Ich werde von der neuen Freundin meines Ex Freundes bedroht das sie mich abstechen will & mich so lange verkloppt bis ich nicht mehr klar denken kann & das erste was sie tuen wird wenn wir uns sehen sollten ist mi die Nase brechen. Ich habe Kontakt mit Leuten die sie kennen & wissen das sie ein "Mannsweib" bzw eine "Schlägerbraut" ist die auch schon drauf gehauen hat. Ich habe viele Beweise (Screenshots) von den geschriebenen Sachen & möchte damit zur Polizei gehen & Anzeige erstatten wegen Drohung weil sie gedroht hat mich halt abzustechen etc ich werde das Tageslicht nach dem treffen nicht mehr erblicken & vieler Beleidigungen... mit 14 ist man strafmündig. Sie wird am 16.4. erst 16 also ist sie noch 15, was kann sie für eine Strafe dafür kriegen wenn ich sie anzeige? & mussich dann keine Angst mehr haben das sie mich verkloppen will, ich bin zwar schon 16 allerdings habe ich mich noch nie geprügelt & habe es auch nicht vor. Bitte um Rat :/ Lieber Gruß & Danke!
15Jährige anzeigen, Folgen für sie?
Antworten (16)
-
3Antwort von
TastoomTastoom
Ja, das nützt nichts für die Dame.
Es gibt auch bereits schwere Körperverletzung auch unter 14 Jahre.
Wie die Strafen aussehen ist eine andere Sache.
Es wird für das Mädchen und für die Eltern des Mädchens unangenehm wenn eine Anzeige vorliegt.
Sie werden dann endgültig wissen, dass man damit strafbares macht und für die Eltern, dass man strafbares billigt.
-
3Antwort von
Katzenkind88Katzenkind88
Anzeigen! Geht ja garnich. lies mal die Strafen nach : http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendstrafrecht Aber solange nix passiert, greift Polizei meist nicht ein:(( Das ist Deutschland. Aber trotzdem wird sie erstmal nen Schock kriegen, zumindest wenn sie noch nen Funken Anstand hat. Anzeige ist nie schön im Leben:)
-
2Antwort von
hajottkahajottka
sichere soviele Beweise, wie es geht und geh damit zur Polizei und erstatte Anzeige wegen Bedrohung
-
-
2Antwort von
HasiiHasii
Gut dass du zur Polizei gehen willst. Aber nur die kann dir wirklich sagen, was dann mit ihr passiert.
-
1Antwort von
loriotnudelloriotnudel
Druck alle Beweise aus und geh zur Polizei. Keine Ahnung was die für ne Strafe bekommt - sicherlich ne Jugendtstrafe, also evtl. Sozialstunden. Kann dir ja genau genommen auch egal sein.
-
1Antwort von
HansebangaHansebanga
Beim Kumpel war die 1/4 der Stadt hinter dem her. Alle angezeigt und nun is ruhe :)
-
1Antwort von
vollimlebenvollimleben
Wende dich doch ersteinmal an deine Eltern,Vertrauenslehrer USW.Anzeigen kannst du eh nur wenn Du beweise hast,sonst stellt sie dich noch als Spinnerin da!
Kommentar von
Akira1209 Ich habe Beweise & vllt tuts der Prinzessin gut wenn sie ne Anzeige hat damit sie keine anderen Leute mehr vermöbeln kann, zwei meiner Freundinnen will sie auch eine geben weil sie mit mir halt dadrüber geredet haben, die eine traut sich nicht mehr alleine Bus zu fahren...
Kommentar von
vollimlebenvollimleben Hast du Bewise ,DAS sie zugeschlagenn hat?Drohungen sind noch kein endgültiger Beweis das sie es auch tut,jedenfalls wird das die Polizei so auslegen!
-
-
1Antwort von
BenutzernameXYBenutzernameXY
Hi
das ist ja echt schlimm. Ich würds gleich meinen Eltern erzählen und die machen lassen.
welche folgen das für die hat weiß ich leider nicht....
Kommentar von
blablubblubblablubblub ja, auf jeden Fall solltest du deinen Eltern Bescheid sagen, falls du das noch nicht getan hast!!
Kommentar von
Akira1209 Meine Mama meinte dazu nur das sind alles leere Worte & die würde das eh nicht machen - da ich aber Leute kennen die das Mädel kennen & die wissen das sie schon drauf gehauen hat ist meien mama mir keine große Hilfe... die meint halt sie würde das nicht machen & fertig -.- aber wenn ich dann ne gebrochene nase oder ein blaues auge habe dann kommt wahrscheinlich oh sie hats ja doch gemacht...
-
0Antwort von
dragonheart1952dragonheart1952
Vielleicht einen Prozess vor dem Jugendgericht wegen, Nötigung, Bedrohung.... bekommt sie, wenn sie noch nie was gemacht hat Sozialstunden aufgebrummt...denk ich mal
-
0
Och Mädel, wie oft denn noch?
Ich hab Dir doch geschrieben:
.
"Deine Schilderung enthalten rechtlich glasklare Drohungen mit einem Verbrechen (kalt machen, Tageslicht nicht mehr erblicken, abstechen). Das ist strafrechtlich ganz klar eine Bedrohung und die kannst Du jederzeit anzeigen. Gehe dazu zu Deiner Polizeidienststelle, nimm einen Ausweis mit und, so Du Äußerungen schriftlich oder als Aufnahme oder SMS hast, diese auch noch. Man wird dort eine Vernehmung anfertigen, in welcher Du den Hergang erzählst, wann die genau was gesagt hat (oder beide haben), dazu unterzeichnest Du dann einen Strafantrag. Dadurch bewirkst Du die Eröffnung eines Strafverfahrens mit dem Ziel, dass die Täterin / Bedroherin bestraft wird. Das ist Dein gutes Recht."
.
Dann geh halt hin zur Polizei und lass es geschwind aufnehmen.
Dann wird die Dame polizeilich auch aufgesucht und der klar gemacht, wenn sie sich an Dir vergreift ist sie noch mehr dran.
Und alle Fragen, wer, was, wann, wo, wieviel und warum, diekannst Du dort in aller Ruhe stellen und man wird sie Dir kompetent beantworten.
-
0Antwort von
LeaderGLeaderG
Ich denke mit 15 wird siw hol ein passr sozialstunden ableisten müssen. Für Arrest muss schon mehr passieren.
Aber du solltest in jedem Fall anzeige erstaten. Grade die mit den großen klappen sind plötzlich gaannz ruhig wenn die exikutive mit im Spiel ist.
-
0Antwort von
FrauZimt hast du noch kontakt zu ihm?? ich würde alle kontakte zu ihm und ihr abbrechen und sie ignorieren und wenn sie nicht aufhört, geh wirklich zur polizei...wieso sollte dir dann etwas passieren?? es ist nicht verboten, jemanden anzuzeigen?! oder hast auch was zu verbergen?? nimm das alles nicht zu ernst....
-
0Antwort von
merlchen7merlchen7
Du kannst keine Anzeige "wegen Drohung" erstatten, weil es einen solchen Straftatbestand schlichtweg nicht gibt. Heiße Luft von sich zu geben ist nicht strafbar.
Du kannst sie evtl wegen Beleidigung (§ 185 StGB) anzeigen, aber dafür bekommt man keine allzu hohe Strafe (Geldstrafe).
Zur Polizei würd ich aber trotzdem mal gehen, die können ja dann mal mit dieser Person reden, dann kommt sie möglicherweise zur Vernunft (die meisten Menschen die große Töne von sich geben werden sehr kleinlaut sobald sie Polizei oder ähnliches sehen...)
Viel Glück!
-
0Antwort von
micky2009micky2009
Wenn sie dich noch nicht angefasst hat, lacht die Polizei da nur drüber
-
0Antwort von
uwe8888uwe8888
Naja, rede mal mit deinem EX , die Polizei kann leider erst aktiv werden, wenn was passiert ist (so ist unsere Rechtsprechung) , wenn du Sie anzeigst, wird SIE vorgeladen, sollte die Staatsanwalschaft die Anzeige verfolgen kommt es zum Prozeß , das wären dann die Rechtsfolgen
Kommentar von
Akira1209 Mein Ex sagt dazu, das ich seine Freundin nicht schlecht machen soll & ich neidisch bin auf sie .. weil sie ja soviel besser ist & ihm den Kopf verdreht hat - sie sagt ihm das stimmt nicht & ich stehe dann wieder als blöde da, mit den beiden kann man nicht reden da haben sich zwei gefunden ...
-
0Antwort von
Andrea2009Andrea2009
Tja, was bekommt sie...? Eine Ermahnung? Dann sagt sie, es tut ihr leid, dann ist es vorbei. ALLERhöchstens bekommt sie ein paar Sozialstunden. Diese Drohungen reichen ja nicht mal für einen Freizeitarrest. Es ist leider so. Aber eine Anzeige schadet nichts. Vielleicht wird sie ja auf dem Revier, bei der Vernehmung, darauf hingewiesen, das es absolut keine Bagatelle ist, dich so zu bedrohen. Ich wünsche dir alles Gute.
Na hoffentlich nützt das was - das Mädchen hat total ein weg / sich früher geritzt & ist total eifersüchtig auf mich - seine Ex .. ich habe ihr nichts getan & die droht mir damit mich abzustechen hust