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14 Monate nach Existenzgründung aus Hartz 4 - führt Kindesunterhaltspfändung durch Ex zur Aufgabe?

Frage von BSIuebersetzung BSIuebersetzung

Sehr geehrte Mitleser,

im Mai 2009 unterstützte mich die ARGE in Zusammenarbeit mit IHK/ Initiative alt hilft jung e. V. darin, ein Übersetzungsbüro für 160 Sprachen zu gründen. Es lief gut an und läuft immer noch gut an. Dennoch reicht es nach 14 Monaten noch nicht für Krankenkasse und Mindestlebensunterhalt. Das könnte aber in einem Jahr so sein. Kindesunterhalt kann ich nicht bezahlen von Hartz 4 - noch nicht, da ich die Firma erst aufbaue

Meine Tochter 14 J wohnt 5 km entfernt auf dem Reiterhof ihres Vaters mit Reithalle, Casino und 50 Boxen u leidet keinen Hunger, hat eigenes Pferd. Wie beruhigend. Der Vater weiß von Firmenaufbau, hat mir nach Gründung in 2009 einen Haftbefehl verpasst, da ich Eidesstattliche Erklärung nicht unterschrieb. Meine Firma wäre dadurch handlungsunfähig geworden. Haftbefehl ließ er wieder zurückziehen. Man wollte mir Gelegenheit geben, Geld zu verdienen, um Kindesunterhalt bezahlen zu können. Nunder Terror nach einem Jahr wieder an. BWA's und EKS vom Steuerberater will er nicht sehen. Jeglicher Gewinn wird von der Arge aber vorab abgezogen, solange, bis ich aus der Bedürftigkeit herausfalle. Erst dann darf bin ich in der Lage, Kindesunterhalt zu bezahlen. Was tun? Anlaufende Firma einstampfen? Er zeigt keine Gesprächsbereitschaft und droht lächelnd per Anwalt erneut mit Haft. So kann ich für Tochter nichts aufbauen. Wie ist Rechtslage?

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Antworten (8)

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    Antwort von gruenderlexikon gruenderlexikon

    Dieser Fall ist viel zu verzwackt, als dass dir hier jemand eine zufriedenstellende Antwort geben könnte. Ich empfehle dir, dir selbst einen Anwalt zu suchen, der auf derlei Fälle spezialisiert ist. Er muss die Rechtslage prüfen und dir weitere Handlungsempfehlungen geben. Wenn dir der Rechtsanwalt zu teuer ist, könntest du es mal bei www.frag-einen-anwalt.de probieren. Da erhält man schon für wenig Geld gute Rechtsauskünfte.

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Da solche Sachen immer zwei Seiten haben, lässt sich hier sicher keine befriedigende Antwort geben.
    Ganz eindeutig ist das eine Sache für einen Anwalt.

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    Antwort von kiramarie kiramarie

    Ich denke, da kann dir hier niemand einen rechtsverbindlichen Rat geben. Wende dich an einen Anwalt.

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    Antwort von alphonso alphonso

    vielleicht könnte in diesem Fall ein Mediator weiterhelfen.

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    Antwort von DerHans DerHans

    Dein Fehler war, dich in einer finanziell ungesicherten Situation selbständig zu machen. Dass das dann noch gefördert wird, verbessert die Misere nicht. Die Unterhaltszahlungen einfach einstellen, war die schlechteste Lösung. Das geht nur über eine Änderungsklage. Der Vater kann gar nicht auf die Unterhaltsforderungen des Kindes verzichten. Da gäbe es sofort Probleme mit dem Vormundschaftsgericht.

    Kommentar von BSIuebersetzung BSIuebersetzung

    Eine Änderungsklage geht aber nicht, weil gegen den Mindestunterhalt keine Änderungsklage wirksam ist. Der Vater der gemeinsamen Tochter bei gemeinsamen Sorgerecht soll ja auch nicht auf den Anspruch verzichten. Das ist nicht strittig. Aber er soll mir Gelegenheit geben, auf die Füsse zu fallen.

    Dass die ARGE mich fördert ist schon ganz ok so und hat gute Aussicht auf Erfolg. Daher unterziehe ich mich freiwilliger Selbstkontrolle und freiwilligem Coaching durch Initiative alt hilft jung e. V. Ich bin überall im grünen Bereich, benötige aber noch locker ein Jahr, um Einnahmen zu Festigen und Rücklagen bilden zu können für schwache Monate. Dies wiederrum erlaubt die Arge nicht, dass man Rücklagen bildet. Alles wird sofort abgezogen oder für die Zukunft geschätzt. Wobei die Schätzungen nix mit der Realität zu tun haben und man hier tatsächlich auf Steuerberater mit abgestempelten Formularen EKS und BWA angewiesen wird, was mir sogar Arbeitsvermittler riet und als Ausgabe genehmigte.

    Ich würde das Alles ja noch einsehen und nachts noch an der Tanke arbeiten und in der Fabrik arbeiten gehen, aber da werde ich wegen Überqualifikation und Augenerkrankung nicht genommen.

    Um es mal knallhart auszudrücken: Der Vater der gemeinsamen Tochter zahlte dann (Konjunktiv) mit seinen Steuerabgaben mein Hartz 4, wenn er mich jetzt zum Aufgeben zwingt und nimmt der gemeinsamen Luxustochter die Chance, dass Mutter mit harter Arbeit ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen kann. Soviel zum Geldkreislauf in der Wirtschaft. Kostet Beugehaft eigentlich auch 10 Euro Eigenanteil wie Krankenhaus? ironieoff

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    Antwort von workislife workislife

    Hallo, habe ich etwas falsch verstanden, oder ist es nicht so, dass man, wenn man ALG II bezieht, sowieso keinen Kindesunterhalt leisten muss? Bis zu einem gewissen Alter des Kindes springt dafür das Jugendamt mit Unterhaltsvorschuss ein. Egal, ob der Ex-Mann die Hartz IV-Bescheide sehen will oder nicht, es zählt zunächst das Einkommen, das wird ihm spätestens der Richter sagen. Der wird aber auf Dauer sicher auch drauf gucken, ob man ernsthafte Bemühungen betreibt, ein ausreichendes Einkommen zu erzielen, um seiner Unterhaltsverpflichtung nachzukommen. Wenn ich richtig verstehe, sind die Gewinne ja (langsam) ansteigend? Sonst hätte sicher auch die ARGE schon einen Riegel davor geschoben. Mit der Aufgabe des Unternehmens wäre ja erstmal niemandem gedient, dann gibt es wieder voll Hartz IV, bis ein guter Job gefunden ist. Ich habe den Eindruck, dass es hier vor allem darauf ankommt, tatsächliche Rechtslage und Psychoterror voneinander zu unterscheiden.

    Kommentar von BSIuebersetzung BSIuebersetzung

    Vor Unterhaltspflicht schützt auch ALG 2 nicht ;-)

    Der Unterhalt läuft dann auf und wird von Monat zu Monat mehr. Jugendamt Unterhaltsvorschuss geht nur bis zum 12. Lebensjahr des Kindes.

    Da ich mich zur berühmten Decke strecke und dies zahlenmässig sichtbar und nachvollziehbar ist, bekomme ich ja noch Grundsicherung und sollte bzw. musste reinvestieren, um bei steigendem Auftragsvolumen mitziehen zu können. Auch EKS und BWA's - durch Steuerberater abgestempelt - sind hier das Mass aller Dinge. Die Arbeitsvermittler würden mich nicht so unterstützen, wenn nicht alles im grünen Bereich wär. Der Argebescheid legt ja nach abschliessendem EKS und Formular EKS den neuen, monatatlichen Betrag. Das ist dann wohl Psychoterror und Anwälte beschäftigen wollen. BWA's und EKS habe ich proaktiv gefaxt. Mehr Transparenz geht nicht. Und ja, ich habe nur 14 Monate nach Gründung eine solide Basis geschaffen und die Umsätze steigen kontinuierlich an. Laut IHK und Arge habe ich einen Durchstart par excellance hingelegt. Üblicherweise kann man aber keine Wunder erwarten und Tragfähigkeit ist bei normalen Unternehmen nicht vor 2 Jahren. Dennoch interessiert den Vater meiner Tochter dies nicht.

    So wie ich verstanden habe, kann er trotzdem von mir die Unterzeichnung einer Eidesstattlichen Versicherung fordern?????

    Das käme dann aufs Gleiche hinaus = Schliessung der Firma wegen Handlungsunfähigkeit bei der Bank.

    Das ist Psychoterror pur. Durch eine Schilddrüsenerkrankung inkl. Krankenhaus und daraus folgend nur noch 30 % Sehkraft und mein Alter und Überqualifizierung habe ich keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt auf eine Festanstellung.

    So wie es sich darstellt, geht es nur um mutwilliges Zerstören meiner Existenz.

    Kommentar von workislife workislife

    Liebe Fragerin, ich bin keine Anwältin, sondern Existenzgründungsberaterin und Diplom-Pädagogin. Ich kann nur hoffen, dass Sie einen guten Rechtsbeistand haben, der Sie in all diesen rechtlichen Fragen unterstützen kann und sollte, also auch in der Frage, ob eine eidesstattliche Erklärung erzwungen werden kann. Ich habe allerdings zehn Jahre lang in einem Frauenhaus gearbeitet und weiß, dass es sehr oft nicht mehr um die Klärung einer Rechtslage geht, sondern in der Tat nur noch um (psychologische)Kriegsführung. Wenn man an den Ex-Partner anders nicht mehr herankommt, machen es viele eben über Sorgerechtsstreitigkeiten und Streit ums Geld. Das in der Regel die Kinder selber die Leidtragenden sind, wird in Kauf genommen oder einfach nicht wahrgenommen. Ich denke, hier in diesem Fall ist nur noch eine Klärung vor Gericht möglich. Ich habe im Frauenhaus allerdings in 90% der Fälle erlebt, dass es Männern sehr wohl gelungen ist, sich effektiv und erfolgreich vor Kindesunterhalt zu drücken. Wenn Sie sich nach Kräften bemühen, Ihren Pflichten nachkommen zu können, indem Sie Ihr Unternehmen aufbauen und die ARGE das Unterfangen unterstützt und zusammen mit der IHK bestätigt, wie engagiert Sie das aufbauen, wird das sicher auch positiv vor Gericht bewertet werden, vor allem, wenn andere realistische Möglichkeiten fehlen, den Lebensunterhalt zu verdienen. Und schließlich und endlich kann man einer nackten Frau nicht in die Tasche packen, Unterhalt und auch Unterhaltsrückstände können nur bezahlt werden, wenn das Einkommen dafür ausreicht. Im Übrigen haben Sie auch Rechte, wie Sorge- oder wenigstens Umgangsrecht und wenn es ein wohlhabender Ex-Ehemann ist, womöglich auch auf Nachscheidungs-Unterhalt. Aber alles das wird sich in so einer zerfahrenen Situation nicht mit Anwaltsschreiben und Psychodruck klären, sondern am ehesten am Gericht. Ich wünsche alles Gute und hoffe, dass Sie es schaffen, sich nicht psychisch zermürben zu lassen.

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Die Unterhaltspflicht besteht selbstverständlich. Dass man nicht zahlen kann, ist eine andere Frage

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    Antwort von BSIuebersetzung BSIuebersetzung

    Herzlichen Dank erst mal für die Antworten. Meine langbekannte Fachanwältin hat mir ja bereits den Anwaltsbrief der Gegenseite übermittelt am Freitag und um Rückruf gebeten.

    Sie hat die positive Entwicklung in Zahlen ja in den letzten 15 Monaten mitbekommen und kennt die Ausgangssituation sowie nicht Redebereitschaft des Vaters meiner Tochter. Ich darf sie erst wieder sehen, wenn ich Unterhalt zahle!!!! Da nachweisbar ist, dass ich mich wirklich " zur Decke gestreckt habe" laut Referenzen http://www.bsi-europe.de/referenzen.html sogar nachweislich, wird jetzt vermutet, dass ich total reich bin. Ich würde ALLES aber auch ALLES dafür geben, meine Kleine (auch wenn sie ne verwöhnte Luxusgöre geworden ist durch Reichtum vom Vater) nach 2,5 Jahren Funkstille noch mal sehen zu dürfen. Hier geht es bewusst ums "Vernichten wollen - um jeden Preis - seitens Kindsvater". Die Reihenfolge laut SGB 2 ist eigentlich logisch und klar. Erst die Grundsicherung und Ermunterung weiter zu machen. Der Vater schneidet sich ja ins eigene Fleisch bzw. in das der Tochter. Wenn er mich jetzt willentlich platt macht bzw. meine gerade anlaufende Firma, dann kriegt Töchterchen nie was von mir. OK, sie erbt dann 2 Reithallen später mal und 1 Gestüt mit dazu..... hüstel

    Es geht nicht um Geld, sondern um Macht und Zerstörung. Haftbefehl ist übrigens bei der Bank in der Schufa. Daher kein Kontokorrent möglich. Nun gäbe es noch Ein Euro GmbH. Mediation lehnt der Vater meiner Tochter grundlegend ab. (Ich hab ihn verlassen und Tochter wollte zu mir - aber das Blatt änderte sich, als sie zu Weihnachten ein Pferd geschenkt bekam!) Die geistige Leistung /Intelligenz des Vaters reichte auch nicht so weit, juristische Selbstmechanismen zu durchblicken. Wenn MANN beim Anwalt was unterschreibt - Mandat - dann geht alles seinen normalen Weg. Das Kleingedruckte sollte man allerdings vorab lesen! Ich will jetzt nicht aufgeben. Tatsache ist aber, dass man von 359 Regelsatz minus 288 Düsseldorfertabelle nicht existieren kann und dann lieber aufgeben sollte. Rein Rechnerisch kann man mit 71 Euro nicht existieren und gleichzeitig eine Firma hochfahren, was ja bisher summa cum laude erfolgt ist in Rekordzeit per Industriereferenzen und Privatreferenzen. Nen Job für Nachtsarbeiten an Tanke würde auch von Arge abgezogen. Für Frau Luxustochter bliebe nix über, weil jeder angemeldete Job monatlich gemeldet werde müsste. Pressebericht in der Samstagszeitung der hiesigen Grosszeitung erfolgt im September unter dem Motto Who the hell is Hartz 4 - Sprung in die Selbstständigkeit . Karrierefrauen in Aachen... das spar ich mir dann besser wohl, oder?

    Mein Banker der Selbstständigen der Volkbank war bisher so nett, aber neuer Haftbefehl würde meine Zukunft dann köpfen. Die Wohlwollenden Worte und Unterstützung der Arbeitsvermittler wären dann hinfällig, weil es reichem Vater der Tochter nur um Existenzvernichtung geht. Da hab ich juristisch keine Chance - wenn keine Mediation möglich ist. Verdienen tun nur die Anwälte, wobei ich PKH bekomme. Gibt es da nicht ein neues P Konto mit 900 Euro Pfändungsfrei?

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    Antwort von Meinereiner67 Meinereiner67

    Wenn du so wenig hast, wie du schreibst, kannste den Unterhalt vom Gericht neu festsetzen lassen.-

    Kommentar von BSIuebersetzung BSIuebersetzung

    Geht nicht, da DD Tabelle bereits Mindestuntrhalt ist. Hier geht nur um mangelnde Redebereitschaft vom Vater meiner Tochter = Reitstallerbe oder aber freiwillige Stundung. Letzteres kann man per Antrag Haftbefehl trotz Wissen über erfolgreiche Existenzgründung als unrealistisch bezeichnen. So langam habe ich auch keine Lust mehr auf 16 Sutndentag trotz toller Industriereferenzen. Töchterchen hat ja nix davon und ich möchte ihr Vorbild sein, was Bildung betrifft. Ihr Vater - neureicher Stinkstiefel - geerbt und nicht selbst erarbeitet - möchte das Gegenteil. Aber Firma jetzt aufgeben, davon hätte keiner was. Zumal Töchterchen im Luxus lebt.

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