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14 tägiges umgangsrecht

Frage von Sweety81 Sweety81

ich hab ein problem mit dem umgangsrecht zwischen mein sohn 9 mon und den kv wir haben uns vor der entbindung getrennt seit dem war funktille dann kam mein sohn und nach ein par monaten fing er an zwecks umgangsrecht er wollte aber gleich ihn alleine ohne eingewöhnung nun ging er zum sozialarbeiter vom jugendamt sie sagten es währe besser das ich den kleinen ihn alle 14 tage ihn geben solle nun ist r 9 monate und kennt nicht ma den mann zu den er jetz geht meine frage ist muss ich das zulassen das er ihn alleine hatt ich fühle mich unwohl dabei muss ich auf die sozialarbeiter hören

danke eine vezweifelte mutter

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Antworten (15)

  • 4
    Antwort von erdfrau erdfrau

    ...hier geht es um dein Kind! Sei froh, dass der Vater sich drum kümmern will!!! Der Zwerg braucht seinen Vater ebenso, auch wenn Du das noch nicht sehen willst.... hier musst du Dein Ego zugunsten des Kindes zurückstecken! LG! Versuche es im Guten....

    Kommentar von Missy83 Missy83Missy83

    wenn väter sich nicht kümmern sind sie die ärsc.. und wenn sie sich kümmern wollen dann wollen die meisten "mütter" es nicht zulassen und sie sind wieder die ärsc..! aber hauptsache sie zahlen! zum erbrechen sowas!!!!!!!

    Kommentar von moon73 moon73moon73

    @Missy 83 : Was du schreibst ist so was von dumm, denn wenn du die Frage richtig gelesen und vor allen Dingen richtig verstanden hättest, dann würdest du begreifen, dass es der Mutter nicht darum geht, dass der Vater sein Kind nicht sehen darf, sondern, es geht ihr darum, dass er sich seit der Geburt hat nicht blicken lassen, er ist somit für das Baby eine FREMDE Person und nur deshalb will sie ihm das Baby nicht gleich einfach so mitgeben. Sie wäre aber damit einverstanden, den Kontakt langsam aufzubauen...

    WEnn der Vater nur eine Spur von Verantwortungsgefühl hätte und ihm die Bedürfnisse seines Baby wirlich wichtig wären, dann würde auch er erstmal sich stundenweies herantasten und nicht darauf bestehen, ein ihm fremdes Baby einzupacken und es mal für ein Wochenende mit nach Hause zu nehmen,

    aber auch dir Missy83 fehlt es an sozialer Kompetenz!

    Kommentar von Missy83 Missy83Missy83

    deine meinung ist mir sowas von pupe! ich habe nicht behauptet dass die "Mutter" in der geschichte oben so tickt! aber es ist im generellen nunmal so! ob du eine andere meinung dazu hast ist mir sowas von egal!

    Kommentar von moon73 moon73moon73

    Missy, wenn du schon mal deinen Senf hier zu schreibst, solltest du dich IMMER auf die Frage beziehen, deinen allgemeinen Senf kannste im Form ablassen. Deine allgemeine Meinung zu dem Thema interessiert hier nämlich dann niemanden, weil deine Kommentare keinem weiterhelfen, da hast du wohl den Sinn von GF verkannt. Labern kannst du woanders.

    Kommentar von jumba jumbajumba

    deine unwahren aussagen interessieren genauso wenig moon

  • 3
    Antwort von Vrostie Vrostie

    Wer hat die Satzzeichen geklaut? :-)

    Das ist schon hart, wenn man ein so junges Kind einem überlässt, den es gar nicht kennt. Ich würde versuchen die Treffen so vorzunehmen, dass auch du anwesend bist. Dazu gehört natürlich reden mit dem Vater. Es geht immerhin um den Kleinen, der ein Recht auf beide Elternteile hat - egal, wie verletzt du durch das Handeln des KV bist.

  • 2
    Antwort von Pumuckl70 Pumuckl70

    Sprich doch mal mit dem Kindesvater, dass Du einverstanden bist, der Sohn aber eine Zeit braucht, um seinen Erzeuger zumindest kennen zu lernen. In der Zeit möchtest Du dabei sein, wenn sie sich sehen. Dann siehst Du doch, ob es klappt oder nicht und wenn der Vater das Kind liebt, wird er einverstanden sein - er muss ja auch wissen, dass man so ein kleines Kind nicht bei einem für ihn wildfremden Menschen abliefern und allein lassen kann. Und bitte, nächstes Mal ein paar Satzzeichen, dann versteht man die Frage leichter!

    Kommentar von jumba jumbajumba

    wenn die mutter ihr kind liebt dann lässt sie den kontakt zum vater zu u. lässt die beiden ziehen. ansonsten müsste man schauen ob sie überhaupt erziehungsfähig ist.

  • 2
    Antwort von moon73 moon73

    Es ist schon richtig, dass Vater und Sohn eine Bindung aufbauen sollen und sich sehen dürfen, aber bei einem Säugling/Baby gelten ganz andere Umgansregelungen, als bei einem älteren Kind. Es reicht zum Beispiel vollkommen aus und viele Gerichte handhaben dass auch so bei Babys, dass der Vater Einmal die Woche das Kind für einen halben Vormittag abholt, zum spazieren gehen, Spielplatz oder ähnliches.

    Siehe hierzu:

    Auch bei Babys sieht der Gesetzgeber ein Besuchsrecht vor. Hier stehen jedoch die Primärbedürfnisse des Kindes sehr im Vordergrund, weshalb Gerichte Regelungen vorschlagen, wonach der Besuchsberechtigte ein bis zweimal in der Woche für ein paar Stunden mit dem Kind spielt. Das kann also auch in deinem Beisein passieren, der Vater hat nicht unbedingt das Recht , sein Baby alleine zu sehen.

    http://www.rechtsanwalt-dockter.de/besuchsrecht.html

    Kommentar von jumba jumbajumba

    quatsch. einmal die woche ist viel zu wenig. viele gerichte entscheiden mind. 2mal die woche u. jedes oder jedes zweite wochenende. es handelt sich hierbei um ein 9 monate altes baby u. das kann ruhig beim vater ohne probleme übernachten. versteh sowieso nicht warum man darum soviel wind schieben muss.

    Kommentar von moon73 moon73moon73

    Jumba du hast Null Ahnung von Psychologie und Pädgogik, sonst würdest du nicht so einen Kommentar ablassen. Oder glaubst du nur weil es ein Baby ist, hat es keine Bindungängste, oder ist keine Gewöhnung an die Bezugspeson notwendig? Auch wenn er biologisch der Vater ist, ist er eine Fremde Peson für das Baby. Aber stimmt, wir schieben ja so viel Wind drumrum: Hmm, das würde ja also im Umkehrschluß heißen, dass du dein Baby also auch locker 2 mal die Woche über Nacht bei mir lassen würdest? Oder dem Postboten mitgeben würdest? Ist ja nur ein Baby , schadet ihm ja nicht...Hat sich ja gefälligst an mich zu gewöhnen...

    Diese Besuchsregelung, alle 14 Tage ein Wochenende und die Hälfte aller Ferien, betrifft im allgemeinen ältere Kinder. Dieses Baby hat seinen Vater noch nie gesehen, also ist es logisch und das Primärbedürfnis des Babys, dass es erst mal Vertrauen zu seinen Vater aufbauen kann und darum gehen Gerichte bei Babys von anfangs 1 bis 2 mal die Woche ein paar Stunden spielen aus und alles weitere kann darauf aufgebaut werden.

    Kommentar von jumba jumbajumba

    moon: nimm deine pädagogik u. zerfließe mit ihr. die besuchsregelung für so kleine kinder, gem. laufender rechtsprechung ist 2-3 mal die stunde jeweils 3-4 stunden mit dem vater alleine. jedes wochenende von freitag bis samstag, samstag bis sonntag oder jedes zweite wochenende, wie der vater halt zeit hat. zusätzlich hälfte der gesmaten ferien u. feiertage.

    warum sollte ich mein kind dir als fremden mein puffel. du bist niemand für meine kinder. aber beim vater funktioniert das immer. oder schickst du deine kinder nicht auch am wochenende zu oma? hättest du deinen partner (jetzt ex) nicht aufpassen lassen als ihr noch zusammen wart, damit du etwas erledigen kannst. sorry aber diese ausflüchte u. falschaussagen sollten langsam nachlassen. aber ich singe dir mein mantra solange vor, bis du es verstanden hast.

    Kommentar von moon73 moon73moon73

    Jumba, ich sehe in deinem Kommentar du hast rein gar nichts verstanden, beharr du ruhig auf deinem strikten Besuchsrecht, Recht ist nicht alles im Leben und ein Vater , der nach 9 Monaten das erste Mal Kontakt zu seinem Baby sucht ist nun mal FREMD für das Baby, und genau darum ging es in der Frage , dass er zwar auf dem PAPIER der Vater ist , aber für das Baby eine FREMDE Person ist und keine Mutter gibt ihr Baby über Nacht einem FREMDEN mit. Vater sein heißt nicht, nach Lust und Laune aufzutauchen und auf seine Rechte zu beharren. Vater sein,heißt kontinuierlich für sein Kind da zu sein, von Geburt an. Und dieser Vater aus dem obigen Beispiel hat sich 9 Monate nicht blicken lassen... Ist der Vater von anfang an dem Baby vertraut und bekant, dann ist das ja alles kein Thema , dann kann er das Baby auch oft und häufig sehen, so solls ja auch sein. Aber hier gehts um einen FREMDEN Mann der ankommt und das Baby einfach mitnehmen will....Das wird jede Mutter und jeder Vater mit Herz nachvollziehen können.

    Aber scheinbar fehlt dir da soziale Kompetenz , um diesen Gedankengang nachzuvollziehen.

    Darum habe ich dir das Beispiel mit dem Postboten gegeben, der ist dem Baby nämlich genauso fremd, wie der Vater , der nach 9 Monaten das erste Mal auftaucht und das Baby mitnehmen will.

    Aber das scheint ja in deinen Kopf nicht reinzugehen.

    Und klar darf mein Kind seine Großeltern besuchen, aber auch nur weil mein Kind seine Großeltern kennt, wären sie meinem Kind unbekannt, dann gebe ich mein Kind doch nicht einfach zu für ihn fremden Leuten.... Ein Kind ist kein Paket , welches man hin und herschickt, weil das "RECHT" das so vorsieht.

    Kommentar von jumba jumbajumba

    eines musst du dir einfach mal merken: die laufende rechtsprechung ist wie die laufende rechtsprechung ist. dein rechtsempfinden ist anders, das ist dein problem. du musst dir einfach mal in den kopf legen das eine mutter nicht allmacht hat u. wenn ein vater sich kümmern will, dann soll er das auch tun. zu sagen die mutter wird ihn dabei nmit kind beobachten u. betreuen steht ihr einfach nicht zu. dazu hat sie nicht das recht. zudem sollte man immer ganz vorsichtig sein als mutter. man verliert als umgangsboykoteuse u. möchtegerndiktator relativ zügig sein sorgerecht.

    wie gesagt auch in diesem fall lernt der vater sein kind durch den umgang eben kennen. für den vater ist ein kind nie ein fremder, das musst du dir einfach mal merken, auch wenns dir nicht passt.

    Kommentar von Missy83 Missy83Missy83

    ich denke du kannst dir in diesem thema die finger wund schreiben jumba! das kommt einfach nicht an! wenn der kindesvater in klage geht, einen guten anwalt hat und ein vernünftiger richter im saal sitzt dann wird sich die kindesmutter schon umgucken müssen! die merken es ja nicht anders! bzw wollen es nicht merken oder gar wahrhaben! denn vor gericht wird diesen auch nochmal gut klar gemacht das eine mutter nicht allmacht hat! und wenn durch zu viel rumgeier der mutter der dann das sorgerecht entzogen wird, dann hat sie halt pech! gibt auch genügend väter die es besser hinbekommen ein kind großzuziehen als manche "mütter"!!!!

  • 2
    Antwort von inzwi inzwi

    Bitte den KV doch erstmal zu dir und erkläre ihm den Umgang mit einem Säugling. Vielleicht kann er die ersten Male bei dir mit seinem Sohn spielen, ihn wickeln, füttern und mit ihm Spazierenfahren. Es ist ja klar, dass der KV auch alles erst lernen muss. Sieh es doch mal von der positiven Seite, der Junge wird größer und wenn dann Vater und Sohn ein gutes Verhältnis haben, ist dies doch auch ein Entlastung für dich! Du hast auch mal freie Zeit für dich und kannst auch mal wieder was alleine oder mit Freunden unternehmen. Kopf hoch! Jedes Kind liebt Mutter UND Vater!! Gib den beiden eine Chance!

  • 2
    Antwort von leandra37 leandra37

    du solltest dir einen guten Anwalt nehmen der dich vertritt..denn da dein Sohn noch sehr klein ist muss erst mal geprüft werden in wie weit der Kv deinen Sohn versorgen kann...Das er ein recht auf umgang mit ihm hat wirst du nicht verhindern können..es dient zum wohle des Kindes..vielleicht schlägt das jugendamt dann ja einen betreuten umgang vor.-

    Kommentar von jumba jumbajumba

    lol ich hoffe der anwalt ist ein guter u. wird der mutter erklären wie sinnlos ihre ansichten sind. eine klage auf umgang seitens des vaters würde immer erfolg haben u. er bekäme das kind mind. alle 14 tage über das we u. 1-2 tage unter der woche die nachmittage. lass sie vor das familiengericht ziehen, dann bekommt er wenigstens recht :)

    das jugendamt kann betreuten umgang vorschlagen, aber mit welchem recht? hat er was verbrochen? er muss darauf nicht eingehen, weil das für leute ist, die kindeswohlgefährdend sind (schläger, säufer, anders abhängige)

  • 2
    Antwort von mbmama mbmama

    Das Umgangsrecht steht ihm wohl zu als Kindsvater, allerdings würde ich ihm das Kind nicht allein in die Hände geben. Du bist auf jedenfall immer dabei und die Besuchszeit beschränkt sich auf einen Nachmittag. Dein Kind ist einfach noch zu klein. Besprich das mit einem Jugendamtsmitarbeiter.

    Kommentar von gottesanbeterin gottesanbeteringottesanbeterin

    Ich denke und hoffe, du hast die Frage nicht richtig gelesen! Es geht doch um ein sehr kleines Kind, das auf einmal bei einem Fremden übernachten soll. Das Kind verliert ja das Vertrauen in die Mutter, wenn die das zuläßt. Das Kind muß sich doch erst an diesen Menschen gewöhnen und der Vater muß doch auch erst lernen, mit so einem kleinen Wesen umzugehen!

    Kommentar von moon73 moon73moon73

    @gottesanbeterin, ich glaube dein Kommentar hätte nach oben gemußt, zur Antwort von erdfrau ;-)

    Kommentar von mbmama mbmamambmama

    oh ja, das denk ich auch :-))

    Kommentar von jumba jumbajumba

    so einen schwachsinn habe ich selten gelesen. der vater hat recht auf umgang mit seinem kind. er kann verlangen das die mutter in dieser zeit verschwindet u. er ungestört zeit mit seinem kind verbringen kann. @gottesanbeterin was ist die mutter? eine art übermensch? ein kind kann mehrere bindungen easy eingehen. es weiß ja wer seine mutter ist.

    Kommentar von moon73 moon73moon73

    Jumba du hast Null Ahnung von Psychologie und Pädgogik, sonst würdest du nicht so einen Kommentar ablassen. Oder glaubst du nur weil es ein Baby ist, hat es keine Bindungängste, oder ist keine Gewöhnung an die Bezugspeson notwendig? Auch wenn er biologisch der Vater ist, ist er eine Fremde Peson für das Baby. Aber stimmt, wir schieben ja so viel Wind drumrum: Hmm, das würde ja also im Umkehrschluß heißen, dass du dein Baby also auch locker 2 mal die Woche über Nacht bei mir lassen würdest? Oder dem Postboten mitgeben würdest? Ist ja nur ein Baby , schadet ihm ja nicht...Hat sich ja gefälligst an mich zu gewöhnen...

    Diese Besuchsregelung, alle 14 Tage ein Wochenende und die Hälfte aller Ferien, betrifft im allgemeinen ältere Kinder. Dieses Baby hat seinen Vater noch nie gesehen, also ist es logisch und das Primärbedürfnis des Babys, dass es erst mal Vertrauen zu seinen Vater aufbauen kann und darum gehen Gerichte bei Babys von anfangs 1 bis 2 mal die Woche ein paar Stunden spielen aus und alles weitere kann darauf aufgebaut werden.

    Kommentar von mbmama mbmamambmama

    @moon73; DH für dich!

    Kommentar von jumba jumbajumba

    moon: nimm deine pädagogik u. zerfließe mit ihr. die besuchsregelung für so kleine kinder, gem. laufender rechtsprechung ist 2-3 mal die stunde jeweils 3-4 stunden mit dem vater alleine. jedes wochenende von freitag bis samstag, samstag bis sonntag oder jedes zweite wochenende, wie der vater halt zeit hat. zusätzlich hälfte der gesmaten ferien u. feiertage.

    warum sollte ich mein kind dir als fremden mein puffel. du bist niemand für meine kinder. aber beim vater funktioniert das immer. oder schickst du deine kinder nicht auch am wochenende zu oma? hättest du deinen partner (jetzt ex) nicht aufpassen lassen als ihr noch zusammen wart, damit du etwas erledigen kannst. sorry aber diese ausflüchte u. falschaussagen sollten langsam nachlassen. aber ich singe dir mein mantra solange vor, bis du es verstanden hast.

    Kommentar von Missy83 Missy83Missy83

    jab das ist gut!!! :) DH @jumba

  • 1
    Antwort von Digimom Digimom

    Nein, hören musst Du auf den Sozialarbeiter nicht ;-) Aber sein Ratschlag ist bedenkenswert.

    Obwohl es sehr unterschiedliche Ansichten über die Umgangshäufigkeit von Kleinkindern mit dem jeweils anderen Elternteil gibt, geht die Wissenschaft davon aus das in diesem Alter ein Kontakt in kurzen Abständen stattfinden soll. Kinder haben eben einen anderen Zeithorizont.

    An der Häufigkeit der Kontakte kann man ablesen was damit bezweckt werden soll. 14-tägige Kontakte sorgen bei Kleinkindern lediglich dafür das der andere Elternteil bekannt ist, nicht aber dafür das ein Bindungsverhältnis entsteht.

    Da die Gruppe der Alleinerziehenden -rein statistisch- das höchste Potential für eine Kindeswohlgefährdung darstellt, und dies mittlerweile auch bei den Jugendämtern angekommen ist, wundere dich nicht wenn man dir dort empfiehlt den Vater in den Alltag des Kindes einzubinden. Zwei statt einem Elternteil ist eben doppelte Sicherheit für das Kind. Das man natürlich eine passende Lösung finden muss die auch die Interessen der Eltern berücksichtigt, versteht sich doch von selbst.

  • 1
    Antwort von Milika Milika

    also solange er unterhalt zahlt ( auch UVG ) darf er sein kind sehen,leider in manchen fällen aber du kannst beim jugendamt wegen deiner sorgen vorsprechen und ihnen sagen wie es ausschaut und dann glaube ich net das die so einen kleinen wurm einfach zu einem "fremden" lassen,mein sohn ist 10 und darf seinen vater nur mit mir sehen ... wenn er denn wollte weil darauf hat er sich net eingelassen und wollte auch alleine mit ihm sein.jugendamt und ich waren dagegen ... jetzt hat er ihn die letzte 8 jahre net gesehen ... also hin und mit denen reden

    Kommentar von Vrostie VrostieVrostie

    Ja, meine Mutter hat das genauso mit mir und meinen Bruder gemacht. Bloss nicht den Vater sehen, ist ja ein A-loch. Jetzt - 20 Jahre später - werfe ich ihr ihre Entscheidung gnadenlos vor, weil wir den Kontakt in vielen SItuationen hätten gut gebrauchen können. Daumen runter, für so egoistischen Denken.

    Kommentar von leandra37 leandra37leandra37

    solche mütter verurteile ich..das sie ihren privaten ärger über das kind austragen....kinder lieben beide elternteile und sind für deren Entwicklung sehr wichtig..

    Kommentar von Milika MilikaMilika

    meine mutter auch ... mein vater war alkoholiker und ich danke meiner mutter heute noch das sie mir das erspart hat ... und vor 30 jahren musste er noch zahlen ohne das recht mich zu sehen - man kann net alles über einen kamm scheren

    Kommentar von leandra37 leandra37leandra37

    wenn ein Elternteil Alkoholiker ist ist dasauch eine ganz andere Situation

    Kommentar von Milika MilikaMilika

    das war mein beitrag oben und bei meinem sohn habe ich auch gute gründe ... manchmal geht sogar das wohl des kindes und net den vermeidlich guten willen des vaters ... wenn hinterher was passiert ist es nämlich das jugendamt schuld - oder verantwortet sich die mutter freiwillig dafür?

    Kommentar von jumba jumbajumba

    was hast du mit dem recht auf umgang deines kindes zu tun. seit wann hat das jugendamt dazu was zu sagen? sorry du erdreistest dir eine art u. weise an die dir überhaupt nicht zusteht. wenn der vater etwas mehr a... in der hose hätte, dann würde er mit anwalt u. gerichtstermin anrücken u. ein richter hätte dir erklärt was du darfst u. was nicht. manche leute brauchen so eine abreibung. ich hoffe der vater kommt zu verstand irgendwann u. ich hoffe dein sohn wird dir seine meinung dazu gehörig ins gesicht sagen.

    Kommentar von Milika MilikaMilika

    ja nee ist klar ... wenn ich mir 10 jahre den a...h aufreisse für dieses kind und der vater weder umgang will noch einen cent zahlt finde ich es dreist wie leute wie du daherkommen und solche aussagen machen ... wenn man keine ahnung hat einfach mal ...... halten - danke ... was meinen sohn angeht mach dir mal keine sorgen ... und schau mal ob du net was in deinem leben findest was interessant genug ist das du dich darum kümmerst und lass andere in ruh mit so nem mist

    Kommentar von jumba jumbajumba

    milika wenn der vater keinen umgang will ist das eine sache, wenn er es morgen wollen würde, dann müsstest du umgang gewähren. wenn er sich den umgang einklagt, dann wird er auch recht bekommen. wen interessiert was du geleistet hast, das ist selbstverständlich das du das tust, immerhin hast du die betreuung des kindes übernommen. hättest du das nicht gewollt, hättest du es beim vater gelassen. deine reaktion zeigt wie sehr du weißt da du im unrecht bist. punkt. u. nochmal das jugendamt hat nix zu bestimmen. das es so ist wie es ist, ist einfach weil dein ex in der beziehung bequem ist. ansonsten hätte man dir schon die ohren vor langer zeit angelegt.

  • 1
    Antwort von schildi schildi

    würde ich nicht machen ihm das Kind geben warte bis es größer ist

  • 0
    Antwort von Schwarzehexe40 Schwarzehexe40

    Wie kann man nur so bekloppte Antworten geben ???

    Habe das gleiche Problem, mein Sohn ist jetzt 9 Monate und der Erzeuger hat endlich nach 9 Monaten die Vaterschaftanerkannt durch das Gericht !!

    Und man muss überhaupt nicht das Baby dem alleine mitgeben, was für ein Unsinn !!!!

    Er bekommt ein betreutes Umgangsrecht einmal pro Woche und das war es auch schon !!! Und das ein halbes Jahr lang !!! Und wenn sein Drogentest positiv ist, den ich vor Gericht durchgesetzt habe, dann sieht er den kleinen nur noch über das Jugendamt !!!

    Lasst euch bloss nicht ins Boxhorn jagen !!!

  • 0
    Antwort von katrinchen1971 katrinchen1971

    Ich kann Deine Befindlichkeiten verstehen, auch ich würde mein Kind nicht unbedingt so über längere Zeit in diesem Knirpsenalter weggeben. Warum meldet er sich denn jetzt erst ? Wo war er , als der Murkel winzig war ? War es da zu stressig, sich um ihn zu kümmern ? Den Umgang selbst fördern ist ok, aber mit einem guten Bauchgefühl für Dich ! Wennn Du das nicht hast, wirkt sich das auch auf das Verhältnis von Vater zu Kind aus. Also , langsam zusammenführen, Interessen des Vaters nachfragen, aber immer im Einklang mit den eigenen Wünschen und Vorstellungen. Viel Erfolg !!!

  • 0
    Antwort von ellenaanna ellenaanna

    der Vater hat erst das alleinige Umgangsrecht,wenn das Kind drei Jahre ist... zudem verstehe ich die Empfehlung des Sozialarbeiters des Jugendamtes nicht... das Kind ist noch viel zu klein...es braucht seine gewohnte Umgebung,seine vertrauten Stimmen und Gerüche...zudem hat der Vater ,ich gehe mal davon aus,kein Sorgerecht und somit hat er auch nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht,das hat allein nur der sorgeberechtigte Elternteil.... es ist wichtig ,das das Kind seinen Vater kennenlernt egal in welchem Verhältnis die Mutter zu dem Vater steht,den die Mutter muss immer schlucken,denn sie wird aus Liebe zu ihrem Kind handeln... jedoch ist es auch dringend erforderlich,das man das Kind langsam an den Vater gewöhnt denn Kinder sind sensibel...sie sind keine Ware die man hin und her tauscht,sei sind Menschen nur im Kleinformat und schlauer als wir denken,sie können sich nur noch nicht atikulieren und somit wird automatisch über sie hinwegbestimmt..und irgendwann brechen sie aus,verstehen vieles aus der Vergangenheit nicht,beschimpfe die Mutter ,die ihr Kind aus Verzweiflung schützen wollte,oder weil sie es nicht besser wusste,manche sind den Müttern auch dankbar,da der Vater das Kind nicht wollteund die Mutter hat es allein geschafft,einen bestehenden Menschen aus dem Knd zu machen,es alleine grosszu ziehen ,mit allen erdenklichen Entbehrungen,die Kinder als selbstverständlich sehen,... an Ihrer Stellen würde ich mir einen Anwalt nehmen,Prozesskostenhilfe beantragen und den Sozialarbeiter vom Jugendamt wechseln... das Gericht schliest sich zwar meistens den Empfehlungen des Jugendamtes an...jedoch ist es vor Gericht auch immer sehr empfehlenswert,wenn die Mutter sich einsichtig und zum Wohle des Kindes äussert und entscheidet...das Entgegenkommen am besten die eigenen Räume zur Verfügung stellen,wenn man mit dem Kindsvater nicht allein sein möchte ,einen Sozialarbeiter dazunehmen ,der die ganze Sache beobachtet,wie der Vater sich verhält mit dem Kind und der als neutrale Person dabei ist,damit sich die Eltern nicht vor dem Kind streiten... ich wünsche Ihnen und dem kleinen Wurm alles erdenklich Gut und das sie eine sinnvolle Lösung für das Kind finden

    Kommentar von katrinchen1971 katrinchen1971katrinchen1971

    Vorsicht, nicht nur der Vater hat ein Umgangsrecht, auch andere Bezugspersonen wie Oma, Opa etc. Die Empfehlung des betreuten Gesprächs beim Jugendamt find ich aber toll !! Es gibt immer Wege im Sinne des Kindes, wenn beide wollen !!!

  • 0
    Antwort von dreastarla dreastarla

    auf jeden Fall müßt ihr versuchen euch gütig zu einigen-ich würde ihm erst einmal vorschlagen bei euch vorbei zu kommen, bis er nicht mehr so fremd ist. Soll er mal ein bissl mit dem kleinen spielen und vertrauen aufbauen-zu eurem Kind und zu dir. Er muss beweisen können das er Verantwortung tragen kann, windeln wechseln und füttern....Wenn das Kind sich anfängt darüber zu freuen, wenn der KV kommt, dann kannst du mal anfangen Stundenweise,monatlich ansteigend, das Kind mitzugeben.

  • 0
    Antwort von jumba jumba

    wo ist der sinn zu verzweifeln. der vater hat die pflicht auf umgang u. das kind das recht dazu. normalerweise ist der umgang so gestaltet in diesem alter das der vater 2-3 mal umgang unter der woche hat für 2-3 stunden u. jedes wochenende von fr-samstag oder samstag bis sonntag. somit lernt das kind den vater auch viel intensiver kennen. das kind ist mit 9 monaten mehr als alt genug beim vater zu übernachten, mit ihm spielen zu gehen u. sich bei ihm wohl zu fühlen. der vorschlag des jugendamtes ist mehr als lächerlich u. würde von jedem richter überrollt werden.

    Kommentar von moon73 moon73moon73

    Da bist du aber im Irrtum, Gericht entscheiden in dem Alter nicht dass das der Vater das Baby 2- 3 die Woche sehen darf plus zusätzlich das Wochende. Die gängien Besuchszeiten sind schon immer gewesen: alle 14 Tage das Wochende plus die Hälfte aller Ferien. Und bei Babys: Auch bei Babys sieht der Gesetzgeber ein Besuchsrecht vor. Hier stehen jedoch die Primärbedürfnisse des Kindes sehr im Vordergrund, weshalb Gerichte Regelungen vorschlagen, wonach der Besuchsberechtigte ein bis zweimal in der Woche für ein paar Stunden mit dem Kind spielt.

    Kommentar von Missy83 Missy83Missy83

    Also generell entscheiden Gerichte ganz sicher nicht so bei Säuglingen! Das Kind von meinem Mann war 4 Monate alt und er hatte 3 mal die Woche für 4 Std Umgang! (OHNE DIE "KINDESMUTTER") das ging dann 2 Monate so und darauf waren es zusätzlich alle 14 Tage am Wochende mit Übernachtung! Und der Richter war ebenfalls der Meinung das es keine sinnvolle Lösung wäre das Kind nur 2 mal die Woche mit dem Vater für 2 Std zusammen zu lassen! Schon garnicht mit der Kindesmutter! Sie war beim ersten Treffen dabei danach hatte sie sich fern zu halten! >so auch die Worte vom Richter! Und galube mir, es hat dem Kind in keinster Weise geschadet! Wie lange sollte man denn warten bis das Kind beim Kindesvater übernachten darf? Bis es 4,5 oder 6 Jahre alt ist????? Warum sollte ein Säugling nicht beim Vater übernachten können???? Weil die Mutter stillen muss? > sie kann abpumpen! Was gibt es denn noch für Gründe??? Sicher kann ein Baby Bindungsängsten haben aber ihr tut ja gerade so, als ob der Vater für 5 Wochen mit dem Kind verreisen will! Das Jugendamt hat in solchen Dingen sehr wenig zu melden! Die können nur vorschlagen und beraten und zusätzlich noch versuchen die "möchtegern erwachsenen Menschen" zur Besinnung zu bringen! Mich wundert es sowieso dass in dieser Geschichte ein Jugendamt so zu "gunsten" des Vaters entscheidet! Eigentlich ist es ja eher anders herrum und die Jugendämter versuchen den "Kindesmüttern" immernoch einzureden dass diese über alles zu entscheiden hätten, mehr Rechte hätten und was nicht alles noch! Man sollte in dieser Story wenn möglich 1-3 Umgänge zusammen mit der Kindesmutter gestalten! Danach sollte sie sich ebenfalls zurückziehen! Ein Säugling erleidet keine Qualen (so wie ja immer beschrieben wird) weil es für 2 oder 3 Std mit seinem Vater zusammen ist und die Kindesmutter mal ausgeschlossen wird! Und Umgang mit dem Vater 3 oder 4 mal die Woche für 2 Std ist ganz sicher nicht zu viel!!!!!!!!!!!

    Kommentar von Missy83 Missy83Missy83

    3 oder 4 Tage die Woche für 2 oder 3 Std an Umgang mit dem Vater ist ganz sicher nicht schädlich für das Kind!!!!!!!

    Kommentar von moon73 moon73moon73

    @Missy:

    du schreibst selbst : 4 Monate alt und er hatte 3 mal die Woche für 4 Std Umgang

    das ist ähnlich wiedas was ich geschrieben habe. In der Frage oben gehts aber darum, dass der Vater, der sein Baby gar nicht kennt und sich 9 Monate nicht gemeldet hat, das Baby gleich komplett ohne Eingewöhnung sofort das ganze Wochendende zu sich nehmen will. Das macht der Mutter Bauchschmerzen, das ist nachzuvollziehen, denn er ist zwar der Vater aber dem Kind eine FREMDE Person. Das kann sich ja änderen, wenn der Vater bereit wäre, wenigsten die ersten Male zu nutzen, das Baby kennenzulernen. Du schreibst ja auch selbst:
    Man sollte in dieser Story wenn möglich 1-3 Umgänge zusammen mit der Kindesmutter gestalten

    Ich glaube mehr will die Mutter aus der Frage auch gar nicht...

    Also ich denke mal:

    Immer erst die Frage richtig lesen, verstehen und dann antworten.

    Hier will nämlich niemand irgendwas wegnehmen, hier gings nur um eine Lösung dir für alle Beteiligten o.k. wäre.

    Aber der Vater oben wollte sein Baby gleich ohne Eingewöhnung mitnehmen und ging dann gleich zum Jugendamt, dabei wollte die Kindsmutter nichts weiter, als eine kleine Eingwöhnungszeit , bevor er das Baby dann regelmäßig über Nacht nimmt.

    Eigentlich alles ganz simpel und nachzuvollziehen.

    Kommentar von Missy83 Missy83Missy83

    ihr seid ja der meinung 1 - 2 mal die woche für ne std würde vollkommen reichen! mal davon ab seid ihr auch permanent der meinung das diese kindesmutter generell daneben sitzen müsste um zu schaun ob auch ja alles richtig gemacht wird! das gericht hat bei meinem mann so entschieden obwohl er bis zum 4 lebensmonat des kindes auch keinerlei kontakt hatte, da auch in der geschichte mal wieder eine "tolle kindesmutter mit herz" versucht hat den kontakt nicht zuzulassen (schon garnicht so, das der vater mit dem kind allein ist)... dann war sie beim ersten treffen was eine std ging dabei (wo sie sich auch im hintergrund zu halten hatte) und danach musste die in den sauren apfel beißen und sich "verziehen"... am besten ein jahr wa wo die mutter immer dabei ist!!!

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