14 jahre alten mietvertrag ....wie ist die kündiegungdfrist
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1Antwort von
Haesilein1951Haesilein1951
@saarland, BGH-Urteil von wann? kenne ich nicht. Wo steht dies geschrieben. Bin dankbar für einen Tipp. Die gesetzliche Kündigungsfrist N U R für den Mieter beträgt sets 3 Monate. Auch für Altvertrage. Urteil Gesetzgeber 1.6.2005. Der Vermieter muss eine Frist von 9 Monaten einhalten, wenn du länger als 8 Jahre wohnst.schriftliche Kündigung muss spätestens am 3.Werktag des Monats beim Vermieter vorliegen. GEBE HIER DEN TIPP WEITER; welche ich von @geige erhalten habe: Einzige große Ausnahme wäre noch dies: Der Bundesgerichtshof hat erneut darauf hingewiesen, daß Mieter, die einen befristeten Mietvertrag mit einer Verlängerungsoption vor dem Inkrafttreten der Mietrechtsreform zum 01.09.2001 abgeschlossen haben, nicht von den Änderungen der Mietrechtsreform profitieren können (BGH, Beschluss vom 20.06.2007, Aktenzeichen - VIII ZR 257/06 -).
Kommentar von
Tabaluga1961Tabaluga1961 DH
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Saarland60Saarland60
Es gelten weiterhin die im Mietvertrag festgehaltenen Kündigungsfristen, also beispielsweise gestaffelte Kündigungsfristen, je nach Vertragsdauer.
Zu dieser Frage gibt es auch ein BGH-Urteil.
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Nö.
gesetzlich 3 Monate stimmt.