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15 jährige mit 18 jährigen, erlaubt?

Frage von HiGhVOLtAgE HiGhVOLtAgE

Hallo.

Eine Freundin behauptete es sei erlaubt wenn ein eine 15 jährige mit einem 18 jährigen schlafen darf.

Ist dies richtig?

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Antworten (18)

  • 9
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von sanne172 sanne172

    Ich kann zu diesem Thema immer nur wieder heinmuecks Tipp empfehlen.

    http://www.gutefrage.net/tipp/sex-wer-darf-in-welchem-alter-mit-wem
    Es geistern so viele falsche Antworten herum - hier steht die richtige! :-)

    Kommentar von sanne172 sanne172sanne172

    Zu Deiner Frage: Es ist erlaubt :-)

    Kommentar von sanne172 sanne172sanne172

    Danke schön :-)

  • 2
    Antwort von chilikatze chilikatze

    Ja, das ist erlaubt. Seltsam, dass hier immer wieder behauptet wird, dass das verboten sei. Würde mich mal interessieren, woher die Leute diese feste Überzeugung nehmen. Wo bitte schön steht das Verbot denn?

    Kommentar von Yerayia YerayiaYerayia

    Würd ich auch gern wissen.

  • 2
    Antwort von Numms Numms

    Soweit ich weiß ist das erst erlaubt wenn deiner freundin 16 ist....

  • 1
    Antwort von Aronphoenix Aronphoenix

    Ja das ist richtig. Um das übliche Dumme gerede zu vermeiden:

    §176 StGB verbietet sexuelle Handlungen mit Personen unter 14.

    §182 StGB stellt sexuelle Handlungen mit Personen unter 18 unter Strafe, WENN eine Zwangslage vorliegt oder ein Entgeld gezahlt wird.

    Ist alles freiwillig liegt somit keine Norm vor die das ganze unter Strafe stellt, es ist völlig legal.

    Wer das anders sieht soll mit bitte ein entsprechendes Gesetz zeigen.

  • 1
    Antwort von Metallsepp Metallsepp

    Ja dürfen sie

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    Antwort von citygirlsfriend citygirlsfriend

    klar.solange es beide wollen.

  • 1
    Antwort von MisterX345 MisterX345

    nope is nich

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Das ist - so pauschal - falsch.

    Strafbar macht sich der 18-Jährige nur unter folgend aufgeführten Bedingungen -> http://dejure.org/gesetze/StGB/182.html

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    Antwort von Hasii Hasii

    Ja das ist erlaubt.

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    Antwort von Yerayia Yerayia

    JAAAAAA! Es ist erlaubt. Mein Freund war 21 als ich 15 war. Da meine Mutter im Gericht gearbeitet hat, kann ich dir zu 100%iger Sicherheit sagen, dass es erlaubt ist. Sie ist über 14, darf also vom Gesetz her GV haben. Du sowieso. Wenn es im gegenseitigen Einverständnis passiert, brauchst du dir keine Gedanken machen. Probleme KÖNNTE es allerdings geben, falls ihr euch trennen solltet und sie behauptet, sie hätte das alles nicht gewollt. Ich hoffe mal, dass sie das nicht machen wird.

    Liebe Grüße Jenni

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Wobei 15-21 unter Umständen strafbar sein könnte.

    Kommentar von Yerayia YerayiaYerayia

    Nein ist es nicht :) Wie gesagt, meine Mutter hat im Gericht gearbeitet und sich vorher erkundet. Wäre nur Strafbar, wenn ich es nicht wollen würde. Es ist sogar vom Gesetz her erlaubt, wenn eine 16 Jährige mit einem 44 Jährigen was hat. DAS gehört meiner Meinung verboten, aber naja, wo die Liebe hinfällt, oder auch nicht.

    LG

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Nö, das ist völlig ok.

    Ich gebe dir auch Recht da 15-21 erstmal erlaubt ist.

    Es KANN aber Strafbar sein auch wenn du es willst. §182 StGB sagt dazu in Abs.3:

    (3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

    1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder

    2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

    und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (4) Der Versuch ist strafbar.

    (5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

    Das mit der Geistigen Reife muss im Einzelfall festgestellt werden. Wird in den meisten fällen auch bestätig und ist somit nicht Strafbar. Wie du in Abs.5 sehen kannst, wird das auch nur auf Antrag verfolgt. Also ziemlich selten.

    Es kann also strafbar sein, auch wenn es das meisten nicht ist :D

    Kommentar von Yerayia YerayiaYerayia

    Jop. Aber ist mit dem Punkt 1 nicht gemeint, dass er sie dazu "zwingt"? Oder hab ich das falsch verstanden, denn mißbrauch, in dem Falle, bedeutet für mich nicht, dass es freiwillig war.. ODer versteh ich da jez gerade was ganz arg falsch?

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Das heißt, das MIßbrauch vorrausgesetz wird, also das es als Mißbruach gesehen wird, egal obs jetzt freiwillig war oder nicht.

    Das ist z.B. auch bei §176 StGB so. Der vierbietet sexuelle Handlungen mit Personen unter 14. Und da wird auch gesagt: "Wer eine Person unter 14 Jahren dadurch Mißbrauch...". Da ist es dann auch egal obs jetzt beide wollten oder nicht, es wäre eine Straftat.

    Aber bei 182 kommt es ja zum glück noch auf die geistige reife an, die meistens vorhanden ist und das ganze nicht mehr zu einer Straftat macht.

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    Antwort von Ayssa Ayssa

    Das sagt Wikipedia dazu:

    Über die Vorschriften des § 182 StGB Absätze 1 und 2 (Zwangslage, Entgelt) bezüglich des Schutzalters 18 Jahre hinaus, die auch für unter 16-jährige Opfer gelten, können sexuelle Handlungen von mindestens 21 Jahre alten Erwachsenen mit 14- und 15-jährigen Jugendlichen nach § 182 StGB Absatz 3 bestraft werden, falls ein gesetzlicher Vertreter des Jugendlichen Strafantrag stellt und im Strafverfahren das Gericht feststellt, dass der Erwachsene eine – etwa mit Hilfe eines Sachverständigen – festzustellende „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ des Jugendlichen ausgenutzt hat. Der Bundesgerichtshof hat 1996 festgestellt, dass der bloße Hinweis auf das Alter der 14- oder 15-jährigen Person für eine Verurteilung des erwachsenen Beschuldigten nicht ausreicht. Die individuelle Fähigkeit oder Unfähigkeit des Jugendlichen zu sexueller Selbstbestimmung und gegebenenfalls das Ausnutzen letzterer durch den Täter muss vielmehr in jedem Einzelfall überprüft werden

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    Antwort von jimpo jimpo

    Eine 15 jährige ist noch minderjährig. Der 18 jährige ist volljährig und was sagt Dir das?

    Kommentar von Yerayia YerayiaYerayia

    Mir sagt es dass es falsch ist. Denn was macht ein paar wenn einer von den beiden gerade 18 geworden ist. Dürfen die dann aufeinmal nicht mehr oder wie?

    Kommentar von Yerayia YerayiaYerayia

    Mir sagt es dass es falsch ist. Denn was macht ein paar wenn einer von den beiden gerade 18 geworden ist. Dürfen die dann aufeinmal nicht mehr oder wie?

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Ja, was sagt das jetzt bitte aus? Der eine ist 3 Jahre älter. Er darf wählen, u.U. Autofahren,...

    Was hat das mit der Frage zu tun?

  • 0
    Antwort von Franticek Franticek

    Die meisten tendieren dazu, das was sie gerne moechten, auch grundsaetzlich als erlaubt anzusehen, ob es nun so ist oder nicht.

    Kommentar von chilikatze chilikatzechilikatze

    Wo steht denn, dass das verboten ist? In Deutschland ist es nämlich so, dass alles, was nicht ausdrücklich verboten ist und zwar durch ein Gesetz, erlaubt ist.

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    Antwort von GeneralNemesis GeneralNemesis

    ja ist es wenn beide es wollen ist es gesetz ^^

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    Antwort von bebalie32 bebalie32

    Glaub schon. Und wenn nicht, dann haben viele Jugendliche aber ein Problem mit dem Gesetz :D

  • 0
    Antwort von ManSlayeR ManSlayeR

    Ist erlaubt, solange die Eltern nichts dagegen haben.

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    Antwort von Superpowergirl Superpowergirl

    nein.

    wenn er volljährig ist und sie nicht ist es nicht erlaubt!!

    damit kann er sich strafbar machen!

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''wenn er volljährig ist und sie nicht ist es nicht erlaubt!!''

    • Das stimmt - so pauschal - nicht.
    Kommentar von Yerayia YerayiaYerayia

    Ok und was macht ein paar, sagen wir mal sie ist 17 1/2 und er ist gestern 18 geworden. Dürfen die dann aufeinmal nicht mehr obwol sie e vorgestern noch miteinander geschlafen haben? Quatsch. Wenn beide es wollen ist es erlaubt.

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    Antwort von rustikall rustikall

    Ja der Altersunterschied darf nicht mehr als 3 Jahre sein bis 16.

  • 0
    Antwort von Gaby1997 Gaby1997

    Ja denn selbst 14 jährige dürfen mit 20 jährigen schlafen.

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