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14-jährige hat im Internet Musik Download angeklickt - jetzt Post vom Inkasso-Büro i.H.v. 150,- €

Frage von Divine38 Divine38

Hatte bereits beim ersten Brief geschrieben, dass sie mit 14 Jahren noch nicht voll geschäftsfähig war - muss ich jetzt auf das Schreiben des Inkasso-Büros reagieren?

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Antworten (12)

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    Antwort von Plumbum Plumbum

    Verbraucherzentrale und/oder Anwalt kontaktieren.

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    Antwort von oldskuul oldskuul

    Meiner Meinung nach ist NICHT REAGIEREN immer die dümmste und teuerste aller Möglichkeiten.

    Wenn man rechtzeitig und vernünftig reagiert, erspart man beiden Seiten Kosten und Nerven und die Fronten sind evtl. noch nicht verhärtet.

    Leute, die meinen man könne alles einfach AUSsitzen, sitzen vielleicht irgendwann EIN, hihi!

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    Antwort von Mismid Mismid

    mit 14 ist man geschäftsfähig. Man ist nur noch nicht vertragsfähig. Spielt aber auch keine Rolle, da die Eltern dafür sorgen tragen müssen was unter ihrem Internetzugang gemacht wird und haften für alles was damit gescheiht - auch wenn ein Nachbar sich unerlaubt einklinken würde, wenn der Zugang nicht ausreichend gesichert ist

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    Antwort von FridaGT FridaGT

    "Gekaufte CDs zum privaten Gebrauch zu kopieren oder Sicherungskopien von Software anzufertigen ist erlaubt. Für Jugendliche ist es dagegen strafbar, Musik über das Internet zu tauschen oder raubkopierte Software zu benutzen. Wer das tut, bricht das sogenannte Urheberrecht. Für Kinder stellt sich die Situation jedoch ein wenig anders dar: Da Kinder bis einschließlich 13 Jahre nicht strafmündig sind, können sie für die Urheberrechtsverletzung nicht belangt werden. Erst ab 14 Jahren kann der illegale Download mit einem Bußgeld und mit Schadensersatzforderungen geahndet werden."

    http://www.rossipotti.de/ausgabe16/etwas_anderes.html

    Kommentar von Divine38 Divine38Divine38

    Danke, aber es war ein Abo, das sie "aus Versehen" abgeschlossen hat. Sie muss irgendwo ein falsches Geburtsdatum angegeben haben...

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    dan haften die Eltern, die ihre Kinder überprüfen müssen

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    Antwort von anjanni anjanni

    Nein. Oder höchstens einmal. Rein vorsorglich.

    Ihr habt doch den Download sicherlich vernichtet?

    Kommentar von Divine38 Divine38Divine38

    Ich weiß gar nicht genau, worum es ging. Es handelt sich um eine Firma, die Sparschwein oder so heißt und schwupssdiwupps war ein Abo abgeschlossen.

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Na, jedenfalls: wenn Du dem Vertrag als Erziehungsberechtigter widersprochen hast, ist er ungültig. Und ein Abo sowieso... (Alles, was jenseits der Taschengeldgrenze liegt, schon gar.)

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    Antwort von radijas radijas

    Du mußt weder reagieren noch zahlen! (Kam vor kurzen im Fernsehen)

    Kommentar von likatoma likatomalikatoma

    richtig,weil das kind nicht volljährig ist und somit nichts geschäftsfähig

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    Antwort von Rosslauer Rosslauer

    Iss aber seltsam das jemand, und mit 14 Jahren kann man i.d.R. abschatzen was er/sie tut, versehentlich auf 'Musik Download' klickt.
    Es kann wöhl angenommen werden dass der Download erfolgreich war und die Musik beim Nutzer angekommen ist.
    Erst kaufen und beim Zahlen auf seine Jugend zu pochen iss schon etwas zweifelhaft :-(
    Erinnert doch stark an die Mädchen die erst mit nem Kerl ins Bett hüpfen und dann sagen sie wären noch zu jung für ein Kind ;-)

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    Antwort von Norwegenadler Norwegenadler

    http://www.computerbetrug.de/abzocke-im-internet/betrug-rechnung-mahnung-inkasso-kostenfallen-im-internet-fuer-eilige-leser/

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    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Du musst auf gar nichts außer auf ein Mahnverfahren reagieren. Die Urheberrechtsverletzung wird aber von einem Anschluss aus begangen worden sein. Und der dahinter verborgene Anschlussinhaber wird im Zweifel für die Taten von seinem Anschluss haftbar gemacht. Es kommt also darauf an welches Vergehen nun wirklich beanstandet wird. Ein Vertrag kann natürlich nicht von einem 14 Jährigem abgeschlossen werden. Eine Urheberrechtsverletzung kann aber durchaus verfolgt werden. Wobei die geringe Summe eher auf einen Trittbrettfahrer hindeutet.

    Kommentar von Divine38 Divine38Divine38

    Es geht nicht um eine Urheberrechtsverletzung sondern um den Abschluss eines ABO´s. Und das kann sie doch definitiv nicht mit 14 Jahren?!

    Kommentar von Mietnormade MietnormadeMietnormade

    Ignoriere das ganze und falls ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt lege Widerspruch ein. (Ist sehr unwahrscheinlich)

    Kommentar von oldskuul oldskuuloldskuul

    Ja, und falls der Mahnbescheid kommt werden aus 9,95 Euro schnell mal 99,95 Euro... ich frage mich, warum man sich Problemen nicht STELLT statt immer alles auszusitzen?

    Ich wette mit Euch, dass der Mahnbescheid kommt - schon allein deshalb, weil der Anbieter vermutlich nicht weiss, dass ein Kind dahintersteckt.

    Ich würde mir das Aussitzen überlegen - es ist ja nicht so, dass der Anbieter die arme Familie betrogen hat, sondern ein Kind im Taschengeldrahmen im WWW eingekauft hat.

    Statt hier im Forum seitenlang zu tippen, hättest Du schon längst bei dem Laden mal anrufen können?

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    Antwort von Auswanderer Auswanderer

    Darf man denn erst ab 18 Musik bei Musik Download loaden?

    Aber mit 14, ist sie nicht fähig solch ein Vertrag einzu gehen.

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    Antwort von Mariposa68 Mariposa68

    ich glaube, das braucht man erst bei einem gerichtilichen Mahnverfahren. Bin mir aber nicht sicher.

    Kommentar von oldskuul oldskuuloldskuul

    Schon wahr - aber dann sind bereits Gerichtskosten entstanden und der Anbieter wird sich nicht mehr gütlich einigen wollen.

    Ich vermute, die kennen die Rechtslage und es wird nicht das erste Mal sein, dass eine 14-jährige dort etwas gekauft hat.

    Ich würde freundlich-bestimmt antworten, damit die Sache schnell und gut erledigt ist.

    Ausserdem würde ich meiner 14jährigen Tochter erklären, dass das Internet kein Spielzeug ist.

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    Antwort von Nellina Nellina

    Ja, das solltest Du.

    Kommentar von Divine38 Divine38Divine38

    Ok. Geht es noch ein bisschen genauer? Es ist doch kein Vertrag zustande gekommen, oder?

    Kommentar von Nellina NellinaNellina

    Und genau das solltest Du eben auch dem Inkasso-Buero mitteilen. Es besteht kein Vertrag.

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