3

15tsd Euro an meinen Freund schenken damit mein Exmann nicht ans Ersparte kann?

Frage von Sushi135 Sushi135

Ich stehe vor der Scheidung nächstes Jahr, und habe 15tsd Euro Erspartes, mein Mann arbeitet nicht und kriegt Unterhalt. Es ist mein Geld schon vor der Ehe, kann ich aber nicht mehr nachweisen. Kann ich meinem neuen Freund die 15 Tausend Euro einfach so überweisen? Und damit umgehen, dass mein Ex bei der Scheidung die Hälfte bekommt? Ich weiss es ist gemein, aber ich finde alles andere ist ungerecht. Ich habe Ihn seit Jahren durch die Ehe gebracht.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (15)

  • 2
    Antwort von Lena101 Lena101

    Wenn du das Geld in die Ehe gebracht hast, kannst du das doch sicher nachweisen, denn es muss ja auf einem Konto gewesen sein. Klär das mal mit deiner Bank. Wenn du dich scheiden lässt, hast du doch einen Anwalt, frag den. Ich würde das Geld nicht an den Freund überweisen, wenn die Beziehung in die Brüche geht, bist du dein Geld los.

  • 2
    Antwort von WilliWinzig WilliWinzig

    machs in bar ist besser

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    In Bar bräuchte Sie es ja auch nicht mehr zu verschenken. Verstecken ... solange außer ihr niemand weiß wo es ist, kommt ja auch niemand dran.

    Möglichkeit:
    Geld abheben und Bar in ein Bankschließfach o.Ä. (oder auch bei einer besonderen Vertrauensperson lagern, ist günstiger aber unsicher).

  • 1
    Antwort von Guppy194 Guppy194

    ich sehe das Problem nicht; wenn das Geld - wie Du schreibst - auf einem Sparbuch ist, dann kann man ja den Zeitpunkt der Einzahlung taggenau bestimmen; wenn dieser Zeitpunkt vor der Eheschließung war, dann ist es Dein Anfangsvermögen und bleibt immer Dein Geld; wenn der Zeitpunkt nach der Eheschließung war, hilft auch eine Schenkung an den Freund nichts.

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    wenn später etwas von dem Sparbuch runter ging bzw. auch während der Ehe wieder etwas drauf ging, dann wird es beim Zugewinnausgleich berücksichtigt; er hat dann einen Erstattungsanspruch gegen Dich auch wenn Du das Geld Deinem neuen Freund geschenkt hast; übrigens: wenn Du ihm das Geld schenkst, dann ist es weg;

  • 1
    Antwort von jimpo jimpo

    Dem Freund Blos nicht das Geld geben,denn beim Geld hört jede Freundschaft auf.Hast Du keinen nahen Verwandten dem Du vertrauen kannst,und wenn, dann nur gegen Quittung und Zeugen unteschreiben.

  • 1
    Antwort von Kicki Kicki

    Also wenn ich an deiner Stelle wäre, würde ich das Geld abheben und zu Hause aufheben. Wer will dir denn beweisen, dass du es nicht ausgegeben hast?

  • 1
    Antwort von Swisslady Swisslady

    Lass dich von einem Anwalt oder einer Beratungsstelle beraten!

  • 1
    Antwort von vitaminpille vitaminpille

    wieso kannst du das nicht nachweisen? hast du das geld unterm kopfpolster versteckt? wenn du das geld schon vor der ehe auf dem konto hattest, steht im sparbuch bzw. in auszügen eh drin, wann das geld raufgebucht wurde

    Kommentar von Sushi135 Sushi135

    Wir waren 10 Jahre verheiratet, das Sparbuch wurde ständig mit Zinsen nachgetragen, und daher kann ich es nicht nachweisen :((.

    Kommentar von vitaminpille vitaminpillevitaminpille

    irgendwie unlogisch...wenns jährlich zinsen dazukommen, zeigt das ja, wie lang das geld schon drauf ist. als benennung steht auch der zusatz "zinsen" dabei. aber das einlagedatum ist eindeutig ausgewiesen mit "eigenerlag" oder sonstiges.. wie blöd muss man sein, dass man das nicht nachweisen kann? pf

    Kommentar von Sushi135 Sushi135

    Naja blöd schon aber ich hab 15 tsd mitgebracht, dann ging mal was runter, weil man ja auch mal was gekauft hat oder schulden decken musste und dann gings wieder drauf und es ist wie es eben ist bei einem Sparbuch, mal mehr mal weniger, und ich hebe eben nicht alle alten Sparbücher auf.

    Kommentar von Wolfi0410 Wolfi0410Wolfi0410

    Wenn du die 15Tsd. mitgebracht hast (auf dem Sparbuch) ist es egal ob mal was runter und wieder drauf ging. Die 15Tsd. sind immer noch Deine.
    Also schau nach ob sie noch im Sparbuch stehen, Du das evtl. alt vorherige entwertete Sparbuch noch hast, sonst besorg Dir von der Bank entsprechenede Kontoausdrucke. Die heben das 10 Jahre auf. Vielleicht ist´s ja noch nicht so lang her.
    Mach Dir keine Sorgen, kümmere Dich in erster Linie um den Nachweis. Alles andere sind nur Lösungen 2. Wahl und mit Risiko behaftet. Was nützt Dir eine Quittung mit Zeugen und Verwendungszweck wenn Dein Freund pleite ist und nicht zurückzahlen kann,
    Wenn Du so etwas überhaupt machst, dann soll er auf seinen Namen ein Sparbuch anlegen über das ihr nur gemeinsam verfügen könnt bis die Scheidung geregelt ist und du das Geld wieder auf Deinen Namen anlegen kannst.

  • 1
    Antwort von Maultier Maultier

    Wenn ihr einen Ehevertrag mit Gütertrennung habt, wird er da wohl nicht drankommen. Ist nachzuweisen, das das Geld vorhanden war, bevor ihr geheiratet habt? Es kann dir wohl nur jemand mit sehr viel Erfahrung in genau diesen Dingen einen verwertbaren Tip geben. Kannst Du Dich nicht an einen Anwalt wenden? LG bengelch

    Kommentar von Maultier MaultierMaultier

    Solltest Du dich entscheiden, deinem Freund das Geld zu geben, lass es Dir vor Zeugen quittieren!!!

    Kommentar von Maultier MaultierMaultier

    Solltest Du dich entscheiden, deinem Freund das Geld zu geben, lass es Dir vor Zeugen quittieren!!! Mit Verwendungszewck!!

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    was hilft ihr denn ein Zeuge, wenn sie das Geld an ihren jetzígen Freund verschenken will; dann gehört es ja dem Freund; er kann sich dann immer auf Schenkung berufen;

    Kommentar von Maultier MaultierMaultier

    Ichnhatte es nur als "Pro-Forma-Verschenken" verstanden. Das sie das Geld später zurück bekommt.

    Kommentar von Sushi135 Sushi135

    Ja so wars auch gemeint.

  • 1
    Antwort von Regenzauber Regenzauber

    Das ist aber ein mächtiges Risiko, was, wenn Dein Freund das Geld behält, sozusagen als Geschenk. Ausserdem ist es Betrug an Deinem Ehemann, finde ich auch verwerflich.

    Kommentar von TanteBertha TanteBerthaTanteBertha

    Wenn sie das Geld mit in die Ehe gebracht hat, gehört es ihr. Auch ohne Ehevertrag kann bei einer Scheidung jeder das behalten, was er mit in die Ehe gebracht hat, lediglich der Zugewinn muss geteilt werden. Warum also ist es unfair ihrem Mann gegenüber?

  • 0
    Antwort von Eddy21 Eddy21

    Hebe das Geld ab ! Mach einen Kneipenbummel, und wenn es weg ist, oder g e s t o h l e n wird weisst Du was zu tun ist ! Übergeben an deinen Freund Gift !

  • 0
    Antwort von antola61 antola61

    ... ich denke auch, es müßte nachzuweisen sein, daß das Geld schon vor der Ehe deins war - dann mußt du nichts davon abgeben.

    Falls du es tatsächlich nicht nachweisen kannst, dann würde ich es einfach abheben und bis nach der Scheidung zu Hause aufheben, oder jemandem schenken (wie wärs mit mir ;-))), bei dem die Freundschaft schon lange anhält und dem du 1000% vertrauen kannst. Nicht deinem Freund, sondern eher deiner Mutter, Schwester oder einer langjährigen Freundin - also jemand, bei dem du sicher sein kannst, daß die Beziehung auch weiterhin in Ordnung ist!

    Bei nem Freund ist das so'ne Sache... am Anfang deiner Ehe hättest du es sicher auch deinem Mann geschenkt... und was wäre jetzt?

  • 0
    Antwort von tobine tobine

    Es wird einen Tag X geben, solltet Ihr in Gütergemeinschaft gelebt haben, so wird es wohl rauskommen wieviel Geld an diesem Tag X auf dem Konto war. Ist das Konto bei der Scheidung leergeräumt, so muss der oder die Ex das Geld dennoch bezahlen. Dabei interessiert das woher leider nicht.

  • 0
    Antwort von TanteBertha TanteBertha

    Ich verstehe das Problem mit dem Nachweis, das Du das Geld mit in die Ehe gebracht hast nicht. Es muss doch irgendwo gewesen sein. Entweder in Deiner "Schatulle" oder auf der Bank. Beiden liesse sich doch nachweisen. Gibts vielleicht Zeugen, die eben bezeugen können, dass Du dieses Geld hattest?

  • 0
    Antwort von Bruno Bruno

    Geld auf ein Sperrkont einzahlen. Lass die bei der Bank beraten. Bei der Scheidung entscheidet das Gericht ueber die Gueteraufteilung auf Grund des Standes vor der Ehe und dem Zugewinn wahrend der gemeinsamen Zeit.

  • 0
    Antwort von moon73 moon73

    http://www.anwaelte-du.de/sites/infos/zugewinnausgleich.htm

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.