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14 jährige Einbauküche in Mietwohnung--muss ich Elektroteile ersetzen??

Frage von Preciosa Preciosa

Jaa, mein Vermieter macht es mir schon schwer kurz vorm Umzug, wir hatten zwar noch keine Übernahme aber er war kürzlich hier und hat mir dabei direkt gesagt ich solle doch noch den Herd und die Spülmaschinenkörbe in der Küche ersetzen vor Auszug.... In der Wohnung war von vorneherein eine Einbauküche drin, welche Mietfrei überlassen wurde... schon an die Vormieter und die Vorvormieter,,,, Nun will er wie gesagt das ich hier noch "Reparaturen" an dieser wirklich alten Küche vornehme... Kann er das??? Am Herd tut eine der 4 Platten nur wenn ihr danach ist, am Backofen tut nur die Ober-Unterhitze und die Spülmaschinenkörbe sind schon recht verlebt....

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Antworten (13)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Madmaster10 Madmaster10

    das ist normaler verschleiss und dufür zahlst du miete ,teoretisch muss er glühlampen ersetzen wenn sie in der wohnung waren da er dufür ja miete kassiert ,,,wenn er nicht will wie du,ab zum anwalt

    Kommentar von murkeltimo murkeltimomurkeltimo

    Für die Küche hat sie keine Miete gezahlt.

    Kommentar von aurata aurataaurata

    Trotzdem gehört das zu Mietsache, auch wenn es nicht aufgeführt ist. Madmaster hat recht.

    aus dem Mietrechtlexikon (http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/einbaukueche.htm):

    "Ob die Einbauküche mitvermietet ist, ergibt sich aus dem Mietvertrag. Steht im Mietvertrag bspw. "Küche möbliert" so ist der Vermieter verpflichtet, die Wohnung mit einer Einbauküche auszustatten. Eine vorhandene Küche ist mitvermietet. Ebenso verhält es sich in der Regel, wenn der Mietervertrag keine Bestimmungen über die Einbauküche enthält, jedoch bei der Besichtigung und Übergabe der Räume eine solche Küche vorhanden ist."

  • 5
    Antwort von Schnydr Schnydr

    Wenn die Küche vom Vermieter gestellt wurde, dann muss auch der für Reparaturen aufkommen. Lediglich Kleinreparaturen können durch den Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt werden. Die Reparaturen wird er wohl selber zahlen müssen. Nimm dir notfalls einen Anwalt.

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    Antwort von Heilerin1 Heilerin1

    War der Herd schon in der Küche? Wenn ja, und wenn du keinen Übernahmevertrag der Küche unterschrieben hast, ist das Gerät sache des Vermieters. nicht deine.

  • 3
    Antwort von MojitoTom MojitoTom

    Nach erster Einschätzung handelt es sich um gewöhnliche Abnutzung. Für diese Erneuerung bist Du nicht zuständig.
    Hier findest Du noch etwas über Reparaturen.
    http://www.mietrecht-einfach.de/reparatur-veraenderung-modernisierung-reparature...

    Kommentar von aurata aurataaurata
    Kommentar von MojitoTom MojitoTomMojitoTom

    Tolle Ergänzung!

  • 2
    Antwort von derwally derwally

    wie sind solche reparaturen denn in deinem Mietvertrag geregelt? Ich würde mich mal beim Mieterverein informieren. http://www.mieterbund.de/

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    Antwort von Fluchzeuch Fluchzeuch

    Wenn es eine unentgeltlich Überlassung vom Vormieter war, ist der Vermieter nicht Eigentümer der Geräte. Daher kannst du entscheiden, ob du die Geräte reparieren lässt oder nicht. Falls nicht, wirst du aber wahrscheinlich die Küche entfernen und entsorgen müssen.

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    Antwort von zj1000 zj1000

    Wenn die Dinge durch mangelnde Pflege kaputt gegangen sind, hat er recht. 14 Jahre sind für eine gut Küche kein Alter

  • 1
    Antwort von murkeltimo murkeltimo

    Wenn es Dein Herd wäre, müßtest Du es auch reparieren lassen oder einen neuen kaufen, und wenn der Herd bei Dir kaputt gegangen ist, und die Spülkörbe bei Deinem Gebrauch verschlissen sind, wirst Du es machen lassen müssen. LG murkeltimo

  • 1
    Antwort von Phoenix29 Phoenix29

    Ich denke nicht das er das verlangen kann. Denn auch die Vormieter haben die Küche ja benutzt. Je nach dem wie lange Du da gewohnt hast kann er vielleicht einen geringen Anteil verlangen. 50 bis 100€ maximal.

  • 1
    Antwort von marilda marilda

    nein solltest du nicht. Er hat von dir dafür Miete bekommen. Du kannst dich beim Mieterbund erkundigen und unterstutzung suchen. Alles Gute

    Kommentar von murkeltimo murkeltimomurkeltimo

    Hat er nicht. Die Küche war mietfrei.

  • 1
    Antwort von kochstuebchen kochstuebchen

    diese küche hat keinen wert mehr und hat ausgedient. dein vermieter soll sie entsorgen. wer will diesen alten mist noch haben. du hast nix damit am draht.

  • 1
    Antwort von HHSthp HHSthp

    Verweise ihn auf das Einzugsprotokoll, da stand doch schon, dass das Zeug nicht in Ordnung war.

  • 1
    Antwort von giftmischerinxx giftmischerinxx

    glaube kaum das er damit durch kommt, was steht im mietvetrag? sonst vergiss es, putze es und gut iss

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