Hallo,ist es normal das man beim Zweitwahgen auf 140% eingestuft wird?!
140%beim Zweitwagen
Antworten (9)
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Gerbeth Das kommt darauf an auf was Du ohne Zweitwagen eingestuft bist!
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gausimausi Hallo, bei der Aachen Münchener gibt es die Möglichkeit,Dich auch schon mit SF 2 (85%) einstufen. Du kannst dabei sogar Halter und Versicherungsnehmer sein.
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justiijustii
Unter minimalen Voraussetzungen kannst Du z.B. hier http://tinyurl.com/mboekg
die selbe SF-Einstufung bekommen wie bei Deinem Erstfahrzeug.
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EdivolEdivol
Wie schon einige geschrieben haben, normal ist SF 1/2 = 140%, aber keine Regel ohne Ausnahme. SF 1/2 ist die Zweitwagenregelung. Es gibt aber auch die Mehrfahrzeugregelung, aber Einstufung maximal in SF 2 = 85 %, wenn das hinzukommende Fahrzeug auf den VN oder Ehepartner zugelassen wird, nur von diesen beidne genutzt und eben ein Erstfahrzeug mit Rabatt besteht.Aber sicher gibt es auch einige Gesellschaften, die hier Ausnahmen machen, aber wie gesagt, genau erkundigen - auch das Kleingedruckte - lesen.Denn ändert sich der Personenkreis der Nutzer, dann wird der Vertrag sofort - sogar rückwirkend auf 140% eingestuft. - Wie schon oben geschrieben : sehr umfangreiches Thema u. vor allem kein Thema für den "Stammtisch". ....
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CandlejackCandlejack
Vielleicht ist das ja mangelnde Berufserfahrung, aber ich habe einen Zweitwagen noch nie mit SF 1/2 140% sondern immer mit SF2 85% eingestuft...
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Niceboy0212 Hallo =) Im Regelfall wird der Zweitwagen mit Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 eingestuft. Diese entspricht bei den meisten Gesellschaften einem Beitragssatz in Höhe von 140%, was aber durchweg variieren kann. Tipp: Frage bei dem Versicherungsunternehmen (VU), wo dein Erstwagen versichert ist, nach einer Zweitwagenregelung. Bei den meisten Gesellschaften bekommt man, wenn der Erstwagen mindestens SF4 erreicht hat, oftmals schon die SF2 (85% bei den meisten VU). Aber auch hier variiert das bei den VU. Aber Achtung: Es gibt auch Gesellschaften, die werben damit, dass der Zweitagen %-ual genauso wie der Erstwagen eingstuft wird. Dies stimmt soweit, aber oftmals liegt dort dann ein viel viel teurerer Zweitwagentarif vor, sodass es u. U. bei einem Unternehmen trotz höherer %-ualer Einstufung zu einem günstigeren Beitrag kommen kann. Bitte grundsätzlich immer beachten: Bietet eine Gesellschaft eine Sondereinstufung an, hat diese nur in diesem Unternehmen Gültigkeit. Es ist IMMER davon auszugehen, dass der Zweitwagen bei SF 1/2 beginnt. Bei einem Versichererwechsel kommt es da oft zu Tränen. Ich könnte jetzt noch stundenlang weiter schreiben, weil es so viel zu beachten gibt. wer gezielte Fragen hat, stehe gerne zur Verfügung. P.S. Ich arbeite in einem VU im Innendienst im Bereich KFZ-Versicherungen. Fantastisches und Umfangreiches Thema.
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brausepullover Nein! Ich kann mich an eine Einstufung bei Zweitwagen nicht an 140 erinnern. Je nach Gesellschaft weiß ich, dass es sich zwischen 80 und 125 % bewegen kann. Also, eine bessere Versicherungs-Gesellschcaft suchen!
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Niceboy0212 Die Zeiten mit den 80 - 125% sind schon lange vorbei, sollte es sich dabei um eine reguläre Einstufung handeln. Standard sind heute in der Tat 140% bzw. SF 1/2.
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ReinhardsReinhards
Geh zu einem Versicherungsmakler, dort bekommst du eine Einstufung in SF 2 (85 %)
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dantesdantes Genau... Das gibts aber nur beim Makler! Augen roll!
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PinbusterPinbuster
Ja, das ist die normale Einstufung eines Zweitwagens. Einige Versicherungen bieten aber auch einen günstigeren Einstieg an, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Einfach mal verschiedene Angebote einholen.
candlejack sorry ich widerspreche dir mal! aber fakt ist nach dem gesetz wird der kunde mit SF1/2 eingestufft wenn er den schein mindestens 3 jahre hatte und nirgendwo vorher versichert war!!!!
das ist so es gibt zwar sondereinstufungen, zweitwagenregelung über eltern oder Erstwagen übernimmt prozente wie zweitwagen...aber das sind ausnahmen!
FAKT IST SF1/2 140%
Logisch, das ERSTE Auto wird nach 3 Jahren Führerschein in SF1/2 = 140% eingestuft. Hier wurde aber nach ZWEITwagen gefragt, also ist Erstwagen bereits versichert. Und Zweitwagen habe ich das letzte Mal Ende 2007 in geraumer Menge in die SF2 = 85% einsortiert. 2008 war ich am Kfz-Geschäft nicht beteiligt.
sorry candle ;) also wir können den zweitwagen auch mit SF3 einstufen unter gewissen bedingungen, generell wird der wagen abermit SF1/2 eingestuft...sprich du kannst auch SF2 nehmen aber das sind sondereinstufungen und werden beim versicherungswechsel nicht an den anderen versicherer übertragen, dafür ist aber der SF des erstwagens relevant
Ich rede nicht von internen Einstufungen, die beim Wechsel nicht extern weitergegeben werden, so wie z.B. bei Kravag üblich. Ich rede von regulären Einstufungen eines Zweitwagens, die später auch mitgegeben werden. Hab grad nochmal mit einem Ex-Ex-Kollegen und ner Ex-Kollegin gesprochen UND mir die Regelungen in den AKB bei HDI, Allianz, Axa, HUK und DEVK angesehen. Alles das selbe: Ein ZWEITWAGEN !!! (setzt logischerweise selben oder familiären Halter voraus) wird in der SF2 = 85% eingestuft, wenn der Erstwagen beim selben Versicherer ist und mindestens SF2 hat. So mach ich das seit 13 Jahren und so stehts in den aktuellen AKB der genannten Anbieter. Allerdings wäre der Pkw des Sohnes, der ihn auf sich zulässt, mit 140% dabei, das ist dann aber KEIN Zweitwagen von Mutti oder Vati. Aber wahrscheinlich wird jeder von uns die nächsten Tage auf seiner Meinung rumreiten ;-)