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15 Monate Abrechnungszeitraum?

Frage von Intoleranz Intoleranz

Hallo, wir sind im Oktober 2008 in die Wohnung gezogen. Ab August 2008 durften wir schon renovieren. Dementsprechen ist die erste Abrechnung vom 10.08.2008 bis zum 31.12.2008. Die Abrechnung ist jetzt über ein Jahr her. Der Vermieter hat sich für März angekündigt zum Ablesen. Die Heizung war mehrer Wochen in der Heizperiode nicht nutzbar, sie ist immer noch nicht regelbar. Meine Frage ist, üblich ist doch ein 12 Monatsrythmus beim Abrechnen und nicht 15 Monate oder mehr? Alles über 12 Monate ist doch nicht zulässig, oder? Wie verhalte ich mich denn wenn ich jetzt eine Abrechnung über einen längeren Zeitraum bekomme? Zahle ich die trotzdem komplett?

Vielen Dank schon mal Gruß Yvonne

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Antworten (4)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Raimund1 Raimund1
    Kommentar von Intoleranz Intoleranz

    Danke den Link hab ich mir abgespeichert, er hilft mir dann doch schon ein wenig weiter. Ich hoffe nur das der Vermieter dann auch eine neue Abrechnung erstellt für die 12 Monate und sich nicht weigert. Weigerungen hat er nämlich sehr gut drauf ;)

    Kommentar von werwiesowarum werwiesowarumwerwiesowarum

    Ich bin selber Vermieter und auch Mieter. Wichtig ist, wenn man sich nicht so gut versteht, alles schriftlich und konkret anzuzeigen. Post, nicht eMail oder SMS!.

    Wie hoch ist die Mietminderung?

    Kommentar von Intoleranz Intoleranz

    25%. Uns wurde zu 50% geraten, aber das fand ich dann etwas sehr hoch. Es war 2 Wochen nicht zu erreichen, in dieser Zeit fiel unsere Heizung komplett aus im Winter. Seitdem Sommer zeigen wir ihm an das wir die Heizung nicht regeln können, entweder ist sie aus und wir erreichen keine 16 Grad in der Wohnung oder sie heizt selbst auf 2 ohne Unterlass und wir erreichen 30 Grad im Winter.

    Kommentar von werwiesowarum werwiesowarumwerwiesowarum

    Okay, hier finde ich 50% nicht ZU hoch. Es ist Winter, Du hast kleine Kinder, das geht nicht.

    ABER: Wenn Du die Heizung zum heizen bringen kannst, gibt es ja JETZT eine Heizung. Der aktuelle Mangel besteht darin, dass sie nicht regelbar ist. Dann sind die 20% schon angemessen, die 50% nicht. Mängel in der Vergangenheit kannst Du nicht nachtragen, wenn Du sie nicht schriftlich angezeigt hast.

    Kommentar von Intoleranz Intoleranz

    Deswegen haben wir ja die 50% nicht gemacht. Das Problem ist nur das er umgezogen ist und genau in diesen 2 Wochen nicht erreichbar war. Dies bestreitet er natürlich nun, aber das wird ja anwaltlich über die Telekom nachweisbar sein. Das Problem was ich immer noch habe ist das wir entweder eine Überheizung haben oder eine "Unterheizung" (kann man das so nennen?). Aber nichts desto trotz, als wir die Minusgerade hatten ging die Heizung entweder von allein und wurde heiß, trotzdem 25 Grad in der Wohnung waren ( diese Hitze kommt angeblich allein von der Mieterin unter uns ) oder wir bekamen sie nicht an. Da wir aber jetzt 11 Grad + draussen haben sieht er kein Problem mehr in der Heizung, jetzt sei es schließlich draussen so warm das man keine Heizung mehr bräuchte -.-

    Kommentar von werwiesowarum werwiesowarumwerwiesowarum

    25%, Druckmittel aufrecht halten! Schriftlich alles korrekt machen, damit der Vermieter nicht den Differenzbetrag als säumige Miete von der Kaution abzuziehen versucht.

    Kommentar von Intoleranz Intoleranz

    An die Kaution hab ich gar nicht mehr gedacht. Wir halten es aufrecht, aber haben nach der ersten Kürzung schon einen Anwaltsbrief mit Mahnungen erhalten :) Mal sehen was noch alles kommt. Aber ich danke schon mal sehr für die Antworten.

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    Antwort von Intoleranz Intoleranz

    Hallo,

    ja das ist das einzige was ich auch im Gesetz finde. Das alles über 12 Monate unzulässig ist. Aber wie verhalte ich mich denn da dann? rechne ich einen monatlichen Durchschnitt aus und ziehe 3 Monate ab? Es ist ja nicht mehr nachzuhalten welchen Stand das Wasser oder die Heizung Ende Dezember hatte.

    @Thunder: Wir haben schon eine Mietkürzung aufgrund der Heizung.

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    Antwort von werwiesowarum werwiesowarum

    Oh weh.

    1. Die Abrechnung der Nebenkosten muss nach dem aktuellen Mietrecht bis zum 31.Mai des Folgejahres (bin nicht ganz sicher mit dem Datum) erfolgt und Dir zugegangen sein. Der Abrechnungszeitraum Kalenderjahr 2008, ganz egal wann Du eingezogen bist oder renovieren durftest, ist längst überschritten. Über einen längeren Zeitraum weiß ich nicht, aber 2008 ist jedenfalls hinfällig. Ich würde nicht zahlen! Falls Du Geld zurück erwartest, schleunigst schriftlich anmahnen.

    2. Die nicht nutzbare Heizung ist ein Fall für eine Mietminderung. Erster Schritt: Mangel schriftlich dem Vermieter anzeigen und eine - einhaltbare realistiche - Frist zur Behebung setzen. Wenn auch eine zweite Fristsetzung erfolglos bleibt, kann Du die Miete - realistisch - mindern, z.B.um 20% innerhalb der Heizperiode.

    Kommentar von Intoleranz Intoleranz

    Die letzte Abrechnung bekamen wir am 27.2.2009 für den Zeitraum vom 10.8.1008 bis zum 31.12.2008. Er wurde uns demnach korrekt zugestellt. Er hat diese 12 Monate Zustellfrist also nicht überschritten. Mir geht es jetzt nur darum wie ich mich bei dieser falschen Abrechnungsperiode verhalten soll. Denn die Korrekten Zahlen von Ende Dezember kann ja keiner nachweisen.

    Kommentar von werwiesowarum werwiesowarumwerwiesowarum

    Die Periode ist an sich ja nicht falsch. Vertragsbeginn 10.8.08, Jahresende 31.12.08.

    Dein Vermieter hat die Zählerstände zum 31.12.08 nur geschätzt, verstehe ich das richtig?

    Kommentar von Intoleranz Intoleranz

    Nein er hat sie bei der Übergabe der Wohnung abgelesen. Um die alte Periode geht es auch nicht, sondern um die neue, die ja eigentlich bis zum 31.12.2009 hätte gehen müssen.

    Kommentar von werwiesowarum werwiesowarumwerwiesowarum

    naja, für die hat er ja Zeit bis Ende Mai, da gibts ja keinen Stress. Verstehe das Problem nicht.

    ....

    halt. Achso, Du findest es blöd, dass der Vermieter erst im März abliest wenn er zum 31.12.09 abrechnen will?!? Das ist bedauerlich, aber ich denke nicht irgendwie rechtswidrig. Es ist ja eine Zwischenablesung, du bist ja nicht ausgezogen, hast also den Verbrauch tatsächlich verursacht. Es langt, wenn er das linear über die Monate verteilt, denke ich.

    Kommentar von Intoleranz Intoleranz

    Nein :) Ich finde es komisch wie er mit Daten aus März 2010 eine Abrechnung für das Jahr 2009 erstellen will, denn das kann er ja nur schätzungsweise, da er nur 12 Monate abrechnen darf und nicht 15 wie er es jetzt machen wird. Die genauen Daten aus 12 Monaten haben wir ja somit nicht sondern nur eine große Schätzung, wenn überhaupt.

    Kommentar von werwiesowarum werwiesowarumwerwiesowarum

    Ok. Das ist finde ich nicht schlimm. Wenn es absolut korrekt liefe, müssten alle Vermieter, Wasserversorger (kommunale Mitarbeiter) usw. genau am 31.12. zum ablesen kommen. Das ist nicht nötig.

    Es ist ja eine Zwischenablesung, du bist ja nicht ausgezogen, hast also den Verbrauch tatsächlich verursacht.

    Ist ein bisschen lang, das stimmt. Ist aber die Aufregung nur Wert, wenn Du besondere Gründe hast, z.B. wenn Deine Nebenkosten von jemand Anderem gezahlt würden.

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    Antwort von Thunder1262 Thunder1262

    Vielleicht hat er im März´09 das nur vergessen. Die Nebenkosten stehen ihm zwar zu, da er es an den Anbieter wieder abtreten muß. Wenn die Heizung nicht regelbar ist und aufgrund dessen nicht genutzt werden kann würde ich den Vermieter auf Instandsetzung ansprechen, da dies seine Sache und nicht die des Mieters ist. Frag beim Mieterbund nach und lege Einspruch gegen die Abrechnung ein.

    Kommentar von Intoleranz Intoleranz

    Ja ich denke auf einen Einspruch wird es hinauslaufen -.- Mich ärgert nur das er sich nicht wirklich um was kümmert, trotz Mietminderung und trotzdem er weiß das wir 2 kleine Kinder haben. Aber daran kann man nichts machen :)

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