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17 Jahre altenr Geschirrspüler beschädigt, Haftpflicht zahlt nicht, da kein Restwert. Und nun?

Frage von Corinna84 Corinna84

Hallo alle zusammen.

Ich habe, etwas unglücklich, den Geschirrspüler in unserer Mietwohnung beschädigt. Die Haftpflicht hat nun geschrieben, dass auf Grund der Tatsache, dass es sich um ein No-Name-Produkt handelt, welches auch schon 17 Jahre alt ist, kein Restwert mehr vorhanden ist. Von daher wird die Haftpflicht nichts zahlen. Wer kommt nun auf? Unser Vermieter? Gibg es diesbezüglich schon eine Rechtsprechung vom BGH?

Vielen Dank im Vorraus.

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Antworten (9)

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    Antwort von mig112 mig112

    Da es keinen Restwert gibt, habt ihr auch keinen Schaden verursacht, für den ihr haften würdet, bzw. eure PHV zahlen müsste. Dazu bedarf es keines BGH-Urteiles! Auch vor dem BGH bleibt eine Null eine NUll.

    Der Vermieter kauft einfach ein neues Gerät (sofern Bestandteil des Mietvertrages) und fertig....

    Kommentar von tihawe tihawetihawe

    das ist so richtig

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    Antwort von Comstock Comstock

    Nach 17 Jahren wäre sowieso ein neuer Spüler fällig, schon wegen des Energieverbrauchs, der heute viel geringer ist.

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    Antwort von mellia35 mellia35

    Wenn der Geschirrspüler Bestandteil des Mietvertrags ist, muss der Vermieter aufkommen und ihn ersetzen, sonst du selbst

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    Antwort von subsi75 subsi75

    ..ich denke du hast durch deine Miete die benutzung mitbezahlt, genauso wie die Vormieter. Und dadurch muss der Vermieter bestimmt auch für einen neuen Sorgen,.

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    Antwort von Swisslady Swisslady

    Ein 17jähriger Geschirrspüler sollte eigentlich vom Vermieter ersetzt werden, da die Lebensdauer abgelaufen ist. Bei uns ist dies jedenfalls so.

  • 2
    Antwort von Eldor Eldor

    Wenn der Geschirrspüler mit zum Mietobjekt gehört, muss der Vermieter ihn ersetzen oder die Miete mindern.

    Kommentar von doris11 doris11doris11

    auch wenn der Mieter ihn beschädigt hat??

    Kommentar von TomSelleck TomSelleckTomSelleck

    Eben. Glaube ich auch nicht. Wenn jemand fremdes Eigentum beschaedigt haftet er erst einmal selber. Auch wenn es sich um gemietetes Eigentum handelt - bei Mietwagen etc. sieht die Sache anders aus, da ist der Vermieter verpflichtet, die Sache auf Kosten des Mieters zu versichern. Ob aehnliche Regeln auch bei einem Geschirrspueler gelten, weiss ich nicht.

    Kommentar von mig112 mig112mig112

    Dann hat der Mieter einen Schaden von exakt NULL € verursacht!

    Kommentar von doris11 doris11doris11

    hmm,..aber der Vermieter wäre nicht verpflichtet einen neuen zu kaufen,was wenn er sagt," dann ist die Wohnung eben ohne Geschirrsp."?

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    Antwort von MikeFFM MikeFFM

    Wessen Eigentum ist das Gerät denn? Deins oder das des Vermieters?

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    Antwort von justii justii

    Bei einer Wohnung mit Küche zahlst Du ja im Rahmen der Miete auch für die Nutzung der in der Wohnung integrierten Küche.

    Der Vermieter erhält also für die Abnutzung des Gerätes quasi eine Entschädigung im Rahmen der Miete.

    Alle Geräte haben eine gewisse Nutzungsdauer, für die es bei den Versicherungen sogar Tabellen gibt. Ist diese vorgesehene Nutzungsdauer überschritten ist das Gerät praktisch auf einen Wert von 0.-Euro abgenutzt.

    Geht das Gerät dann kaputt, entsteht ein Schaden von 0.-Euro. Funktioniert das Gerät weiter, ist das halt ein gewisser finanzieller Vorteil für den Vermieter...

    Der Vermieter hat nun zwei Möglichkeiten:

    • entweder er erfüllt seinen Teil des Mietvertrages und ersetzt das Gerät auf seine Kosten (Abbezahlt wurde das Gerät ja bereits im Rahmen der Miete)

    • oder aber er ändert den Mietvertrag mit Eurem Einverständnis ab und Ihr kauft Euch (natürlich gegen eine anteilige Minderung der Miete) das Gerät selbst.

    Würde der Vermieter ein Billiggerät kaufen, das einen hohen Strom- und Wasserverbrauch hat, kann es u.U. besser sein, sich selbst ein sparsameres Gerät anzuschaffen. Nur mal so als Tipp! Ein sehr gutes Preis-/Leistungsverhältnis (AAA Klassifizierung) bietet laut Stiftung Warentest z.B. der Blomberg GVN 1380, welcher als Neugerät bereits für 374.-Euro auf http://gotourl.de/sDBn1msm zu haben ist und in Sachen Sparsamkeit selbst teuerste Anbieter schlägt.

    Schöne Grüße

    justii

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    Antwort von tihawe tihawe

    Offiziell ist das so. Manche Versicherungen zahlen aber aus Kulanzgründen trotzdem was. Kommt jetzt drauf an wie gut der Vermittler der Haftpflicht verhandeln kann bzw. dies tut. Versuchen kann man es ja mal.

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