Hallo,ich habe per Internet eine Reise gebucht und einen Tag später per Mail storniert. Mit dem Hinweis auf das 14 tägige Rücktrittrecht von Verträgen. Es passierte nichts. Telefonisch sagte mir der Veranstalter die Stornierung sei eingegangen. Ich bat um schriftliche bestätigung. Nichts passierte Nun kam nach fast drei Wochen eine Stornorechnung aus der hervorgeht das ich 20% der Reisekosten zahlen soll. Gilt das Rücktrittsrecht bei Reisen nicht?
14 tägiges Rücktrittsrecht auch bei Reisebuchung
Antworten (4)
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gargamel111gargamel111
Es gibt kein Rücktrittsrecht bei Reisen. Mit den 20 Prozent bist Du ganz gut dran. Warum die Reiserücktritt das bezahlen sollte, wie Joschy glaubt, weiß kein Mensch. Erstens springt die nur bei wichtigen Gründen ein (Krankheit), zweitens ist das meist ein Selbstbehalt mit drin.
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svannysvanny
Es gibt kein prinzipielles Rücktritts oder Widerrufsrecht von Verträgen. Bei solch individuellen Dingen wie Reisen ohnehin nie.
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MietnormadeMietnormade Es gibt aber ein Fernabgabegesetz und dieses findet hier Anwendung.
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AuskunftAuskunft § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB schließt das Widerrufsrecht für Fernabsatzgeschäfte über klassische Pauschalreiseleistungen aus.
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MietnormadeMietnormade Aber nur wenn der Unternehmer sich verpflichtet die Dienstleistung zu einem genau genannten Termin zu erbringen.
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Weltmeere1965 Was ja leider in diesem Fall zutreffen würde.
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MietnormadeMietnormade
Es gibt kein generelles 14 tägiges Rücktrittsrecht somit hast Du einfach einen Storno gemacht. Du hättest vielleicht besser von Deinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht dann wäre die Stornogebühr nicht angefallen. Widerruf bedeutet Vertrag ist nicht gültig. Stornierung bedeutet ein gültiger Vertrag wird gekündigt/ einseitig aufgehoben. Mit der Folge das entstandene Leistungen Stornogebühren zulässig sind. Vielleicht klappts ja beim nächsten mal.
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Weltmeere1965 Hallo Mietnormade, ich hatte denen in der Mail geschrieben das ich storniere und dabei von meinem 14 tägigen Widerrufsrecht gebrauche mache. Wohl nicht ganz glücklich formuliert aber doch korrekt.
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MietnormadeMietnormade Du musst nur den gegenseitigen Nutzen erstatten und der dürfte ziemlich bei 0 sein. Weise mal auf § 355 ff. BGB hin und fordere eine Aufstellung der Kosten und weise auf die bisher nicht erfolgte Widerrufsbelehrung hin.
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Joschy0907Joschy0907
ich glaube das ist Rechtens so, es sei denn du hast eine Reiserücktrittsversicherung dann bekommst du wohl dein ganzes Geld erstattet...
die perfekte Antwort
Na so perfekt finde ich die Antwort nicht. Es fehlt hier die Aufklärung warum das Fernabgabegesetz hier scheinbar keine Gültigkeit hat.
Danach wurde ja auch nicht gefragt. Aber schön, dass wir darüber gesprochen haben.