Jaa, mein Vermieter macht es mir schon schwer kurz vorm Umzug, wir hatten zwar noch keine Übernahme aber er war kürzlich hier und hat mir dabei direkt gesagt ich solle doch noch den Herd und die Spülmaschinenkörbe in der Küche ersetzen vor Auszug.... In der Wohnung war von vorneherein eine Einbauküche drin, welche Mietfrei überlassen wurde... schon an die Vormieter und die Vorvormieter,,,, Nun will er wie gesagt das ich hier noch "Reparaturen" an dieser wirklich alten Küche vornehme... Kann er das??? Am Herd tut eine der 4 Platten nur wenn ihr danach ist, am Backofen tut nur die Ober-Unterhitze und die Spülmaschinenkörbe sind schon recht verlebt....
14 jährige Einbauküche in Mietwohnung--muss ich Elektroteile ersetzen??
Antworten (13)
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5Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
Madmaster10Madmaster10
das ist normaler verschleiss und dufür zahlst du miete ,teoretisch muss er glühlampen ersetzen wenn sie in der wohnung waren da er dufür ja miete kassiert ,,,wenn er nicht will wie du,ab zum anwalt
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5Antwort von
SchnydrSchnydr
Wenn die Küche vom Vermieter gestellt wurde, dann muss auch der für Reparaturen aufkommen. Lediglich Kleinreparaturen können durch den Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt werden. Die Reparaturen wird er wohl selber zahlen müssen. Nimm dir notfalls einen Anwalt.
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3Antwort von
Heilerin1Heilerin1
War der Herd schon in der Küche? Wenn ja, und wenn du keinen Übernahmevertrag der Küche unterschrieben hast, ist das Gerät sache des Vermieters. nicht deine.
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3Antwort von
MojitoTomMojitoTom
Nach erster Einschätzung handelt es sich um gewöhnliche Abnutzung. Für diese Erneuerung bist Du nicht zuständig.
Hier findest Du noch etwas über Reparaturen.
http://www.mietrecht-einfach.de/reparatur-veraenderung-modernisierung-reparature...Kommentar von
aurataaurata Ergänzend dazu: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/einbaukueche.htm
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MojitoTomMojitoTom Tolle Ergänzung!
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2Antwort von
derwallyderwally
wie sind solche reparaturen denn in deinem Mietvertrag geregelt? Ich würde mich mal beim Mieterverein informieren. http://www.mieterbund.de/
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2Antwort von
FluchzeuchFluchzeuch
Wenn es eine unentgeltlich Überlassung vom Vormieter war, ist der Vermieter nicht Eigentümer der Geräte. Daher kannst du entscheiden, ob du die Geräte reparieren lässt oder nicht. Falls nicht, wirst du aber wahrscheinlich die Küche entfernen und entsorgen müssen.
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1Antwort von
zj1000zj1000
Wenn die Dinge durch mangelnde Pflege kaputt gegangen sind, hat er recht. 14 Jahre sind für eine gut Küche kein Alter
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1Antwort von
murkeltimomurkeltimo
Wenn es Dein Herd wäre, müßtest Du es auch reparieren lassen oder einen neuen kaufen, und wenn der Herd bei Dir kaputt gegangen ist, und die Spülkörbe bei Deinem Gebrauch verschlissen sind, wirst Du es machen lassen müssen. LG murkeltimo
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1Antwort von
Phoenix29Phoenix29
Ich denke nicht das er das verlangen kann. Denn auch die Vormieter haben die Küche ja benutzt. Je nach dem wie lange Du da gewohnt hast kann er vielleicht einen geringen Anteil verlangen. 50 bis 100€ maximal.
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marildamarilda
nein solltest du nicht. Er hat von dir dafür Miete bekommen. Du kannst dich beim Mieterbund erkundigen und unterstutzung suchen. Alles Gute
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murkeltimomurkeltimo Hat er nicht. Die Küche war mietfrei.
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kochstuebchenkochstuebchen
diese küche hat keinen wert mehr und hat ausgedient. dein vermieter soll sie entsorgen. wer will diesen alten mist noch haben. du hast nix damit am draht.
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HHSthpHHSthp
Verweise ihn auf das Einzugsprotokoll, da stand doch schon, dass das Zeug nicht in Ordnung war.
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giftmischerinxxgiftmischerinxx
glaube kaum das er damit durch kommt, was steht im mietvetrag? sonst vergiss es, putze es und gut iss
Für die Küche hat sie keine Miete gezahlt.
Trotzdem gehört das zu Mietsache, auch wenn es nicht aufgeführt ist. Madmaster hat recht.
aus dem Mietrechtlexikon (http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/einbaukueche.htm):
"Ob die Einbauküche mitvermietet ist, ergibt sich aus dem Mietvertrag. Steht im Mietvertrag bspw. "Küche möbliert" so ist der Vermieter verpflichtet, die Wohnung mit einer Einbauküche auszustatten. Eine vorhandene Küche ist mitvermietet. Ebenso verhält es sich in der Regel, wenn der Mietervertrag keine Bestimmungen über die Einbauküche enthält, jedoch bei der Besichtigung und Übergabe der Räume eine solche Küche vorhanden ist."