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14-tägiges Widerrufsrecht bei Fitnessstudio-Vertrag? - Oder doch nicht?!

Frage von maracujawin maracujawin

Ich habe in der letzten Woche einen 12-Monats-Vertrag bei Fitness First abgeschlossen, recht gut verhandelt und einen Preis ergattert, mit dem ich 'eigentlich' ganz zufrieden bin.

Ich war witzigerweise ohnehin auf dem Weg zu F.F., um mich grundsätzlich zu informieren, da lief ich kurz vor dem Eingang einem F.F.-Promotion-Girl in die Arme, das mich dann angesprochen und mit ins Studio genommen hat.

Hab ne recht gute Einführung bekommen und mir wurde ausgiebig das Studio gezeigt. Da möcht ich in der Tat gerne trainieren.

Im Laufe des Gesprächs kam ich dann auf das 14tg. Widerrufsrecht zu sprechen: Die Dame, die mich beriet, merkte, dass ich mich praktisch schon entschieden hätte. Da könne ich doch auch gleich unterschreiben. Widerrufsrecht gäbe es allerdings nur bei Haustürgeschäften, meinte sie. -

Ist dem so? Ich dachte, das gäbe es grundsätzlich bei jedem Vertragsabschluss.

Der Punkt ist folgender: Tags darauf entdeckte ich in der Zeitung das Geburtstagsangebot von F.F. - Monatsbeitrag und einmalige Verwaltungsgebühr entspricht meinem Vertrag ... das Besondere ist, dass einem die - vergleichsweise hohe - Clubaufnahmegebühr komplett erlassen wird.

Überlege, die einfach mal darauf anzusprechen, ob sich da etwas machen lässt. - Hauptsächlich interessiert mich aber das mit dem 14tg. Widerrufsrecht ...

Freue mich auf Antworten; schon mal vielen Dank vorab!!

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Antworten (9)

  • 3
    Antwort von bitmap bitmap

    ''Ich dachte, das gäbe es grundsätzlich bei jedem Vertragsabschluss.''

    Da denkst du falsch und die Auskunft der Dame ist richtig.

    Solch ein Widerrufsrecht gibt es gesetzlich nur bei Fernabsatz (Kauf per Internet) und bei Haustürgeschäften. Oder wenn es vertraglich bzw. per AGB geregelt ist.

    Kommentar von maracujawin maracujawin

    Zunächst vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Wie gesagt: Mein Vertrag ist schon ganz in Ordnung; ich fühle mich nicht über den Tisch gezogen. Nur: Wenn's ne Möglichkeit gäbe, die 75 Euro Clubaufnahme zu sparen ... klar, dann würd ich's machen! - Ich gebe gern zu, dass ich in Rechtsfragen nicht sonderlich bewandert bin ... aber ist eine Promo-Aktion nicht auch eine Art 'Haustürgeschäft'? - Ich habe gefragt, ob ich das Angebot eine Nacht überschlafen könnte (das mache ich immer ganz gern) ... aber die Dame wollte schon ganz gern alles unter Dach und Fach haben ...

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Du solltest NICHT erwähnen, dass Du ohnehin auf dem Weg in dieses Studio warst, denn dann kann die Art des Vertragsabschlusses durchaus als Haustürgeschäft gelten. :-)

    Natürlich wollte die Dame "ganz gern alles unter Dach und Fach haben", die Dame hat nämlich an diesem Vertrag Provision verdient. :-)

  • 2
    Antwort von Saarland60 Saarland60

    ES GIBT KEIN GENERELLES RÜCKTRITTSRECHT VON VERTRÄGEN!

    Weder 8 Tage, noch 14 Tage, noch 30 Tage.

    Lediglich bei Haustürgeschäften lässt der Gesetzgeber ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu, bei Kaufverträgen, die auf dem Fernabsatzgesetz beruhen, beträgt die gesetzliche Widerrufsfrist 30 Tage.

    Bei allen anderen Verträgen gilt: pacta sunt servanda. Verträge sind einzuhalten, unterschrieben ist abgeschlossen.

    Lediglich wenn im Vertrag selbst ein Widerrufsrecht eingeräumt wird, existiert eins. Das ist dann aber nicht gesetzlich vorgegeben, sondern Bestandteil dieser spezifischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sozusagen eine Kulanzleistung des Vertragspartners.

  • 0
    Antwort von maracujawin maracujawin

    Vielen Dank für die Antworten!

    Eine Anmerkung kann ich mir aber nicht verkneifen: Warum ist es so schwer, eine vernünftige Frage durchweg vernünftig zu beantworten? Kann auf Worte und Ausdrücke wie "Schwachsinn", "Blödsinn", "mit Anwalt drohen" und "Papagei gegessen" nicht verzichtet werden?

    Was ist daran so schwer, eine gewisse 'Netiquette' einzuhalten?!?!

  • 0
    Antwort von DerSteppenwolf DerSteppenwolf

    saarland hat Recht. Das Wiederspruchsrecht gilt nur für bestimmte Fälle.

  • 0
    Antwort von Sadie Sadie

    Ich habe einen neuen Stromanbieter gesucht u. gewechselt. Er hat mir direkt mitgeteilt, dass ich ein 14-tägiges Widerrufsrecht habe. Ich kenne es nur so, dass man 14 Tage widerrufen kann.

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Man kann nicht 14 Tage widerrufen.

    Du hättest lediglich bei diesem speziellen Vertrag widerrufen können, weil der Vertragspartner dies angeboten hat und zugelassen hätte.

  • 0
    Antwort von Vampirjaeger Vampirjaeger

    Ruf doch mal dort an und erkundige dich direkt bei Ihnen nach dem Geburtstagsangebot. Meistenm zeigen sich Firmen in solchen Dingen äusserst kulant, um ihre Kunden nicht zu verärgern.

  • 0
    Antwort von DeMUpfel DeMUpfel

    Klar hast Du das Recht den Vertrag Rückgängig zu machen das gilt für Alle Verträge!!1 Natürlich wird versucht sowas zu verheimlichen oder zu sagen das es nich geht aber es geht und ist Dein gutes recht!!

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''das gilt für Alle Verträge!!''

    Falsch.

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Unfug!

  • 0
    Antwort von PM4446 PM4446

    Natürlich kannst Du vom Vertrag innerhalb dieser Frist zurücktreten, sollten die sich quer stellen, droh ihnen mit nenm Anwalt.

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Schwachsinn! Hoffentlich glaubt das keiner.

    Kommentar von PM4446 PM4446PM4446

    Was heisst hier Schwachsinn, meine Freundin hat einen ähnlichen Fall gehabt, hatte im Fitness-Studio einen 2 Jahres-Vertrag unterschrieben, und konnte ihn auch innerhalb von 14 Tagen kündigen, erst nachdenken, dann meckern....

    Kommentar von maracujawin maracujawin

    Huiuiui, ruhich Blut :-) Also wenn, dann sprech ich die ganz freundlich und sachlich an ... wenn ich da mit'm Maschinengewehr reinstolziere, halten die mich mit Recht für nen Volltrottel :-)

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    Antwort von klarakarlson klarakarlson

    Du hast ÜBERALL ein 14Tägiges Widerrufsrecht....!!!!!Lass dich nicht verarschen!!

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Dito: Schwachsinn! Hoffentlich glaubt das keiner.

    Kommentar von klarakarlson klarakarlsonklarakarlson

    Verträge kannst du innerhalb von 14Tage widerrufen....

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Nein, das trifft nicht auf alle Verträge zu. Lies doch mal die Antwort von Saarland60 oder meine.

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Blödsinn.

    Versuch mal einen Mietvertrag nach 14 Tagen zu widerrufen, oder den Kauf eines Brötchens beim Bäcker oder den Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung, oder.....

    Kommentar von klarakarlson klarakarlsonklarakarlson

    Ja-ja-ja,habt recht..Ich meinte halt so Verträge wie telefon,Versicherrung,Zeitungsabo....

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''.Ich meinte halt so Verträge wie telefon,Versicherrung,Zeitungsabo....''

    • Nur weil viele Dienstleister oder Verkäufer von Waren dieses Recht per Vertrag oder/und ihren AGB einräumen, kann man eben nicht darauf schließen, dass das ein allgemein und überall gültiges gesetzliches Recht ist.

    • In den Bestimmungen zum Fernabsatz und zu Haustürgeschäften im Bürgerlichen Gesetzbuch (= BGB) ist (incl. Ausnahmen) klar geregelt in welchen Fällen ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht und in welcher Form und in welchem Rahmen dies ausgeübt werden kann.

    Kommentar von klarakarlson klarakarlsonklarakarlson

    Hab doch gesagt,hast recht..Haste'nen Papagei gegessen???

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