Wir haben unser Mietverhältnis zum Ende d.M. gekündigt ein Nachmieter ist auch in Sicht. Wir ziehen am 15. aus der Nachmieter ein. Unsere Vermieterin meinte - kein Problem - die Miete ist eh bis Monatsende bezahlt. Liege ich da falsch! Wir sind der Meinung, dass unser Mietverhältnis endet - wenn Schlüssel übergeben, Kautionsformalitäten erledigt sind, wenn Nachmieter vorhanden, zahlen wir nur bis 15. Miete - danach wohl der neue Mieter - oder sollten wir uns so täuschen.
15. des Monats Auszug bzw. Neueinzug wer zahlt die Miete für den Rest des Monats
Antworten (9)
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2Antwort von
GuybrushThreepwoodGuybrushThreepwood
Also näää....
Ihr zahlt bis Ende des Monats. Was juckt es den Vermieter wenn ihr früher raus seid?
Allerdings könnt ihr vom Nachmieter die Hälfte einfordern. Das ist allerdings nicht Sache des Vermieters. Wär ja noch schöner...
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2Antwort von
MalkiaMalkia
Lasst euch von dem Nachmieter die Miete für den restlichen Monat geben, ansonsten muss er warten bis Monatsende, respektive bis zu Beginn seines Mietvertverhältnisses.
Man hat heute kein Geld mehr zu verschenken, es zählt jeder Cent, gerade bei einem Umzug. -
2Antwort von
Maximus40Maximus40
Der Mietvertrag läuft bis Ende des Monats. Also zahlt Ihr auch bis dahin. Wenn die Wohnung früher übergeben wird, solltet Ihr Euch mit dem Nachmieter einigen. Ansonsten übergebt halt erst Ende des Monats. Wäre jedoch nicht so nett.
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2Antwort von
AuskunftAuskunft
Wenn Ihr zum Ende des Monats gekündigt habt, müßt Ihr (!) Euch mit dem Nachmieter, der am 15. einzieht, einigen.
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1Antwort von
ObelhicksObelhicks
der vertrag geht bis ende des monats. eine kündigung zum 15. sieht das gesetzt nicht vor. wenn du schon früher die schlüsselübergabe machst, ist das deine sache, aber du mußt es nicht. solange du miete zahlst, hast du die verfügungsgewalt.
natürlich kann man als vermieter einen nachmieter locken indem man mal eben eine halbe monatsmiete verschenkt, aber dann muß man das auch aus der eigenen tasche tun. sag oder besser schreib ganz klar, daß du entweder zum 15 übergibst und für den rest des monats nicht zahlst oder daß die übergabe erst zum letzten erfolgt.
wegen der kaution bist du ein bißchen blauäugig. die muß erst 6 monate nach auszug zurückgegeben werden, um evl. mängel beseitigen zu können. teile der kaution können zur abdeckung von nachzahlungen aus betriebskostenabrechnung bis 31.12.09 einbehalten werden, wenn die abrechnung kalenderjährlich erfolgt.
ich würde jedenfalls eine vollständige absegnung im übergabeprotokoll nebst aushändigung der kaution mit zinsen für eine vorzeitige schlüsselübergabe abhängig machen.
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1Antwort von
MismidMismid
ja da liegst du falsch. Du mußt zahlen bis zum Vertragsende nicht bis zur Schlüsselübergabe! Du brauchst ja nicht am 15. die Schlüsselübergabe machen sondern kannst bist zum Ende des Monats dir Zeit lassen. Ihr könnt euch auch gütlich einigen. Normalerweise verzichtet man aber auf die paar Tage
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2mario nur zur Info -die paar Tage- sind bei uns 369€ könnten wir gut zum Umzug gebrauchen.
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MalkiaMalkia Wie schon angemerkt, wenn sie früher in die Wohnung wollen, sollen sie euch die Hälfte der Miete erstatten. Vom Vermieter bekommt ihr sie nicht, dem ist egal wie ihr das händelt.
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Jolka88 In der Regel der Mieter, der bis dahin in der Wohnung wohnte. Aus Kulanzgründen machen aber die meisten Vermieter eine Hälfte für jeden draus oder akzeptieren eine Ausnahme.
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2mario vielen dank für beide Antworten - liegen wir also richtig (Kündigungsfrist ist eingehalten) der Nachmieter teilte mit, dass sein Mietvertrag erst ab 1. beginnt. Müsste mich das interressieren? wo die Miete der 2. Monatshälfte her kommt - eigentlich nicht! oder
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Oskar5Oskar5 hab meinen Kommentar gelöscht, weil Frage nicht richtig gelesen, sorry.
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MismidMismid die 2. Monatshälfte mußt du zahlen!
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UllaMUllaM
Bei Einhaltung der Kündigungsfrist, muß man nur bis zum Auszugstermin zahlen.
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GuybrushThreepwoodGuybrushThreepwood völlig falsch...ich frag mich immer wieder, wie manche Leute ihr Unwissen so unverhohlen als richtig darstellen.
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UllaMUllaM Uuuiiih, sorry, aber warum so böse?
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ObelhicksObelhicks ichn kenne den nick nicht, aber ich bin auch oft böse weil hier fast nur laiendarsteller sind, die völlig falschen rat geben. deine antwort war falsch, und wer sich daran hält kann in teufels küche kommen.
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AuskunftAuskunft Outest Du Dich damit als Fachanwalt für Mietrecht ?
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Eddy21Eddy21
Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der Kündigungsfrist ! Wenn der Nachmieter früher einzieht sollte der die 14 Tage miete bezahlen ! Der Haken ist aber das Ihr mit der Schlüsselübergabe dem Vermieter die Wohnung zu´r Verfügung gestellt habt !
Thema kaution ist schon geregelt - besichtigung erfolgte ebenfalls - wurden keine Mängel (unter Zeugen) festgestellt. BK-Abrechnung entfällt, da wir Einzel/Sonderverträge mit den Verbrauchsfirmen haben - blauäugig ist dies nicht - Nachmieter wurde vom Vermieter besorgt. - Vermieter wohnt ca.700 km entfernt - möchte selbst um nicht mehrmals anreisen zu müssen dass ab 15 neuer Mieter einzieht.Aber vielen Dank für die Antworten
thema kaution ist besprochen, aber geregelt erst bei auszahlung. mängel können bei einem verstimmten vermieter immer noch auftauchen und einzelverträge für alle posten aus einer betriebskostenabrechnung gibt es nicht. Grundbesitzabgaben können nur dem vermieter in rechnung gestellt werden und versicherungen weigern sich dem mieter die rechnung zu schicken.
Einzelverträge gibt es schon - wenn der Vermieter dem Mieter - wie bei uns geschehen - als Bevollmächtigten einsetzt. Betrifft nur die Verbrauchskosten. Alles andere wird vom Vermieter bezahlt. (Nur zur Info - wir haben ein EFH gemietet - da sind einige Kostenpunkte nicht vorhanden (z.B. Treppenhausreinigung, Hausmeister usw.) Man kann sich über alles einigen.