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16 Jährige als begleitlerson ??

Frage von XxSHOPPiiNGxX XxSHOPPiiNGxX

Hii kann eine 16 mit einer 14 Jährigen in eine Disco,wenn die 14 Jährige eine Einverständnis von ihrer Mutter dabei hat ? Und die 16 die Begleitperson ist ?? Und was geschieht wenn der 14 Jährigen irgendwas passiert ??

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Antworten (12)

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    Antwort von RuedigerKaarst RuedigerKaarst

    Nein!
    Der Begleitperson wird in dieser Zeit von der Erziehungsberechtigten Person der Erziehungsauftrag erteilt.
    Diesen Auftrag können jedoch nur volljährige Personen erhalten.

    http://www.jugendschutz-niedersachsen.de/Importe/pdf/FormularErziehungsbeauftrag...

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    Antwort von ToxicAngel21 ToxicAngel21

    Das geht nicht :) Eine 16jährige Person braucht normal selbst in vielen Fällen noch Begleitpersonen, da kann sie nicht die Verantwortung für einen 14jährigen tragen.

    In die meisten Discos dürfte jemand mit 14 sowieso nicht rein.

    Kommentar von ToxicAngel21 ToxicAngel21ToxicAngel21

    Ich find das ehrlich gesagt auch gut, die älteren Leute dort haben da erstens nicht unbedingt bock drauf wenn Kinder dort rumrennen... man will ausgelassen feiern und nicht Babysitten, selbst die 16Jährigen nerven manchmal schon ganz schön. Zweitens wird dort so wenigstens keine 14Jährige von alten Säcken abgefüllt und angebaggert, nur weil sie ausschaut wie 18.

    Kommentar von TheDancingPen TheDancingPenTheDancingPen

    Einer der Gründe warum ich frühstens ab 23 Uhr los tingel.

    Kommentar von ToxicAngel21 ToxicAngel21ToxicAngel21

    Mach ich nicht anders :-P

  • 2
    Antwort von Hutzelprutzel Hutzelprutzel

    der türsteher wird euch beide kinder auslachen und nach hause schicken, auch die 16 jährige

    Kommentar von XxSHOPPiiNGxX XxSHOPPiiNGxXXxSHOPPiiNGxX

    Ich bin die 16 Jährige.Und danke für die wirklich NETT formulierte antwort xDD

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    Antwort von SuperBaldo SuperBaldo

    Nein, du kommst nicht rein - so kann auch nichts passieren.

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    Antwort von TheDancingPen TheDancingPen

    Nein. Mit der einverständniserklärung wird die Aufsichtspflicht temporär für den Besuch auf eine festgelegte Person festgeschrieben. Diese kann nicht minderjährig sein. Vor Allem weil der 16jährige auch nur bis Mitternacht in die Disco darf.

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    Antwort von larry2010 larry2010

    das geht nicht, die person muss volljährig sein.

  • 1
    Antwort von Eduard93 Eduard93

    Das geht soweit ich weiß nicht, da die Aufsichtsperson volljährig sein muss und diese bei Vorfällen haftet. Was der 14 jährigen blüht kann ich nicht genau sagen. Es wird jedoch auch nicht sonderlich positiv für sie sein falls etwas passieren sollte..

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    Antwort von gretel222 gretel222

    Nein, geht nicht.

  • 1
    Antwort von neponya neponya

    Die Begleitperson muss volljährig sein. In Zahlen 18

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    Antwort von HondaFlitzerin HondaFlitzerin

    Nee...da muss Mutti wohl mitkommen.

  • 1
    Antwort von FreshG FreshG

    Glaub nicht, dass das geht. Begleitperson muss schon volljährig sein.

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    Antwort von KanDoo91 KanDoo91

    Nein, das geht nicht.

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