Ich habe in der letzten Woche einen 12-Monats-Vertrag bei Fitness First abgeschlossen, recht gut verhandelt und einen Preis ergattert, mit dem ich 'eigentlich' ganz zufrieden bin.
Ich war witzigerweise ohnehin auf dem Weg zu F.F., um mich grundsätzlich zu informieren, da lief ich kurz vor dem Eingang einem F.F.-Promotion-Girl in die Arme, das mich dann angesprochen und mit ins Studio genommen hat.
Hab ne recht gute Einführung bekommen und mir wurde ausgiebig das Studio gezeigt. Da möcht ich in der Tat gerne trainieren.
Im Laufe des Gesprächs kam ich dann auf das 14tg. Widerrufsrecht zu sprechen: Die Dame, die mich beriet, merkte, dass ich mich praktisch schon entschieden hätte. Da könne ich doch auch gleich unterschreiben. Widerrufsrecht gäbe es allerdings nur bei Haustürgeschäften, meinte sie. -
Ist dem so? Ich dachte, das gäbe es grundsätzlich bei jedem Vertragsabschluss.
Der Punkt ist folgender: Tags darauf entdeckte ich in der Zeitung das Geburtstagsangebot von F.F. - Monatsbeitrag und einmalige Verwaltungsgebühr entspricht meinem Vertrag ... das Besondere ist, dass einem die - vergleichsweise hohe - Clubaufnahmegebühr komplett erlassen wird.
Überlege, die einfach mal darauf anzusprechen, ob sich da etwas machen lässt. - Hauptsächlich interessiert mich aber das mit dem 14tg. Widerrufsrecht ...
Freue mich auf Antworten; schon mal vielen Dank vorab!!
Zunächst vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Wie gesagt: Mein Vertrag ist schon ganz in Ordnung; ich fühle mich nicht über den Tisch gezogen. Nur: Wenn's ne Möglichkeit gäbe, die 75 Euro Clubaufnahme zu sparen ... klar, dann würd ich's machen! - Ich gebe gern zu, dass ich in Rechtsfragen nicht sonderlich bewandert bin ... aber ist eine Promo-Aktion nicht auch eine Art 'Haustürgeschäft'? - Ich habe gefragt, ob ich das Angebot eine Nacht überschlafen könnte (das mache ich immer ganz gern) ... aber die Dame wollte schon ganz gern alles unter Dach und Fach haben ...
Du solltest NICHT erwähnen, dass Du ohnehin auf dem Weg in dieses Studio warst, denn dann kann die Art des Vertragsabschlusses durchaus als Haustürgeschäft gelten. :-)
Natürlich wollte die Dame "ganz gern alles unter Dach und Fach haben", die Dame hat nämlich an diesem Vertrag Provision verdient. :-)