mia68 am 02.07.2008 um 19:54 Uhr
Die Tochter einer allein erziehenden Freundin fährt demnächst -ohne ihre Mutter- mit einer anderen Familie nach Frankreich in den Urlaub. Jetzt fragen wir uns gerade, was da "formal" alles zu beachten ist; muss die Mama irgendetwas Schriftliches aufsetzen (hinsichtlich Versicherungsschutz oder Übertragung des "Erziehungsauftrags" o.ä....)!? Ist sonst noch was zu bedenken...!?

schreib eine Viollmacht, dass du als Erziehungsberechtigte, damit einverstanden bis, daß sie unter Obhut der Familie ABC wohnhaft usw in den urlaub fährt, Versicherungen usw. brauchst du nicht umzumelden , solltest aber für Töchterlein eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen.
...muss denn die Familie, bei der Lilly mifährt, diese Vollmacht auch unterschreiben (d.h. ihr Einverständnis erklären), oder muss sie das Schriftstück bloß mitführen!?
eine Unterschrift mehr macht das Übel nicht..gedenke dem ollen Goethe, der da sagte, was du schwarz auf weis besitzt, kannst du getrost nach Hause tragen