Der Nachbarsjunge hat sich an mich gewendet um zu erfahren, ob er die Rechnungen der DB selbst zahlen muß- Er ist 2-3 mal ohne Ticket mit der Bahn gefahren. Ich denke eher die Eltern oder? Er ist 17 und das Sorgerecht hat das Jugendamt Wer weiß RAT?
Antworten (9)
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WetWillyWetWilly
Dafür reicht seine Geschäftsfähigkeit aus. Das erhöhte Beförderungsentgelt fällt in den Rahmen dessen, was einem 17-jährigen zuzumuten ist.
Den Beförderungsvertrag hat ja er geschlossen, nicht seine Eltern.
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SturmwolkeSturmwolke
Strafmündig ist man mit 14 Jahren.
Warum sollen andere für das zahlen, was er verbockt hat?
Daß man für die Bahn eine Fahrkarte braucht, hat er ja wohl gewußt.
Das erhöhte Beförderungsgeld kann er von seinem Taschengeld abstottern. -
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trust1605trust1605
Er selbst. Unter 14 hätten die Eltern (also die Aufsichtspersonen) zahlen müssen, wenn kein Geld gezahlt wird.
PS: 2-3 mal ???
Kann sein, dass eine Strafanzeige erstattet wird. Die DB AG gab ja an, spätestens beim 3 mal dieses einzuleiten. (Hatten auch mal versucht bereits beim 1. "Fahren ohne gültigen Fahrausweis" Anzeigen zu erstatten aber dies ist nicht in allen Fällen möglich. In einigen jedoch schon.)
Ach ja, ab 14 ist man auch strafmündig. Und bei gar 2-3 Fahrten ohne Fahrausweis, ist eine "Erschleichung von Dienstleistungen" schon bewusst begangen... Darum die Anzeige auch.
Zahlt lieber... Vll geht das mit der Strafanzeige ja dann unter. Ohne Gewähr.
LG, Daniel.
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skyfly71skyfly71
Ja, die Rechnungen muß er selbst bezahlen. Eltern und das Jugendamt können für den Mist, den er anstellt, nicht haftbar gemacht werden.
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SYLPETSYLPET
wurde er erwischt wird das vor ort geklärt,mit überprüfung der anschrift bis hin zur überweisung des strafgeldes,was ihm ausgehändigt wird=überweisungsträger
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AngsanaAngsana
er kann einfach zum db-schalter gehn und den betrag zahlen. seine eltern oder das jugendamt erfahren nichts davon!!
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sandivegisandivegi hat sich mit Zinsen usw. schon auf über 200 € summiert.er ist ALG 2 Bezieher. Gibt es da eine Möglichkeit das abzustottern?
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AngsanaAngsana hmmmm... wenn er noch keine anklage vom amtsgericht bekommen hat, dann sollte er auf jeden fall und sich dem jugendamt anvertrauen, vielleicht kann er es mit raten zahlen oder es wird in jugendarbeit umgewandelt!!
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sandivegisandivegi JA oder Arge?
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AngsanaAngsana das kann ich dir nicht sagen...
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sandivegisandivegi danke schön trotzdem
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trust1605trust1605 Klar gibt es eine Möglichkeit dieses abzustottern ! Einfach mal das Inkassobüro anrufen, bei dem sie Summen ja schon "explodiert" sind. Evtl die momentane Lage erklären, damit der Betrag etwas gesenkt werden kann und feste Raten vereinbaren (vorher sich ein Maximum setzen).
PS: Der Besuch am Schalter geht nicht mehr, wenn die 14 Tage überschritten sind, da es automatisch an ein Inkassobüro geleitet wird.
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fromhellfromhell
Wenn das JA das Sorgerecht hat wird der Sachbearbeiter ja gewiss bereits darüber in Kenntnis gesetzt worden sein, Der wird schon wissen was in solch einem Falle zu tun ist.
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trust1605trust1605 Kurze Frage: Weshalb sollte das JA in Kenntnis gesetzt worden sein ? Von wem ? Von der DB AG mit Sicherheit nicht, dies ist erst einmal eine zivilrechtliche Angelegenheit. Wenn eine Strafanzeige erstattet würde ("Erschleichen von Leistungen"), was bei 3 Fahrten ohne Fahrausweis nicht gerade unüblich sowie verständlich ist, wird doch selbst dann erst einmal der Jugendliche angeschrieben. Das JA kümmert sich doch eher um Wohnung, Bildung etc. Oder nicht ? Also ich denk halt, dass das JA erst die Informationen erhält, wenn man sich an die selbst wendet. Zudem weiß die DB AG ja auch nichts über die Familienverhältnise, warum auch. Diese sind für das Unternehmen erst einmal uninteressant. Liege ich damit falsch ? lg.
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FreakingAwesomeFreakingAwesome
Wenn das Jugendamt das Sorgerecht hat dann müssen die Eltern meiner Meinung nach nicht die Rechnungen zahlen.
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sandivegisandivegi Zur Tatzeit hatten die Eltern aber noch das Sorgerecht.
jap :)