Hallo, mich würde interessieren mit welchen Konsequenzen ein selbstständiger Handwerker rechnen muss wenn er eine Rechnung von ca. 5000 Euro erst nach 2 Jahren stellt. Was wäre wenn die arbeiten vor 2 Jahren nicht abgeschlossen wurden sondern jetzt erst fertiggestellt werden, zählen die 6 Monate in denen man laut §14 die Rechnung stellen muss erst nach Beendigung der Arbeiten?
Danke und LG Knitzelbutz
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