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1400 Euro beim P-Konto für 2 Erwachsene und 2 Kinder ?

Frage von mama9704 mama9704

Guten Morgen an alles, ich erkläre alles kurz und knackig. Mein Mann hat ein P-Konto : Monatlicher Gehaltseingang 1650,- (+/- ein paar Euro),-.Dann wollte ich 1000,-Euro für die Reperatur unseres Autos abholen,dann hieß es,möglicher Auszahlungsbetrag 800,- und ein paar zerquetschte!!! da der Freibetrag von 1400,- und nochwas bereits überschritten wäre,das heißt ich könnter erst Anfang des neuen Monats den Rest abholen was für mich absoluter Schwachsinn ist. Somit nun zu meiner eigentlichen Frage,wir sind insgesamt 4 Personen sprich 2 Erwachsene und 2 Kinder im Alter von 6 und 13 Jahren,wie hoch ist da denn der uns zustehende Grundfreibetrag ??? Ich blick langsam nicht mehr durch,da die Bank sagt sie dürfe keine weiteren Auskünfte darüber geben.Denn soweit ich informiert bin würde uns ein Freibetrag von knapp 1800,- bei 3 Unterhaltspflichtigen Personen zustehen,warum stellt sich die Bank dann so quer?Warum machen die Banken dann so ein Konto,wenn diese einen nicht einmal richtig Informieren können,langsam nervt es ständig bis Monatsende zu warten bis man an den Rest des Geldes kommt.Wo also muß ich mich hinwenden um den vollen Betrag nutzen zu können,Amtsgericht,Rechtsanwalt ? Danke schon mal für Eure Antworten und eine sonnigen Tag an alle

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von helmutgerke helmutgerke

    Die Freigrenzen wurden zum 1.Juli 2011 entsprechend geändert. Der geschützte Betrag der nicht gepfändet werden darf, hat sich auf 1028,89 Euro erhöht. Bislang lag die Grenze bei 985,15 Euro. Damit soll Schuldnern das Existenzminimum zur Verfügung stehen. Für Personen, die Unterhalt zahlen müssen, erhöht sich den Angaben zufolge der Freibetrag um 387,22 Euro monatlich (bisher: 370,76 Euro) für die erste und um jeweils weitere 215,73 Euro (bisher 206,56 Euro) für die zweite bis fünfte Person. Die Banken sind verpflichtet, entsprechend nach dem Gesetz Auskünfte zu erteilen. Wende dich an die Geschäftsleitung der Bank und beschwere dich über den Mitarbeiter der eine solche inkompetente Auskunft erteilte.

    Manchmal hilft auch eine Beschwerde bei dem für deine Bank zuständigen Ombudsmann.

    Bezüglich der Freigabe wende dich bitte an das Amtsgericht/Vollstreckungsgericht. Beantrage ggfls. dort bei der Rechtspflege eine Freigabe gemäß § 850 ZPO.

    Kommentar von helmutgerke helmutgerkehelmutgerke
    Kommentar von mama9704 mama9704mama9704

    Wir hatten seither einen Freibetrag von ca.1400,-Euro der Rest ging dann im nächsten Monat über und wenn ich das jetzt richtig Ausgerechnet habe würde uns ein Betrag von 1847,57,-Euro zustehen,ich glaube langsam das die von der Bank selber nicht ganz durchblicken

    Kommentar von helmutgerke helmutgerkehelmutgerke

    Mathematisch kam ich aufs gleiche Ergebnis. Was deine Sparkasse da mit dem Restbetrag Abholung kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Wäre wirklich erklärungsbedürftig und dazu sollten die mal in schriftlicher Form sich äußern.

    Kommentar von mama9704 mama9704mama9704

    Ich füge da mal eine Erklärung der Bank ein: Ich kann Ihnen die Angaben Ihrer Internet-Recherche bestätigen. Entsprechend dem Gesetz sind wir verpflichtet, über diese Freibeträge Auskunft zu erteilen. Desweiteren teilen wir die verfügbaren bzw. auszahlbaren Beträge mit. Auskünfte über Beschlüsse, die den Freibetrag erhöhen könnten, dürfen wir nicht erteilen. Hierbei verweisen wir auf die verschiedenen Ämter, z.B. das Amtsgericht. Der Betrag, der darüber hinausgeht, wird einmalig in den Folgemonat übertragen, dann unterliegt es der Pfändung. Allerdings frage ich mich was es bedeutet.einmal in den Folgemonat übetragen,das ist doch jeden Monat so.Ich blicks langsam nicht mehr :-(

    Kommentar von helmutgerke helmutgerkehelmutgerke

    Bei dem v. g. Text handelt es sich offenbar um die Antwort deiner Anfrage bei der Sparkasse.

    Bevor nun in der Tat, eine Pfändung greift, solltest du doch die Rechtspflege beim Amtsgericht/Vollstreckungsgericht aufsuchen, denn der Freibetrag muss erhöht werden.

    Deine Situation; Geldeingang monatlich 1.650,00 EURO – eingeräumter Freibetrag der Sparkasse auf dem P-Konto 1.400,00 EURO, rechnerisch ermittelter Freibetrag 1.850,00 EURO (bei drei Unterhaltspflichten).

    Zur Vorgehensweise „Die Bescheinigung über den erhöhten Grundfreibetrag“ hier ein Link; http://www.f-sb.de/service_ratgeber/faq/kontopfaendung.htm

    mama9704, bedanke mich im übrigem für den „Stern“ und habe mich auch über das Kompliment sehr gefreut.

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    Antwort von elasmann elasmann

    hallo mama9704, du solltest zur Schuldnerberatung gehen und dir eine Bescheinigung nach § 850k Abs. 5 ZPO über die gemäß § 850k Abs. 2 ZPO im jeweiligen Kalendermonat nicht erfassten Beträge auf ein Pfändungsschutzkonto ausstellen lassen, was du der Bank übergibst. Bei uns , ich gehe arbeiten, Frau und 2 Kinder 8+10 Jahre alt macht der Freibetrag genau 2215,57 € aus. Grundfreibetrag Kontoinhaber 1028,89 weiterer Freibetrag Frau 387,22,- dann 2 Kinder jeweils 215,73 macht 431,46 dazu Kindergeld 368,00 macht Pfandfreier monatlicher Sockelbetrag 2215,57 € ich hoffe konnte damit etwas helfen. gruß elasmann

    Kommentar von mama9704 mama9704mama9704

    Ja Danke für die Antwort,das haben wir bereits schon gemacht mit der Schuldnerberatung und der Bescheinigung und trotzdem hat der Arbeitgeber nun diesen Monat eine Pfändung von über 770,-€uro abgezogen

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    Antwort von Arjiroula Arjiroula

    Wie kommt denn ein Freibetrag von 1800 Euro bei einem Gehaltseingang von 1650 Euro zustande? Dann wieder der Freibetrag von 1400? Erkundigt euch doch mal bei einer Schuldnerberatung, was nun tatsächlich Sache ist. Oder schaut im I-Net, da gibt es auch Tabellen dazu.

    Wie die Bank das handhabt ist natürlich eine andere Sache. Manche Banken wollen so auch die Kunden dazu bringen, ihr Konto zu kündigen und die Bank zu wechseln.

    Kommentar von mama9704 mama9704mama9704

    Ich habe gestern gelesen 1769,89 bei 3 Unterhaltspflichtigen Personen

    Kommentar von feelfine feelfine

    Geh zur Sparda Bank, da hast Du solche Probleme nicht-die sind auch für Kunden da,die nicht reich sind,bzw. ab 3000,- aufwärts jeden Monat auf"s Konto bekommen!

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    Antwort von feelfine feelfine

    Was ist das denn für eine Bank?Ich kann abheben soviel ich will,d.h. bis halt Limit erreicht ist-was heißt denn Freibetrag? Minus (Soll)oder was? Blick" es gerade nicht so ganz!

    Kommentar von mama9704 mama9704mama9704

    Freibetrag heißt wieviel dir zusteht,es heißt ja für 1 Person 986,-oder so frei,alles was darüber geht bleibt bis in den nächsten Monat

    Kommentar von feelfine feelfine

    Also hä? Entschuldige MIR steht zu,was ich auf dem Konto habe?

    Kommentar von mama9704 mama9704mama9704

    Ich habe gerade Nachgeforscht,denn seit 1.Juli ist der Grundfreibetrag auf 1028,69 Euro erhöht worden,dann kommen noch 370,76 Euro für die 1 und 206,56 Euro für die 2 bis 5 Unterhaltspflichtige Person dazu,macht nach Adam Riese bei uns nun einen Betrag von 1812,77 Euro aus. Bist Du denn Verheirat oder Allein?

    Kommentar von feelfine feelfine

    Bin alleinerziehend mit 3 Kindern! Kapier das trotzdem nicht bei Euch!WIESO Grundfreibetrag?Wenn du jetzt angenommen 3000,- einzahlen würdest(geschenkt oder so-ist ja egal)darfst du nur 1812,77 im Monat abheben ,oder wie jetzt?Find" das ja jetzt fast schon lustig-entschuldige :)

    Kommentar von mama9704 mama9704mama9704

    Ja leider nicht lustig sondern die Realität

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    Antwort von ClariceClaptone ClariceClaptone

    Beantrage Gütertrennung! evtl Prozesskostenhilfe. Schuldnerberatungstellen und Anwalt helfen. Aber beide müssen den Antrag unterschreiben, ab dann hat jeder seine eigenen Finanzen und eigenen Schulden.

    1. wenn derzeit noch Schulden sind, haften bei einer Gütergemeinschaft beide, also auch fürs Haushaltsgeld.

    2. Treibt einer Kapriolen, muß der andere darunter leiden, leider, hatte ich selbst durch.

    Mein Rat: Eigenes Konto, OHNE Unterschrifterlaubnis für den ANDEREN. Möglicherweise trotzdem noch Resthaftung von früheren, offenen Sachen.

    Mir wurde mal mein eigener Lohn verweigert, weil mein Exmann sich über Gebühr daran bedient hatte. Da habe ich kurzerhand gehandelt. Allerdings habe ich dafür Sachen von ihm abbezahlt, bis ich von allem frei war. Aber ich brauchte mit der Gütertrennung nie mehr für neue Schulden unterschreiben, mußte das nur nachweisen.

    Kommentar von mama9704 mama9704mama9704

    Und was hat das nun mit meiner Frage zu tun ? Gütertrennung nur bei Scheidung bin aber Glücklich Verheiratet ich verstehe das nicht ganz...

    Kommentar von feelfine feelfine

    Versteh ich jetzt auch nicht so ganz,clarice!

    Kommentar von mama9704 mama9704mama9704

    Ich glaube Du hast Dich im Thema Verirrt ?!

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    Antwort von pilot350 pilot350

    die bank kann die höhe der auszahlung am automaten limitieren pro Woche .

    Kommentar von mama9704 mama9704mama9704

    Wir sind nicht im Besitz einer Karte für den Automaten,anscheinend geht sowas nicht?!Die stllen sich extrem quer :-(

    Kommentar von feelfine feelfine

    ???Keine Karte???

    Kommentar von feelfine feelfine

    Keine Karte? Dann habt ihr eine eidesstattliche Versicherung abgelegt-anders gibt es sowas doch nicht!?

    Kommentar von mama9704 mama9704mama9704

    Karte ist in Bearbeitung :-)

    Kommentar von feelfine feelfine

    Wie lange seid ihr denn schon bei dieser Bank?

    Kommentar von mama9704 mama9704mama9704

    Schon über 2 Jahre ist die Sparkasse

    Kommentar von feelfine feelfine

    Ja spinn" ich,wieso Karte jetzt in Bearbeitung,was habt ihr denn ausgefressen!? Normalerweise 1. Konto eröffnen 2.Karte bekommen 3.Geld was eingeht, abheben können 4. nach drei Monaten regelmäßigen Gehatseingangs 2 oder 3 Monatsgehälter ( bei meiner Bank sind es 2! )ins Minus überziehen dürfen!!

    Kommentar von mama9704 mama9704mama9704

    Ja ich habe eine Karte für mein P-Konto,mein Mann sein Konto ist erst in ein P-Konto umgewandelt worden,wir können aber nie den gesamten Betrag abheben,wegen diesem dämlichen Freibetrag,das heißt maximal 1400,- abheben und den Rest erst im nächsten Monat

    Kommentar von feelfine feelfine

    Du meinst mit P-Konto aber schon Privatkonto,also normales Girokonto?

    Kommentar von mama9704 mama9704mama9704

    Nein kein normales Girokonto sondern ein Pfänungsfreies Konto

    Kommentar von feelfine feelfine

    Weil ihr Gläubiger habt,denen der Rest zusteht?

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