Wikipedia sagt (http://de.wikipedia.org/wiki/SexuellerMissbrauchvon_Jugendlichen): "§ 182 Absatz 1 verbietet sexuelle Handlungen mit einem Jugendlichen unter 18 Jahren, wenn der Jugendliche durch Ausnutzung einer Zwangslage dazu gebracht wurde. In Absatz 2 werden sexuelle Handlungen eines über 18-Jährigen gegen ein Entgelt mit einem Jugendlichen unter 18 Jahren verboten. Schließlich werden in Absatz 3 sexuelle Handlungen von Erwachsenen ab 21 Jahren mit Jugendlichen unter 16 Jahren unter Strafe gestellt, wenn der Erwachsene dabei eine „fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt“. Die „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ kann nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes nicht allein aus dem Alter des Jugendlichen abgeleitet werden, sondern muss im Einzelfall festgestellt werden (BGH, 1 StR 481/95, Beschluss vom 23. Januar 1996 = BGHSt 42, 27)."
Im Prinzip also möglich, aber problematisch. Denn es könnte immer irgendjemand behaupten, die 14-jähre wäre unfähig zur sexuellen Selbstbestimmung, und dann hätte der 25-Jährige ein Strafverfahren am Hals und es gibt jede Menge Ärger.
Hast du dir die tabelle überhaupt angesehen? Da steht ganz klar, das es erlaubt ist, solange nicht die Unreife des Jüngeren ausgenutzt wird, und dafür müssen schon besondere Umstände gelten.