • 0
    Antwort von Luna1998 Luna1998

    Auch wenn man, wie oft gesagt, ohne Akteneinsicht keine halbwegs sichere Prognose abgeben kann:

    Der beschriebene Fall könnte für Sie als Ersttäter ohne Gerichtsverfahren (Einstellung durch die Staatsanwaltschaft gegen Auflagen ist das Wahrscheinlichste) abgeschlossen werden - wichtig wäre allerdings noch: wie erfolgte die Täterfeststellung? Zeugen? oder haben Sie sich gestellt (was natürlich besser ankäme...)?

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