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14 tägiges Rücktrittsrecht auch bei Reisebuchung

Frage von Weltmeere1965 Weltmeere1965

Hallo,ich habe per Internet eine Reise gebucht und einen Tag später per Mail storniert. Mit dem Hinweis auf das 14 tägige Rücktrittrecht von Verträgen. Es passierte nichts. Telefonisch sagte mir der Veranstalter die Stornierung sei eingegangen. Ich bat um schriftliche bestätigung. Nichts passierte Nun kam nach fast drei Wochen eine Stornorechnung aus der hervorgeht das ich 20% der Reisekosten zahlen soll. Gilt das Rücktrittsrecht bei Reisen nicht?

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Antworten (4)

  • 3
    Antwort von gargamel111 gargamel111

    Es gibt kein Rücktrittsrecht bei Reisen. Mit den 20 Prozent bist Du ganz gut dran. Warum die Reiserücktritt das bezahlen sollte, wie Joschy glaubt, weiß kein Mensch. Erstens springt die nur bei wichtigen Gründen ein (Krankheit), zweitens ist das meist ein Selbstbehalt mit drin.

    Kommentar von heialex heialexheialex

    die perfekte Antwort

    Kommentar von Mietnormade MietnormadeMietnormade

    Na so perfekt finde ich die Antwort nicht. Es fehlt hier die Aufklärung warum das Fernabgabegesetz hier scheinbar keine Gültigkeit hat.

    Kommentar von gargamel111 gargamel111gargamel111

    Danach wurde ja auch nicht gefragt. Aber schön, dass wir darüber gesprochen haben.

  • 0
    Antwort von svanny svanny

    Es gibt kein prinzipielles Rücktritts oder Widerrufsrecht von Verträgen. Bei solch individuellen Dingen wie Reisen ohnehin nie.

    Kommentar von Mietnormade MietnormadeMietnormade

    Es gibt aber ein Fernabgabegesetz und dieses findet hier Anwendung.

    Kommentar von Auskunft AuskunftAuskunft

    § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB schließt das Widerrufsrecht für Fernabsatzgeschäfte über klassische Pauschalreiseleistungen aus.

    Kommentar von Mietnormade MietnormadeMietnormade

    Aber nur wenn der Unternehmer sich verpflichtet die Dienstleistung zu einem genau genannten Termin zu erbringen.

    Kommentar von Weltmeere1965 Weltmeere1965

    Was ja leider in diesem Fall zutreffen würde.

  • 0
    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Es gibt kein generelles 14 tägiges Rücktrittsrecht somit hast Du einfach einen Storno gemacht. Du hättest vielleicht besser von Deinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht dann wäre die Stornogebühr nicht angefallen. Widerruf bedeutet Vertrag ist nicht gültig. Stornierung bedeutet ein gültiger Vertrag wird gekündigt/ einseitig aufgehoben. Mit der Folge das entstandene Leistungen Stornogebühren zulässig sind. Vielleicht klappts ja beim nächsten mal.

    Kommentar von Weltmeere1965 Weltmeere1965

    Hallo Mietnormade, ich hatte denen in der Mail geschrieben das ich storniere und dabei von meinem 14 tägigen Widerrufsrecht gebrauche mache. Wohl nicht ganz glücklich formuliert aber doch korrekt.

    Kommentar von Mietnormade MietnormadeMietnormade

    Du musst nur den gegenseitigen Nutzen erstatten und der dürfte ziemlich bei 0 sein. Weise mal auf § 355 ff. BGB hin und fordere eine Aufstellung der Kosten und weise auf die bisher nicht erfolgte Widerrufsbelehrung hin.

  • 0
    Antwort von Joschy0907 Joschy0907

    ich glaube das ist Rechtens so, es sei denn du hast eine Reiserücktrittsversicherung dann bekommst du wohl dein ganzes Geld erstattet...

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