Bei einer Wohnung mit Küche zahlst Du ja im Rahmen der Miete auch für die Nutzung der in der Wohnung integrierten Küche.
Der Vermieter erhält also für die Abnutzung des Gerätes quasi eine Entschädigung im Rahmen der Miete.
Alle Geräte haben eine gewisse Nutzungsdauer, für die es bei den Versicherungen sogar Tabellen gibt. Ist diese vorgesehene Nutzungsdauer überschritten ist das Gerät praktisch auf einen Wert von 0.-Euro abgenutzt.
Geht das Gerät dann kaputt, entsteht ein Schaden von 0.-Euro. Funktioniert das Gerät weiter, ist das halt ein gewisser finanzieller Vorteil für den Vermieter...
Der Vermieter hat nun zwei Möglichkeiten:
entweder er erfüllt seinen Teil des Mietvertrages und ersetzt das Gerät auf seine Kosten (Abbezahlt wurde das Gerät ja bereits im Rahmen der Miete)
oder aber er ändert den Mietvertrag mit Eurem Einverständnis ab und Ihr kauft Euch (natürlich gegen eine anteilige Minderung der Miete) das Gerät selbst.
Würde der Vermieter ein Billiggerät kaufen, das einen hohen Strom- und Wasserverbrauch hat, kann es u.U. besser sein, sich selbst ein sparsameres Gerät anzuschaffen. Nur mal so als Tipp! Ein sehr gutes Preis-/Leistungsverhältnis (AAA Klassifizierung) bietet laut Stiftung Warentest z.B. der Blomberg GVN 1380, welcher als Neugerät bereits für 374.-Euro auf http://gotourl.de/sDBn1msm zu haben ist und in Sachen Sparsamkeit selbst teuerste Anbieter schlägt.
Schöne Grüße
justii
das ist so richtig