Ich bin 15 Jahre alt und habe mich im Internet auf einer Seite angemeldet die kostenpflichtig war. Bei der Altersangabe habe ich mein Geburtsdatum wesentlich verändert, dass es so aussieht als sei ich 18. Die Anmeldung habe ich per e-mail über mein eigenes Konto bestätigt und habe jetzt eine Rechnung ebenfalls per e-mail bekommen. Ist dieser Vertrag eigentlich rechtsgültig und was soll ich eurer Meinung nach tun?
15 Jahre - Internetvertrag rechtsgültig?
Antworten (5)
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2Antwort von
Maximus40Maximus40
Folgenden Text habe ich aus dem Netz rauskopiert: Achtung ! Nur eine Auslegung: Bis zur Rechnung weiß der Betreiber nichts von der Minderjährigkeit. Die Rechnung stellt also rechtlich nur die „Anforderung der Einverständniserklärung“ dar. In der Regel werden die Eltern nun den Betreiber über die Minderjährigkeit informieren und das Einverständnis ablehnen. Somit wird der Vertrag rückwirkend zunächst schwebend ungültig und direkt danach ungültig. Bisher erbrachte Leistungen müssen also nicht bezahlt werden.
Gültig wird er aber auch nachträglich, wenn die Eltern die Rechnung bezahlen. Durch die Zahlung haben sie dem Vertrag nachträglich zugestimmt.
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1Antwort von
DoppeldieterDoppeldieter
hm, also wenn Du Dein Geburtsdatum geändert hast, ist das Urkundenfälschung und somit strafbar.Ich würd es an Deiner Stelle Deinen Eltern beichten und mach sowas nie nie wieder,zumindest nicht,bevor Du 18 bist und somit selber dafür verantwortlich.
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Lover1991Lover1991
Ab 14 bist du beschränkt geschäftsfähig. Nicht so dumm sein und überall anmelden man.
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MismidMismid
deine Eltern müssen für den Internetzugang und damit für alles was du machst haften. wenn wissentlich falsche Angaben gemacht ist dies zudem noch strafbar
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sweetymosweetymo
Dieser Vetrag ist nicht rechtsgültig, wenn deine Eltern ihre Zustimmung nicht gegeben haben. Mit 15 Jahren bist du noch beschränlt geschäftsfähig und musst grundsätzlich die Genehmigung deiner Eltern einholen. Da der Vertragsschluss nicht lediglich rechtlich vorteilhaft für dich ist, hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung deiner Eltern ab, § 108 I BGB.
Kommentar von
MismidMismid da die Eltern in dem Fall aber die Aufsichtspflicht über ihren eigenen Internetzugang verletzt haben, müssen die Eltern haften
Kommentar von
feldmann Das heißt was? Müssen die dann die Rechnung bezahlen?
Diese Antwort ist absolut unbrauchbar. Du bist zw. 7 und 18 beschränkt geschäftsfähig.
Kannst aber ab 14 bestraft werden. Sie ist nicht unbrauchbar, aber dein Kommentar dazu. Ich finde man sollte auch nicht so unglaublich blöd sein und sich überall anmelden.
Es geht hier aber nicht um Bestrafung, sondern um die Wirksamkeit von Willenserklärungen bei beschränkt geschäftsfähigen Personen.