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17-jährige Tochter will ausziehen

Frage von uhlennet uhlennet

Unsere 17-jährige Tochter meint, dass sie bei den Eltern ihres Freundes besser aufgehoben ist. Jetzt will sie ausziehen, was müssen wir zahlen, falls es eskaliert und sie Unterhalt einfordert? Das Kindergeld würden wir ihr eh überweisen und was müssten wir dann noch zahlen? Wir "daheimgebliebenen" sind dann noch Vater, Mutter und kleiner Bruder. Das wird doch irgendwie berücksichtigt......Sicherlich könnten wir ihr den Auszug verbieten, wie bisher, aber sie dankt uns das mit Verachtung. Sie geht noch zur Schule, da müssen wir doch bestimtm mehr zahlen als das Kindergeld, oder?

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Antworten (12)

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    Antwort von nenee nenee

    Ihr müsst gar nichts zahlen, wenn ihr nicht wollt. Es reicht, wenn ihr eurer Tochter bei euch Zuhause ein Zimmer bereit haltet und ihr sie verpflegt. Nur das Kindergeld kann sie abzweigen. Lies dir dazu die Seiten im Internet durch.

    Kommentar von nenee neneenenee

    Hier dazu der § : BGB §1612 (2): Haben Eltern einem unverheirateten Kind Unterhalt zu gewähren, können sie bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im Voraus der Unterhalt gewährt werden soll, sofern auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht genommen wird. Ist das Kind minderjährig, kann ein Elternteil, dem die Sorge für die Person des Kindes nicht zusteht, eine Bestimmung nur für die Zeit treffen, in der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen ist. Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/1612.html

    Eltern sind in diesem Fall nicht zum Barunterhalt verpflichtet.

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    Antwort von Salmi96 Salmi96

    nichts außer dem Kindergeld...

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    Antwort von Sally2809 Sally2809

    Solange sie die Möglichkeit hat, bei Euch zu wohnen und ihr sie aufnehmen würdet, müßt ihr gar nichts zahlen. Mit 17 Jahren liegt die Entscheidung für einen Auszug nicht bei der Tochter. Nicht umsonst ist es gesetzlich geregelt, dass unter 25jährige bei ihren Eltern wohnen müssen, falls sie sich nicht aus eigener Kraft versorgen können.

    Kommentar von Brugmansia92 Brugmansia92

    verbreite doch nicht solche mythen, das mit den unter 25-jährigen stimmt gar nicht!

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Wenn ihr als Hartz IV-Familie leben würdet, hätte sie einen Anspruch von 287,00 € plus den Anteil eurer Wohnkosten. (Inklusive des Kindergeldes)

    Kommentar von Sally2809 Sally2809Sally2809

    Seit wann zahlt eine Hartz4 Familie Unterhalt, weil die minderjährige Tochter ausziehen will?

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    Antwort von Momo1965 Momo1965

    Anstatt mir die Frage zu stellen, wie viel Unterhalt ich meiner Tochter zahlen müsste, anstatt ihr den Auszug zu "verbieten", würde ich mich mal mit der Frage auseinandersetzen, warum sie überhaupt ausziehen möchte und versuchen, an dem Verhältnis zu meiner Tochter etwas zu verbessern, damit sie diesen Wunsch überhaupt nicht mehr hat.

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Wahrscheinlich will sie razus, weil sie glaubt, bei ihrem Freund besser weg zu kommen. Ich würde sie lassen, soll sie doch sehen, ob sie mit dem Hartz IV Satz klar kommt.

    Kommentar von Momo1965 Momo1965Momo1965

    Natürlich wird sie das glauben - und vermutlich zu recht. Wenn man den ersten Satz der Frage liest, wird das ja schon klar und deutlich.

    Da muss ja bereits in der Vergangenheit schon einiges schief gelaufen sein, dass es überhaupt zu einer solchen Äußerung kommen kann. Und die Ursache hierfür liegt in den meisten Fällen bei den Eltern und nicht bei den Kindern. Und zum Ausgleich für die Defizite der Eltern soll dann noch das eigene Kind ins Unglück rennen? Eine ziemlich fragwürdige Auffassung!

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    Antwort von Akka2323 Akka2323

    Mit 17 braucht sie Euer Einverständnis. Erst wenn sie volljährig ist, kann sie machen, was sie will. Es kommt darauf an, wie weit ihr den Konflikt treiben wollt. Ihr könnt Euch auch Hilfe bei einer Familienberatung holen. Unterhalt ist gesetzlich festgelegt, die Höhe hängt von Euerem Einkommen ab. Da kann Euch auch das Jugendamt oder ein Anwalt helfen.

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    Antwort von irinakica irinakica

    das einzige was man zahlt ist das kindergeld! wenn sie noch zur schule geht würde ich ihr das verbieten! sie sollte zuerst die schule beenden und dann ausziehen wenn sie das unbedingt möchte! ich würde mal nachfragen warum sie bei den anderen eltern besser aufgehoben ist und was ihr bei euch zu hause nihct gefällt! aber zurück zu deiner frage nur dss kindergeld müsstet ihr der geben!

    Kommentar von Orchidee1 Orchidee1Orchidee1

    Darauf haben dann ja wohl die Eltern des Freundes das Anrecht, da sie sie dann durchfüttern müssen.

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    Antwort von holsch holsch

    kindergeld und unterhalt nach düsseldorfer tabelle

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    Antwort von jimmini jimmini

    Unterhalt bis sie die Lehre abgeschlossen hat. Evtl. lasst ihr beide Euch vom Jugendamt beraten, denn irgendwie bist ja noch verantwortlich und zahlst ja auch dann noch ihre Räumlichkeiten, die sie bei Euch hat, weiter. Bitte sie mal mit Dir hinzugehen um alles zu klären, in beiderseitigem Interesse.....Sie kommt schon wieder, pass auf ;-)...denn auch da wird sie sich anpassen müssen. Was mal 3 Tage ganz nett ist, kann auf Dauer auch für die Eltern des Freundes belastend sein. UNd mit den Eltern sprechen ob sie damit einverstanden sind. Alleine.

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    Antwort von Maddy92 Maddy92

    Hallo, Ich würde mich da ans Jugendamt wenden. Sie muss ja auch umgemeldet werden und die Eltern ihres Freundes müssen sicherlich irgendwas unterzeichnen, dass sie momentan das sorgerecht übernehmen.

    LG

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    Antwort von doris11 doris11

    meinen das die Eltern des Freundes auch?

    ich würde beim JA nachfragen,...oder noch besser mit der Tochter gemeinsam dahin gehen,...die Verantwortung,und die Fürsorgepflicht dem JA übergeben....

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    Antwort von Koechlein1948 Koechlein1948

    Wandernde Menschen,sollte man nicht Aufhalten,das kann man auch garnicht.Für den Unterhalt gibt es Tabellen.

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