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§15 Kosten von Kleinreparaturen der Mietsache

Frage von Kimba25 Kimba25

Ich habe erneut Post vom Anwalt meiner Ex-Vermieterin bekommen. Sie wollen immernoch die Kosten für eine Badewannen-Entstopfung sowie die Kosten für die WC-Reparatur von mir erstattet haben. Nachdem ich den Herrschaften eine schriftliche Abfuhr erteilt hatte und darauf verwiesen habe das diese "Kleinreparaturen" wie sie es nennen nicht der Mieter sondern der Vermieter zu bezahlen hat, berufen sich Anwalt und Ex-Vermieterin auf den §15 im Mietvertrag der lt. Schreiben des Anwalts aussagt das ich mich mit unterzeichnung des Mietvertrages dazu verpflichtet hätte diese Kosten zu übernehmen.

Kennt sich damit jemand aus? Muss ich das nu wirklich bezahlen? Kann mir jemand helfen? Besten Dank im Voraus:)

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Antworten (4)

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    Antwort von XtraDry XtraDry

    Woher soll hier jemand wissen, wie § 15 in DEINEM Mietvertrag lautet???

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    Antwort von heimwerker heimwerker

    Die Antwort zu dieser Frage ist meinem Kommentar zu entnehmen. MfG

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    Antwort von Obelhicks Obelhicks

    dein mietvertrag überträgt die kosten auf den mieter.

    instandhaltungen sind nicht umlagefähig. kleinere reparaturen hingegen können durch mietvertrag auf den mieter übertragen werden. hier ist der vertrag mit einer wischiwaschi-formullierung versehen. ein richter könnte es so, der andere so sehen.

    die höhe der zu übernehmenden kosten ist durch rechtsprechung geregelt. hier wird die obergrenze erreicht bzw. leicht überschritten. wie hoch sind denn die in frage kommenden rechnungen?

    bei verstopfungen wird in der regel das verursacherprinzip herangezogen. wenn also durch deine benutzung sich im rohr haare angesammelt haben und so den abfluss behindern, bist du der verursacher. zum WC ist der schaden leider nicht näher beschrieben. du hast anspruch auf die rechnung, wenn du sie bezahlen musst. wie sieht es aus mit einem übergabeprotokoll? danach können nur versteckte mängel beanstandet werden.

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    Antwort von kluetje kluetje

    Wie lautet den der §15 des Mietvertrages?

    Kommentar von Kimba25 Kimba25Kimba25

    1.1 Der Mieter trägt ohne Vorliegen eines Verschuldens die Kosten für kleine Instandhaltungen und Instandsetzungen an den Teilen der Mietsache, die seinem häufigen Zugriff ausgesetzt sind, z.B. an den Installationsgegenstaänden für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz und Kocheinrichtungen, den Fenster-und Türverschlüssen, den Führungsschienen einer Duschbadewanne sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden, soweit diese im Einzelfall einen Betrag nicht übersteigen, welcher den Lohnkostenaufwand von 2,5 Prozent Gesellenstunden des jeweils tätigen Handwerkers zzgl. Mehrwertsteuer entspricht , höchstens aber 80 Euro.

    1.2 Die Kostenbeteiligung des Mieters an Kleinreparaturen ist jährlich auf den Betrag einer Monatsgrundmiete §2 Abs.1 begrenzt. 1.3 Die Verpflichtung zur Kostentragung von Kleinreparaturen gemäß vorstehenden Ziffern 1 und 2 berührt die Verpflichtung des Mieters nicht, von ihm verschuldete Schäden in unbegrenzter Höhe dem Vermieter zu ersetzen.

    Kommentar von XtraDry XtraDryXtraDry

    Jetzt müsste man nur noch wissen, warum die Toilette kaputt war und was daran...

    Die Verstopfung musst Du (unanhängig von diesem Paragraphen) nicht zahlen, wenn der Vermieter Dir nicht unsachgemäße Benutzung der Mietsache nachweist, dies ist in keinem Fall eine Kleinreparatur...

    Kommentar von Kimba25 Kimba25Kimba25

    Also warum und was genau an der Toilette kaputt war kann ich dir nicht sagen das hat man mir in dem Anwaltsschreiben leider nicht überliefert.

    Also ich kann mir persönlich auch nicht vorstellen warum hier wohl eine Verstopfung vorgelegen hat bei mir war nix verstopft als ich die Wohnung übergeben habe.

    Die Vermieterin machte es sich ja auch sehr schlau, sie hat die Wohnungsübergabe an jemand anderen übergeben und dieser wollte mir das Wohnungsübergabe Protokoll nicht unterschreiben und von daher ist der Fall für mich eigentlich erledigt. Ich meine warum sonst schickt man einen Vertreter zur Wohnungsübergabe? Zum dumm gucken? Das is alles ne ganz dubiose Geschichte ich werde mich da nicht über den Tisch ziehen lassen!

    Kommentar von XtraDry XtraDryXtraDry

    Hier soll Dir offensichtlich etwas untergejubelt werde. Ich denke allerdings, dass Dir dabei hier nicht direkt geholfen werden kann, diese Sache könnte so kompliziert werden, dass Du Dir einen Anwalt nehmen solltest. Ich sehe Dich aber grundsätzlich im Recht...

    Kommentar von Kimba25 Kimba25Kimba25

    Danke ich werde zusehen das ich Anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen kann. Mir kommt die ganze Sache auch nicht Anständig vor. Zumal sie mir bis heute auch keine Rechnung vom Handwerker vorlegen konnte.

    Kommentar von XtraDry XtraDryXtraDry

    Ich denke, mit einem Anwalt sind Deine Chancen gut. Viel Glück...

    Kommentar von Kimba25 Kimba25Kimba25

    Ich bin halt auch der Meinung das die gute Frau Zeit genug hatte mich auf den Mangel aufmerksam zu machen. Mich dazu aufzufordern diesen Mangel mit einer Fristsetzung zu beseitigen stattdessen hat sie gleich den Handwerker gerufen und das machen lassen wisst ihr daher bin ich auch nicht bereit diese Rechnung nun zu begleichen.

    Kommentar von heimwerker heimwerkerheimwerker

    So wie ich das sehe, ist die Klausel unwirksam. Z.B. 1.1 hier soll der mIeter verschuldungsunabhängig haften, dass benachteiligt den Mieter unangemesen und dürfte daher unwirksasm sein. Dann wäre noch der Höchstbetrag für eine Einzelrep. zu prüfen und auch die Höhe des Jahreshöchstbetrages. Beides Erscheint mir zu hoch. Es sollte sich lohnen, hier anwaltl. Hilfe in Anspruch zu nehmen. MfG

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