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16 Jähriger mit 13 jähriger. Sex

Frage von Tobi6293 Tobi6293

Hi, wir lernten uns halloween kennen. Sie, 13 steht offensichtlich auf mich und ich, 16, auch irgendwie auf sie. Sie will auch sex haben nur ich mach mich doch strafbar damit oder?

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Antworten (1-30 von 36)

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    Antwort von FaulesTier FaulesTier

    japp machst du verführung minderjähriger... viel schlimmer find ich allerdings das ihr nach den paar tagen schon an sex denkt.

    Kommentar von femina feminafemina

    wenns meine Tochter wäre- ich würde ihm die Eier rausschneiden

    Kommentar von ingridshaus ingridshausingridshaus

    Die denken nur an Sex, weil was anderes kriegen die ja nicht mehr auf die Reihe.

    Kommentar von Inscha InschaInscha

    jo!:D sie is ganzschön billig für ihr alter ;)

    Kommentar von ingridshaus ingridshausingridshaus

    Wem willst Du denn die Eier abschneiden, wer von den vielen wirt es sein ???

    Kommentar von dmxezz dmxezzdmxezz

    Ist man mit 16 in Deutschland auch nicht minderjährig ?

    Kommentar von dmxezz dmxezzdmxezz

    Schlimm ? Dann mach doch mal deine Äuglein auf. Heutzutage sind One Night Stands normal. Das ist Tatsache

    Kommentar von ingridshaus ingridshausingridshaus

    Seht Ihr, es geht schon los - es ist normal in der heutigen Zeit. Na klar, dass wissen war ja, aber es kann ja wohl nicht normal sein, dass Kinder Kinder kriegen. Jüngste Mutter ist 11 Jahre alt und der Vater 12 oder 13. Wenn ich mir jetzt vorstelle, dass mein Neffe (jetzt 10 Jahre) in zwei bis drei Jahren Vater wird, könnte ich mich glatt wegwerfen.

  • 5
    Antwort von wender wender

    was kennt ihr Euch schon 21/2 Tage. das muss echte Liebe sein, mal ehrlich du vehedderst dich doch noch beim selbermachen..oder?

    Kommentar von Halbwissen HalbwissenHalbwissen

    lach

    Kommentar von moosmutzelchen moosmutzelchenmoosmutzelchen

    Mit 16 verheddert man sich noch?!
    Ich nehme an, du sprichst aus eigener Erfahrung.
    Arme Sau.

  • 3
    Antwort von Semyy Semyy

    Halloween liegt erstens erst 3 Tage zurück und dann schon sofort Sex? Außerdem sie ist erst 13! Hallloo?? Du machst dich damit Strafbar WENN es rauskommt. Ich glaube die Eltern der 13 Jährigen können Klagen. Außerdem warte bis sie 14 ist dann machst du dich nicht Strafbar und ihr kennnt euch dann besser.

  • 2
    Antwort von TheCube TheCube

    So ist die Jugend von heute. Sich vor ein paar Stunden kennengelernt und schon ab inne Kiste.

    Kommentar von ingridshaus ingridshausingridshaus

    Ja und da gibt es Eltern, die beführworten so etwas auch noch und geben dann Antworten wie: Was regst Du Dich denn auf, wir waren doch auch nicht anders! Doch wir waren anders, meine Generation auf jeden Fall.

  • 2
    Antwort von Prinzessinelli Prinzessinelli

    da du minderjährig bist nicht..aber trotzdem seid ihr noch zu jung..nach der kurzen zeit könnt ihr einfach noch nicht bereit dazu sein..lernt euch erst besser kennen..

    Kommentar von Sunrise1990 Sunrise1990Sunrise1990

    Das stimmt so nicht. Da sie noch keine 14 ist macht er sich strafbar. Egal ob minderjährig oder nicht.

    Kommentar von Prinzessinelli PrinzessinelliPrinzessinelli

    ja is mir beim schreiben auch aufgefallen..sorry;)aber auch mit 14 sollten sies lassen..

  • 2
    Antwort von kaesbrot kaesbrot

    Liegt Halloween nicht erst drei Tage zurück???

    Kommentar von ingridshaus ingridshausingridshaus

    Ja und, dass ist doch eine sehr lange Zeit, sei froh, dass sie nicht schon schwanger ist.

    Kommentar von Tabaluga1961 Tabaluga1961Tabaluga1961

    DH

  • 1
    Antwort von Tabaluga1961 Tabaluga1961

    kauf dir doch das Strafgesetzbuch. Dann hast du was zu tun und kommst nicht auf blöde Gedanken. Dann kannst du sogar nachlesen das du dich strafbar machst.

    Schon mal was davon gehört, das Sex was besonderes sein sollte??? Ach verzeih - ich leb im falschen Jahrhundert. Ist ja heute alles anders. Ists auch besser???? nein.

  • 1
    Antwort von Peter96 Peter96

    Vor einigen Tagen habe ich mich schlau gemacht. Das Thema stand schon öfters zur Debatte. Sex mit unter 14-jährigen ist grundsätzlich strafbar. Wäre dann Sex zwischen 2 unter 14-jährigen erlaubt? Nein, aber nicht strafbar, weil beide strafunmündig.

    Kommentar von moosmutzelchen moosmutzelchenmoosmutzelchen

    Richtig.

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    Antwort von mystress75 mystress75

    A und B dürfen nicht Siehe § 176 Strafgesetzbuch

    http://www.planet-liebe.de/beziehung/sex-und-das-gesetz.html

    da machst du dich strafbar.

    Kommentar von mystress75 mystress75mystress75

    § 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern (1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt. (3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen. (4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer 1.sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, 2.ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist, 3.auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder 4.auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt. (5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet. (6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.

  • 1
    Antwort von Saahira Saahira

    JA du machst dich definitiv strafbar und ausserdem HALLO ihr habt euch erst vorgestern kennengelernt....Kinder kinder....augenverdreh...

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    Antwort von stfuPlease stfuPlease

    13?? Ist ja noch ein KIND -.- Such dir besser eine die weiß was sie will und nicht mehr so naiv ist.

    Kommentar von Prinzessinelli PrinzessinelliPrinzessinelli

    aber wenn er selbst 16 ist..da wird sich nichts ergeben wenn er selbst noch zu jung ist..

    Kommentar von stfuPlease stfuPleasestfuPlease

    Mit 16 weiß man aber schon, dass man eine 13 jährige ganz leicht beeinflussen kann..

    Kommentar von KimGirl KimGirl

    also ich würde aufjeden eine ältere nehmen.. mit erfahrung.. dann ist der sex besser :D

    Kommentar von stfuPlease stfuPleasestfuPlease

    Normal..ab 30 aufwärts wenn man Anforderungen hat, wenn nicht nimmt man auch 17 jährige..

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    Antwort von KimGirl KimGirl

    ja damit machst du dich strafbar... halloween? das ist 3tage her... da würde ich mit dem sex an deiner/eurer stelle aufjeden fall noch warten..sie ist noch sehr jung und sie sollte sich auf jeden fall im klaren darüber sein ob sie es wirklich will..

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    Antwort von Tobi6293 Tobi6293

    Leute. Besten dank für die beleidigungen. Hab in der Eile das Jahr vergessen. Es war letztes jahr halloween. Es ist so, dass sie es schon länger will und nicht beim küssen bleiben will. Ihre eltern wären nicht das problem.

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    Antwort von Tabaluga1961 Tabaluga1961

    will sie denn???? dann seit ihr beide Schlampen

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    Antwort von Sandra83 Sandra83

    Hi,

    wenn Ihr auf Sex nicht verzichten wollt dann denkt über die Verhütung nach. Verbote helfen da wenig. Aber vernünftig solltet Ihr dabei schon sein. Wenn Ihr wie Erwachsene Sex haben wollt dann denkt auch an die Konsequenzen. Kondom sollte dabei Pflicht sein.

    Kommentar von moosmutzelchen moosmutzelchenmoosmutzelchen

    Und wie sieht es dann mit der Verantwortung gegenüber der Psyche des Kindes aus, das mit 13 Sex hat?
    Netter Versuch, aber auch nicht verantwortungsbewusst gedacht.

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    Antwort von leobazi leobazi

    Das ist trotzdem Unzucht mit Abhängigen und Minderjährigen.Mit 16 bist Du schon beschränkt strafmündig. Siehe Jugendstrafgesetz! Belass es lieber mit Petting.

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    Antwort von Podencotina Podencotina

    Also, irgendwas stimmt da doch mit dem Mädel nicht, wenn sie sofort mit nem Jungen ins Bett will, den sie kaum kennt. Vermuten würde ich mal, dass sie sich nach Liebe und Zärtlichkeit sehnt und bereit ist, sich das mit Sex zu erkaufen.

    Ich würde sie mal fragen, wie sie sich das gedacht hat, falls mit der Verhütung was schief geht.

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    Antwort von moosmutzelchen moosmutzelchen
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    Antwort von DjK1llb1ll DjK1llb1ll

    Erst wen beide 14 oder über 14 sind seit ihr nicht strafbar.Also in Deutschland

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    Antwort von Ilyana Ilyana

    Mal ganz abgesehen davon was ich davon halte, ihr seid doch beide noch unter 18, also minderjährig. d.h. wenn ihr es beide wollt, wird das wohl ok sein. Ich finde 13 aber noch reichlich jung. Bin mir nicht sicher, was das Gesetz dazu sagt.

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    Antwort von dmxezz dmxezz

    Du bist erst 16. was überlegst du da??? :) ich bin 20 Jahre alt, aber meine Grenze ist bei 16 jährigen Frauen. In der Schweiz darf man nicht unter 16, und der Altersunterschied darf dann nicht mehr als 4 Jahre sein. Hör nicht auf ältere, die haben keine Ahnung von Spass und verstehen das ganze nicht mehr.

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    Antwort von Neufiliebe Neufiliebe

    äähhh halloween ist noch nicht sooo lange her. da sollte man vielleicht eh noch etwas warten... besonders in so einer situation. dreizehn ist auch echt noch zu jung. auch wenn ihr das vielleicht anders seht.

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    Antwort von lachha lachha

    em ja machst du .. em du bist 16 sie is 13 .. ^^ kannst du dir nichts besseres leisten ?? oder warte einfach noch 1 jahr xD

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    Antwort von Aglajana Aglajana

    Rechtlich erst ab 14, mit Einverständnis, erlaubt! Ergo, du machst dich strafbar!

    Sehe ich das richtig, da ist keine Liebe zwischen Euch, sondern nur Lust? Und das nach so kurzer Zeit? Habt ihr keine anderen Hobbies?

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    Antwort von quietprof quietprof

    Strafbar? Macht er doch gar nicht, da er selber noch "Minderjährig" ist, zumindest nach der Frage zu urteilen und mit Sex wahrscheinlich küssen gemeint ist *g

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    Antwort von redpoint redpoint

    Ja, ausser bei einem schriftlichen Einverständnis der Eltern und ihr, welches juristischen Wert hat. Aber da bin ich mir nicht so sicher, am besten einen Anwalt fragen, aber das wäre etwas teuer ;-) Die Gefahr besteht einfach dass sie dich wegen Vergewaltigung anzeigt. Dann hast du den Salat. Aber bei einem schriftlichen Einverständnis mit Unterschrift auch von beiden Eltern sollte es nicht so ein grosses Problem werden.

    Kommentar von lachha lachha

    genau ..."mama schreib mir mal bitte ein einverstaendinis das ich mit diesem typen da geschlechtsverkehr haben darf den ich erst vor 3 tagen kennengelernt habe, danke "

    Kommentar von moosmutzelchen moosmutzelchenmoosmutzelchen

    Was habt ihr denn bitte immer mit dem Einverständnis der Eltern?!
    Das ist völliger Blödsinn.
    Der sexuelle Kontakt zu Minderjährigen ist strafbar. Punkt.
    Wenn die Eltern dem zustimmen, machen sie sich nach §176 Absatz 5 genauso strafbar.

    Kommentar von redpoint redpointredpoint

    Sorry, wusste ich nicht.

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    Antwort von YourName YourName

    Doch machst Du!

    §§ 174, 176 und 182 des Strafgesetzbuches eindeutig beantwortet. Das Schutzalter liegt bei 14 Jahren (Kinder). Sexuelle Kontakte mit 14- bis 16-järigen (Jugendlichen) sind nur strafbar, wenn sie unter Ausnutzung einer Zwangslage, gegen Entgelt oder unter Ausnutzung der fehlenden Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung geschehen. Bei Jugendlichen über 16 Jahren sind sexuelle Handlungen nur noch strafbar, wenn es sich um sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen handelt.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter

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    Antwort von Lupo43 Lupo43

    In dem Alter hab`ich ihr meine Autos gezeigt und sie mir ihre Puppen. Meine Herren neee...

    Kommentar von ingridshaus ingridshausingridshaus

    Du gehörst aber jetzt auch schon zu den Uhu`s gelle, so wie auch auch.

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    Antwort von fragesteller2 fragesteller2

    lass das lieber . Sonst klinngelt bald die kripo oder der staatsanwalt schreibt

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    Antwort von Scorba Scorba

    Hallo?? Finger weg! JA Du machst Dich strafbar und wenn Dir wirklich was an ihr liegt solltest Du sie noch etwas in Ruhe lassen. Gibt auch andere Möglichkeiten zärtlich miteinander zu sein.

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