Darf eine 15 Jährige mit einen 34 Jährigen eine Bezihung haben ? Ohne Geschlechtsverkehr !
15 Jährige & 34 Jähriger
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6Antwort von
Reiswaffel87Reiswaffel87
Es gibt in Deutschland kein Gesetz, das Beziehungen regelt.
Das heißt, dass man zusammen sein darf, mit wem man möchte. Dass diese Alterskonstellation aber durchaus sehr skeptisch betrachtet werden wird, ist auch klar. Meiner Meinung nach auch zu Recht.
Etwas anderes ist es beim Geschlechtsverkehr, sollte das ein Thema zweichen beiden sein oder werden. Grundsätzlich dürfen beide miteinander Sex haben, solange der 15-Jährigen kein Entgelt gezahlt, eine Zwangslage ihrerseits ausgenutzt und/oder ihre fehlende Fährigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt wird.
Quellen: §§ 176, 180, 182 StGB
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3Antwort von
Leonie123430Leonie123430
Kommt drauf an.
Wenn die 15jährige wie ein Frau wirkt und sehr reif ist,ist das wohl net so wild.
Ist sie es nicht,sondern eher sehr unreif,dann würden meine Alarmglocken klingeln.
Generell:eine 15jährige ist normal meilenweit davon entfernt,eine ausgewachsene Frau zu sein.Bei einer 17jährigen ist das schon was ganz anderes.
Was will ein ausgewachsener Mann mit normalen Gefühlen mit einem halben Kind???
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3Antwort von
FLINDUSFLINDUS
Warum sollte ein 34 jähriger mit einer 15 jährigen zusammen sein wollen? Wenn das meine tochter wäre und so ein typ kommen würde, dem würde ich :::GRRRRR:::......
Und dann auch noch der Spruch "ohne Geschlechtsverkehr"....
Dem würd ich was erzählen...
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2Antwort von
MuckerMucker
Es kann ja sein, dass sich eine 15jährige von einem älteren Mann angezogen fühlt.
Allerdings muss man sich schon fragen - warum ein fast 20Jahre älterer Mann eine Beziehung mit einer Minderjährigen anfangen will - hat er bei erwachsenen Frauen keine Chancen?
Und sie - warum will sie so eine Beziehung? Will sie dadurch Erfahrungen mit Jungen ihrer Altersklasse ausweichen und vermeiden?
Und dann noch "ohne GV"?????????
Jeder normal entwickelte Mann will und braucht das in seinem Alter - und jedes normal entwickeltes Mädchen macht in ihrem Alter sexuelle Erfahrungen.
Der Mensch ist eben nicht nur ein soziales Wesen, sondern auch ein sexuelles.
Ich würde von einer solchen Beziehung abraten.
Sie sollte sich einen Freund suchen - keinen "Onkel".
Alles Gute!
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SchlauerfuchsSchlauerfuchs Was ist heutzutage normal, das was die Gesellschaft vorgibt, das was im Gesetz steht od. was ?
Die beiden mögen sich und wenn niemand den andern ausnutztz dann ist es die Sache der beiden .
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SchlauerfuchsSchlauerfuchs Laut Gesetz ist es jedenfals erlaubt und so in Juristischen Strafrechtlichen Sinne
" normal " Aber was ist heutzutage normal, hätte sei einen 17 jährigen und er würde sie ausnutzen um sein gelüste zu befriedigen wäre es normal und jugendliche Erfahrungen, aber dass dies für sie genauso schmerzheft ist wie wenn es ein älterer tut spielt in der sog. normalität keine Rolle.
Haben die beiden etwa ein gleiches Hobby welches sie freundschaftlich ohne Sex verbindet , wäre das wohl auch "normal".
Kommentar von
MuckerMucker p { margin-bottom: 0.21cm; }
So schlau find ich den Fuchs gar nicht - klingt alles ziehmlich diffus!
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2Antwort von
AronphoenixAronphoenix
Da es in der BRD kein Gesetz gibt das eine Beziehung regelt, kann jeder mit jedem "zusammen sein".
Und wenn es etwas mehr wird, ist das grundsätzlich auch ok ( Zumindest rechtlich, da beide über 14 sind) solange keine Taten nach §182 StGB im Spiel sind (Also Zwang, Geld oder fehlende Reife).
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2Antwort von
SorccerSorccer
Jeder darf mit jedem zusammen sein!!!! Aber wenn du Sex willst..wohl oder übel MÜSSEN deine Eltern dafür sein!
Meine Freundin ist 17 und ist mit einem 35 Jährigen zusammen, na und?! Die werden auch nicht blöd angegugt. Und sind schon 2 Jahre zusammen! (aber muss dazu sagen das sie um vieles weiter ist als andere Tussis in ihrem Alter. Hat wohl Pupertäts-verhalten übersprungen xDDD) Musst aber trotzdem aufpassen da Böse Zungen ihn oder die als Perverser abstempeln könnten :(
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SchlauerfuchsSchlauerfuchs Wo die Liebe hinfäll, ware Libe geht nach Charackter und nicht nach Alter.
Aber man sollte gegenseitig auf einander Rücksicht nehmen.
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1Antwort von
SchlauerfuchsSchlauerfuchs
Es gibt in der BRD kein Gestz das freundschaftliche Beziehungen verbietet.
Nur wenn es mher wird ( SEX ) dann ist es geregelt, unter 14 generell verboten zwischen 14 u. 16 erlaubt unter Bedingungen, dass die ältere Person nicht älter als 21 sein darf, ab 16 keine Verbote mehr.
Aber wie bei euch eine Freundschaft dürft ihr immer haben.
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1Antwort von
NaschkatzzNaschkatzz
Klar ist das erlaubt aber nicht alles was erlaubt ist ist auch gut......
Wenn meine Tochter in dem Alter so einen alten anbringen würde würde ich den gewaltig zurecht stutzen und dahin zurück schicken wo er her kam!
Das ist widerlich.....*ekel*
Er könnte ihr Vater sein....*grusel*
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1Antwort von
Phoenix29Phoenix29
Wenn ein 34-jähriger sich eine 15-jährige sucht kannst Du sicher sein das dem was nicht stimmt.
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SorccerSorccer so ein blödsinn! wenn diese nicht so kindisch ist und sie die selben Interessen teilen kann es schon gut möglich sein!
ER darf sie natürlich nicht bedrängen mit seinen Gefühlen.
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BlackCloudBlackCloud Sorry, aber 35 und 15 - da liegen Welten zwischen! Der Typ ist zurückgeblieben, anscheinend hat er keine Chancen bei erwachsenen Frauen - das wird wohl seine Gründe haben!
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1Antwort von
NormanFLYNormanFLY
Klar, warum denn nicht?
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Jackycindy Ja , wenn die Eltern das verbieten , ist das schon mies & so ..
desweqen frag ich hier nochmal nach und .. ich weis auch nich ob man damit zum jugentamt gehenkann , damit die eltern nichts mehr sagen können ..
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NormanFLYNormanFLY Naja, das ist eine andere Sache ob deine Eltern damit Einverstanden sind oder nicht. Vom Gesetz her spricht nichts dagegen.
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0Antwort von
RohbohnenesserRohbohnenesser
auch wenn die zwei keinen GV haben, wird die "Geruechtekueche" anders denken und die zwei wohl bei der Polizei denunzieren. Schlimm wird's dann nur fuer IHN!!
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0Antwort von
printw Also ich finde diesen Unterschied auch schon krass! Was ich dazu sagen kann,ist das man keine Gemeinsamkeit hat.ich selber hatte einen 8 Jahre älteren Freund und das hat nicht geklappt,weil nix stimmte.Er erzählte von Sendungen,die ich nicht kannte weil ich damals noch ein Kleinkind war.Für mich war es damals ein Vaterersatz. Und so denke ich wird das in diesem Fall auch sein. Ich kann dazu nur abraten und außerdem welcher Mann will mit einem Kind zusammen sein??Das muss echt ein kranker Typ sein!!!!
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aykay70 Teil 2:
Hier noch einige Beispiele, welche Gründe von der Rechtsprechung für ein Umgangsverbot gewertet wurden:
- Absicht einer 7 Jahre älteren Frau mit 2 Kindern, einen Minderjährigen zu heiraten (ja, auch Minderjährige, ab 16, können unter besonderen Voraussetzungen heiraten)
- Verkehr einer 15jährigen mit einem 19jährigen bzw. einem wesentlich älteren Mann (Landgericht Stuttgart)
- Fortsetzung des Geschlechtsverkehrs mit einer 15jährigen nach deren Verlobung mit einem anderen Mann - Landgericht Tübingen (wie man sieht, hatte das Gericht aber nichts gegen die Verlobung der 15jährigen mit einem andren Mann)
- Verurteilung wegen Raubes (Kammergericht Berlin)
- Rauschgiftmilieu (Hamm FamRZ 74, 136)
Nicht dagegen zählten zu solchen Gründen das Abschneiden jeglichen Kontakte aus schulischen Gründen (LG Wiesbaden) oder nicht belegte politische Beeinflussung oder ein Umgangsverbot mit dem Verlobten (Saarbrücken
Dem Kind wie auch dem Dritten gegenüber können die Eltern entweder unmittelbare Maßnahmen ergreifen oder aber die Hilfe des Familiengerichts in Anspruch nehmen.
Da du also nichts Genaueres darüber sagtest, was du mit Beziehung meintest - kein Geschlechtsverkehr beschreibt es ja nicht besonders genau - kann man auch nichts dazu sagen, wer, warum diesen Umgang verbieten könnte. Die Beispiele aber sollten deutlich gemacht haben, worum es immer geht: Um das umfassende Kindeswohl und ei Abwendung von Gefährdungen diese Kindeswohles. Je älter das Kind, umso weniger kann man einfach über dessen Kopf hinweg entscheiden. Das sind die Regeln. Nu kannst du dir deine Frage vielleicht schon allein beantworten, ohne hier jedes private Detail der Beziehung veröffentlichen zu müssen.
Geht keine Gefahr von der Beziehung aus, gibt es auch keinen Grund, diese zu unterbinden. Vielleicht ist es einfach nur ein "väterlicher" Freund, der große Bruder, weder hat die 15jährige noch der 34jährige je irgendeine Absicht gehabt, eine geschlechtliche Beziehung einzugehen - wie hier aber mehrere sofort zu wissen schienen, um den 34jährigen als "krank" abzustempeln, dabei sind es solche vorurteilsbefangenen, ewig gestrigen Kommentatoren, die selbst mal einen Arztbesuch in Erwägung ziehen sollten. Vielleicht ist es schlicht und ergreifend nur eine Freundschaft zwischen zwei Menschen, in der der Ältere als eine Art Mentor auftritt während die Jugendliche sich in seiner Gegenwart sicher oder gut unterhalten fühlt, von seine Erfahrungen, Ansichten profitiert, die ihr anderswo nicht geboten worden sind. Es ist alles mögliche denkbar, natürlich deswegen auch das Schlechteste. Da man hierüber aber nichts weiß, kann man dazu auch nur allgemein Stellung nehmen und muss dann allerdings alle Spielarten berücksichtigen. Wie krank manch andere sind zeigt sich daran, dass sie nur sexuellen Missbrauch oder Pädophilie dahinter vermuten können - wohl weil sie selbst nur dazu neigen würden, wie sonst könnten ihnen ausschließlich solche Gedanken kommen. Nur was ich selber denk und tu, das trau ich auch dem anderen zu. Und gedacht haben es hier schon viele. Sollten sich mal fragen, warum. Zu normalen und gesunden Gedanken und Bemerkungen sind sie offensichtlich selbst nicht in der Lage gewesen. Aber andere ohne Wissen und Kenntnis der Umstände vorverurteilen wollen, das sind die Richtigen: Erst bekommst du einen "fairen" Prozess, aber danach wirst du gehenkt. Mittelalterlich.
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0Antwort von
aykay70 Was für eine Beziehung? Das ist etwas sehr pauschal, um darauf qualifiziert antworten zu können. Aber selbst wenn man wüsste, was genau du mit "Beziehung" meinst, wüsste man immer noch nichts Genaues über die 15jährige und ihren persönlichen Entwicklungsstand, noch wüsste man etwas über die persönlichen und charakterlichen Verhältnisse des 34jährigen. Über all das müsste man aber etwas wissen, um auch nur annähernd beurteilen zu können, ob den Eltern gem. ihres Umgangsbestimmungsrechtes die Möglichkeit gegeben wäre, ein Verbot zu verhängen oder gar eine Pflicht der Eltern bestünde, zum Wohle des Kindes den Umgang zu verbieten. Ist der 34jährige etwa Terrorist, ein Drogensüchtiger, ein Zuhälter, ein verurteilter Räuber? In solchen Fällen könnte eine so genannte Kindeswohlgefährdung durch einen Dritten vorliegen - und hierbei kommt es nicht auf die 34 an, sondern grundsätzlich immer nur auf das umfassende Wohl des Kindes und wodurch oder durch wen es gefährdet werden kann. Gibt es Gründe, die ein Umgangsverbot rechtfertigen würden, könnten die Eltern (gemeinsam) dem Kind den Umgang verbieten als auch dem Dritten. Dem Dritten gegenüber (selbst wenn er erst 19 wäre!), bräuchte es keine Gründe, um ihm den Umgang zu verbieten. Dem Kind gegen über, zumal einer 15jährigen, hätten die Eltern triftige und sachliche Gründe vorzubringen, die gegen den Umgang sprechen sollen. Nach dem Einvernehmenspostulat des § 1626 II BGB besprechen Eltern mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist (über den du hier ja aber nichts verraten hast), Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen mit dem Kind an. Das bedeutet natürlich nicht, dass die Eltern dem entgegenstehenden Willen des Kindes nachzugeben hätten, sondern vielmehr, dass eine autoritäre und auf reinen Gehorsam gerichtete Erziehung des Kindes nach dem Gesetz unzulässig ist. Je Älter das Kind ist, insbesondere in den Jahren vor Erreichen der Volljährigkeit, umso triftiger müssen die Gründe sein, dem Kind entgegen dessen Willen den Umgang mit einem Dritten dennoch zu verbieten. Grundsätzlich jedoch könnten sie das, wie du merkst. Sind sich beide sorgeberechtigten Elternteile nicht einig, kann auf Antrag eines der Elternteile auch das Familiengericht entscheiden. Hier käme in Betracht, die Entscheidung über den Umgang mit dem speziellen Dritten (also nicht generell) gerichtlich einem einzigen Elternteil zu übertragen. Im Falle des der mangelnden Fähigkeit der Eltern, eine Kindeswohlgefährdung durch einen Dritten abzuwenden (siehe obige Beispiele - hinzu käme sexueller Missbrauch und ansteckende Krankheiten), könnte das Familiengericht gem. § 1666 BGB auf Antrag eines Elternteils nach § 1632 III BGB auch unmittelbar gegen den Dritten selbst vorgehen und diesem den Umgang gerichtlich verbieten.
Gegen ein Umgangsverbot mit Dritten durch die Eltern spricht jedoch der Erziehungsauftrag der Eltern allgemein. Zur Erlangung der sozialen Mündigkeit ist der Umgang des Kindes mit Dritten unerlässlich. Wirkliche Freiheit im Umgang mit anderen Menschen erwirbt das Kind nur, wenn es gelernt hat, Auswahl, Intensität und Umfang des Verkehrs mit Dritten (mit Verkehr ist nicht DER Verkehr gemeint ;-)) selbst und verantwortlich auch gegenüber seinen übrigen Lebensinhalten zu bestimmen. Allerdings bringt genau dieser Umgang auch gewisse Gefahren mit sich, als Literatur und Rechtsprechung hier kennen die Ansteckung mit Krankheiten, die Verführung zu einem Verhalten, welches den Erziehungszielen der Eltern entgegensteht, psychische Abhängigkeit in religiösen, politischen und ideologischen Grundhaltungen usw. Umgang mit Dritten ist deshalb Erfahrung und Gefährdung zugleich. Dabei ist die Grenze für die Entscheidung der Eltern einzugreifen, nicht die Fähigkeit des Jugendlichen, eine eigene sachgerechte Entscheidung zu treffen oder etwa die Gefahr einer ernstlichen Schädigung des Kindes, sondern nach der eindeutigen Wertentscheidung des Gesetzgebers die (Sorgerechts)Missbrauchsschranke des § 1666 BGB (siehe oben), die sich mit dem Älterwerden des Kindes immer weiter zu Gunsten der Kindesautonomie verschiebt. Je älter das Kind also wird, umso mehr erfordert der dem Kindeswillen entgegenstehende Willen der Eltern triftige und sachliche Gründe für ein Umgangsverbot. Gegenüber dem Kinde wohlgemerkt, nicht gegenüber dem Dritten. Der Dritte hat kein Anspruch darauf, triftige Gründe zu hören, wenn Eltern ihm den Umgang mit ihrem Kind verbieten. Dem 34jährigen kann also leichter die rote Karte gezeigt werden, als dem Kind. Allerdings wäre es nicht möglich, eine solche auch gerichtlich gegen ihn zu ziehen, wenn es keine triftigen Gründe gäbe.
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0Antwort von
selve iiihhhhhhh
halt dich bitte von solchen männern fern. oder deine freundinnen oder für wem auch immer du fragst. das ist kein gesunder menschen verstand, wenn ein mann in diesem alter was mit ner 15 jährigen anfangen will.
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0Antwort von
lKnobimasterl Every das the same...! Das taucht hier auch jeden Tag auf das Thema ?! Und jedesmal Frage ich mich, wie kann sowas angehen...?! Da sind doch mal krasse 19 Jahre Unterschied...da ist geistiges auf einer Höhe stehen doch sehr fraglich...gar unmöglich ?! Das seltsame: andersrum gibt es das fast darnicht :D ?! Da würde mich mal die Antwort interessieren....
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ganshgansh doch,gibts auch---hier war mal eine 35jährige schwanger vom 15jährigen.
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lucarialucaria
das ist verboten, der 34 jährige macht sich dadurch strafbar verführung mitderjähriger egal ob sex oder nicht
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Reiswaffel87Reiswaffel87 Diese Antwort ist Quatsch. ..zumindest bezogen auf die deutsche Rechtslage.
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BerndLauertBerndLauert
Abartig und pervers. Wie simpel muss der Typ gestrickt sein, dass er sich mit einem solch Jungen Stück einlässt.. Auch, wenn es manche Pubertären nicht wahrhaben wollen, aber das Verhalten vieler junger Menschen ist nunmal ihrem Alter entsprechend und nicht sonderlich anziehend. Als Erwachsener ist man mit Erwachsenen nunmal am besten bedient. Abgesehn davon, gibt es Gesetze und moralische Grenzen unter die so ein Fall sicherlich fällt. Jeder Erwachsene der halbwegs normal denken kann, wird die Finger von einer 15 Jährigen lassen! Die, die es anders sehen und sich dennoch mit _KINDERN_ (und ja, fünfzehnjährige sind Kinder!) einlassen, sollten sich schleunigst einweisen lassen!
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yokohamayokohama
Rein rechtlich?? Mit 15 wäre eine solche Beziehung juristisch problematisch - Geschlechtsverkehr wäre verboten. Aber ab dem 16 Geburtstag ist auch Sex mit Volljährigen erlaubt, es spielt dann keine Rolle, ob der Partner 34, 66 oder 85 ist - solange der Sex einvernehmlich geschieht.
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Reiswaffel87Reiswaffel87 "Geschlechtsverkehr wäre verboten. Aber ab dem 16 Geburtstag ist auch Sex mit Volljährigen erlaubt"
Bezogen auf die deutsche Rechtslage ist das falsch.
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Jackycindy ........
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gecko80gecko80
also wenn wir von dürfen reden... ja
Gesetzlich spricht nichts dagegen!
Aber es gibt Eltern und Nachbarn, Freunde...die das ganze nicht wirklich toll finden werden!
Sollte es zum Geschlechtsverkehr kommen, dann macht sich der 34-jährige gesetzlich Strafbar....!
Ich persönlich finde sowas geht gar nicht!
Einen Mann mit 34 sollte wissen was er da tut, was man von einer 15-jährige nicht erwarten kann. Aber traurig das sie sich dann auf sowas einlässt...
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ichbinadminichbinadmin
Wenn mama und papa nein sagen dann ist nichts mit beziehung. außerdem möchte ein 34 jähriger bestimmt sex haben. ein rein freundschaftliches verhältnis ist natürlich möglich...
So? Es gibt also kein Gesetz, das in Deutschland Beziehungen regelt? Na da frag ich mich, warum Juristen dann so aufwendig unter anderem Familienrecht studieren müssen. Eine 15jährige kann nicht zusammen sein, mit wem sie möchte. Ein 34jähriger kann nicht mir MInderjährigen zusammen sein, wie er möchte.
Ja, es gibt das Familienrecht. Das regelt aber nicht, ob ein 34- und 15-Jähriger zusammen sein dürfen. Insofern gibt es in Deutschland in der Tat kein Gesetz das regelt, ob man eine Beziehung mit jemandem führen darf oder nicht.