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15-jährige will abends länger raus

Frage von Divine38 Divine38

Meine Tochter wünscht sich zu Weihnachten (unter anderem!), dass sie abends länger raus gehen darf. Bis jetzt mus sie unter der Woche um halb neun und am Wochenende um halb zehn Zuhause sein. Wenn sie auf eine Party geht und ich weiß wo sie ist und wie sie nach Hause kommt, darf sie auch länger. Wie regelt ihr das mit den Mädels?

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Antworten (14)

  • 9
    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Schenk Ihr doch zu Weihnachten einen 20 er Gutscheinblock mit 30 Bonusminuten. Dann bleibt die Zeit im Prinzip so wie Du es bisher hast und im Notfall kann die Tochter mal einen Gutschein einlösen. Beide Seiten glücklich.

    Kommentar von nickymaus nickymausnickymaus

    Auch ne tolle Idee :-)

    Kommentar von Divine38 Divine38Divine38

    Das ist prima, so was werde ich machen! Danke für die guten Ideen!

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    Antwort von Solaris3 Solaris3

    Findet gemeinsam einen Kompromiss!

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    Antwort von FridaGT FridaGT

    Ich finde die von Dir beschriebene Lösung vernünftig und würde es auch so beibehalten.

    Kommentar von BELLA64 BELLA64BELLA64

    Gebe meine Zustimmung! DH!

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    Antwort von nickymaus nickymaus

    Hallo, also meine Mutter hat es damals immer so gemacht,dass ich unter der Woche,wegen der Schule um 9.00 drin sein musste und am Wochenende um 0.00 Uhr.Allerdings nur,wenn sie wusste wo ich bin und wie ich nachhaus komme.Disco war selbstverständlich erst mit 16 drin.Meist hat mein Vater mich dann sogar abgeholt,weil sie Angst hatten,dass ich allein Nachts draussen herumlaufe.Mir hat das gut getan,meine Eltern hatten vertrauen zu mir,dies habe ich auch nie ausgenutzt,weil ich froh war,dass ich so tolerante Eltern hatte.

  • 1
    Antwort von flamingstar flamingstar

    Ich habe eine 16-jährige Tochter, die auch mal feiern möchte. Bisher haben wir es so geregelt, dass unter der Woche, wenn Schule ist, spätestens um 21 Uhr Schluss ist. Wochenenden bis 22 Uhr, dafür haben wir einen Abholdienst organisiert. Wir wechseln uns ab, wenn die Kinder abgeholt werden sollen und bringen diese dann nach Hause. Bisher hat alles immer gut geklappt. Manchmal übernachtet sie auch gleich dort.

    Kommentar von boriswulff boriswulffboriswulff

    Das finde ich sehr praktikabel. Ich hätte auch keine Bedenken dies bei einer 15 Jährigen so zu handhaben.

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    Antwort von Tetschee Tetschee

    Bei mir war dass so, in der woche halb 10, und am wochenende so gegen 1, je nach dem, wo ich war

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    Antwort von Jenny7 Jenny7

    Am wochenende würde ich sagen bis 22 uhr unter der woche vielliecht bis neun

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    Antwort von Mismid Mismid

    also bis 10 h sollte mit 15 ja kein Problem sein. Solange sind ja schon die Läden geöffnet

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    Antwort von Cindarella22001 Cindarella22001

    Wenn ich weiß wo sie ist und das sie nach Hause gebracht wird darf es am We auch länger sein,in der Woche finde ich halb neun völlig ausreichend.

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    Antwort von Viala Viala

    Sag ihr, was das Gesetz vorsieht und halte dich strickt daran...haben meine Eltern auch gemacht und ist leichter zu verstehen für kinder.

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    Und was ist Gesetz? Es gibt kein Gesetz, daß den Aufenthalt außerhalb des Hauses vorschreibt

    Kommentar von Viala VialaViala

    Jugendschutzgesetz... die Regelungen für Gaststätten, Tanzveranstaltungen usw. lassen sich auf auf Partys umlegen... man orientiert sich halt daran :P

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    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Das ist so absolut in Ordnung! Würde ich auch nicht ändern! Wobei Ausnahmen u.U. schon mal möglich sind!

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    Antwort von mugel mugel

    Es ist eine Sache des Vertrauens.

    Unter der Woche soll sie schön brav daheim sein und lernen - dann lass sie am Freitag und Samstag allerdings schon ein bißchen länger raus.
    Anbinden wirkt schnell kontraproduktiv!

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    Antwort von TanteBertha TanteBertha

    Ist zwar nicht die Welt, aber 22 Uhr würde ich am WE schon erlauben. Länger ist lt. Gesetz ohne "erwachsene" Begleitung doch ohnehin nicht erlaubt.

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    es gibt kein Gesetz, daß man sich nicht zu jeder Tages und Nachtzeit ohne Erziehungsberechtigtem unter freiem Himmel aufhalten darf. Es gibt nur ein Gesetz für Gaststätten. Man darf sich also als 14 jähriger auch noch Nachts um 2 auf der Straße herumtreiben

    Kommentar von TanteBertha TanteBerthaTanteBertha

    Wenn Jugendliche unter 18 Jahren in der Nacht auf der Strasse von der Poliezi, dem Jugendamt oder dem Ordnungsamt aufgegriffen werden, müssen sie den Eltern/Erziehungsberechtigten zugeführt werden. Sie haben eben nicht das Recht, sich zu diesen Zeiten ohne ihre Erziehungsberechtigten irgendwo aufzuhalten. (Jugendschutzgesetz)

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    Antwort von fabienne1997 fabienne1997

    mit 15 kannste schon ne halbe Stunde länger schenken!!!

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