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15 jährige und 18 jähriger

Frage von Kanukyh Kanukyh

ist das nach dem gesetzt erlaubt das die zusammen sein dürfen oder miteinander geschlechtswerker haben dürfen, wenn nicht was passiert wenn es rauskommt?

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Antworten (11)

  • 6
    Antwort von BruenoDerStar BruenoDerStar

    Am Gechlecht werken? Ja, sicher. Sobald die 15 Jährige zustimmt, dann können sie werken bis zum Umfallen. :)

    Kommentar von Brigadoon BrigadoonBrigadoon

    LOL

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    >>>dann können sie werken bis zum Umfallen. :)<<<

    Hmmm.....liegt man dabei nicht eh schon?? ;-)

  • 4
    Antwort von MikeFFM MikeFFM

    Wenn sie freiwillig mitmacht und kein Abhängigkeitsverhältnis zum Volljährigen besteht, ist es okay!

  • 2
    Antwort von KalleZabel KalleZabel

    Nee, die müssen in der Grundschule erstmal Rechtschreiben lernen: das heißt GeschlechtsVERKEHR! "Geschlechtswerker" sind Leute, die mit dem Geschlecht werkeln!

    Kommentar von MikeFFM MikeFFMMikeFFM

    Hehe, und die Vorabeiterin der Geschlechtswerker heißt Frau Faust... ;-)

    Kommentar von KalleZabel KalleZabelKalleZabel

    ...mit ihren 5 Töchtern!

    Kommentar von dasdingo12 dasdingo12

    man ey hör auf damit, ich hab grad gut den lachanfall gekriegt,kann nich mehr! :(^^

    Kommentar von KalleZabel KalleZabelKalleZabel

    Brich Dir aber nicht die Finger dabei!!

  • 2
    Antwort von butty09 butty09

    alles kein thema mehr...wenn sie über 14 ist passiert nichts

    Kommentar von Alberto10561 Alberto10561Alberto10561

    War das nicht 16...?

    Kommentar von MikeFFM MikeFFMMikeFFM

    Nein, 14 stimmt, sofern die sexuelle Selbstbestimmung gewahrt bleibt!

  • 1
    Antwort von steffi12345 steffi12345

    er macht sich strafbar

    Kommentar von dasdingo12 dasdingo12

    Das ist Kompletter Unsinn macht er nicht! man sollte sich mit dem Thema beschäftigen,wenn man solche aussagen trifft

  • 1
    Antwort von uwe8888 uwe8888

    also per recht und gesetz ist sie ja noch keine 16 .. damit wäre die hürde genommen , der 18 er ist voll strafmündig , sie nicht .... blöde lage

    Kommentar von MikeFFM MikeFFMMikeFFM

    Die Lage ist juristisch völlig klar, ab 14 ist es grundsätzlich okay!

    Kommentar von uwe8888 uwe8888uwe8888

    kannst gern nachschaun , wenn sich´s nicht geändert hat , meine Frau war damals 16 , und meine liebe Schwiegermutter hat mich nur nicht vor´n kadi gezerrt , weil sie nix mehr in der hand hatte (also rechtlich)

    Kommentar von MikeFFM MikeFFMMikeFFM

    Was heißt "vor den Kadi gezerrt"? Ich weiß nicht, wann das bei Dir war und seit wann die aktuelle Rechtslage gültig ist. Heute hätte Deine Schwiegermutter mit einer solchen Anzeige nicht die Spur einer Chance!

    Kommentar von uwe8888 uwe8888uwe8888

    1988 ..

  • 0
    Antwort von Milian Milian

    Als mann wäre ich da wirklich vorsichtig, Frauen können manchmal echt mies werden. Habt ihr vllt. einen Anwalt den du mal fragen kannst was im falle des falles passieren könnte oder ob man dir überhaupt was anhängen kann und so. Ich weiß, man ist verliebt und glaubt nicht, dass man sich irgendwann nicht mehr mag.

    Kommentar von MikeFFM MikeFFMMikeFFM

    So etwas machen nur 13jährige englische Touristinnen in der Türkei mit deutschen Jungs...

  • 0
    Antwort von dasdingo12 dasdingo12

    Also 1. sie muss einverstanden sein immer!!Und wenn sie über 16 ist es ihre Entscheidung,wenn sie aber noch 15 ist, ist es so das es Theoretisch die Mutter erlauben muss, aber wer fragt schon die Mutter.Also wenn die mutter nichts dagegen hat ist das alles ok!Ich weis das selber da zwischen meiner freundin und mir auch 4 jahre liegen!!Also du hast nichts zu bedenken! mfg dingo

    Kommentar von MikeFFM MikeFFMMikeFFM

    Kleine Korrektur: Die sexuelle Selbstbestimmung unterliegt ab 14 nicht dem Einfluss der Eltern!

    Kommentar von dasdingo12 dasdingo12

    Stimmt hast recht,hab grad nochmal nachgedacht,mein fehler!thx für Berichtigung!

  • 0
    Antwort von mzmario mzmario

    du meisnt sicher ...verkehr ?

    aber wenn du das nicht mal unterscheiden kannst lasse es lieber, sonst erlebst du noch einen "unfall"

    und wenn es jemand verbietet wird es doch erst interessant

    Kommentar von Kanukyh KanukyhKanukyh

    wie gesagt hab mich vertippt ey -.-

  • 0
    Antwort von merci27 merci27

    der 18jährige macht sich bedingt strafbar.Es müssen beide Einverstanden sein.

    Kommentar von donniedonut donniedonutdonniedonut

    bedingt strafbar.. also nur ein bisschen

    Kommentar von MikeFFM MikeFFMMikeFFM

    Wird sie auch nur bedingt schwanger, wenn es schiefgeht?

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    @MikeFFM

    Nur ein bisschen schwanger..... ;-)

  • 0
    Antwort von Alberto10561 Alberto10561

    Geschlechtswerker?

    Kommentar von Kanukyh KanukyhKanukyh

    sry hab mich vertippt xD

    Kommentar von uwe8888 uwe8888uwe8888

    toll , aber jeder weiß worums geht

    Kommentar von donniedonut donniedonutdonniedonut

    Wer kein Geschlechtswerker ist, muss halt Handwerker sein :-)

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