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14 Grad in der Wohnung, uns friert´s.

Frage von seitenzupfer seitenzupfer

Wir haben eine Wohnung im EG eines 2- Familien Hauses. Heizung - alte Elektroheizung mit Schamottsteinen. Auf voller Tour wird es nur 14 Grad warm und der Winter hat erst begonnen. Wie verhalten wir uns richtig?

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Antworten (10)

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    Antwort von antnschnobe antnschnobe

    Entweder warm anziehen (siehe Dein Bild) und die Hände an Deine Gitarre. Vielleicht kommt ein neuer Musikstil heraus dabei? : ) Oder eine andere Heizung einbauen (lassen). Dritte Möglichkeit: Eine andere Wohnung suchen.

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    Antwort von Dea2010 Dea2010

    Schriftliche Mängelanzeige, 1 Woche Frist zur Abhilfe setzen und ankündigen, dass du die Miete in voller Höhe der Kaltmiete ab nächstem Monat minderst bis die Wohnung vernünftig auf 20-22° C beheizbar ist.

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    Antwort von LittleMiss84 LittleMiss84

    Ich hatte das selbe Problem und bin direkt zum Amtsgericht gegangen und eine Einstweiliges Verfügung beantragt. Ein Gerichtsvollziehr wird dann zu den hingeschickt, und der Vermieter muss sich um die Heizung kümmern! Bussgeld 1500 Euro für den Vermieter.

    Aber aufpassen: Mein Vermieter hat die Sache wiedersprochen in dem er sagte dass eine Firma dort gewesen war, und diese bestätigtg hat dass die Therme funktioniert. Und das alles einwandfrei funktioniert. Aber: 1. die Firma war nicht in meiner Wohnung also können sie nicht wiedersprechen dass es bei mir kalt war. Ob es im EG alles funktioniert ändert nicht die Situation bei mir zu Hause. 2. Wenn man Wasser in der Therme nachfüllt, muss man oben in der Wohnung die Luft aus den Heizkörper rauslassen, damit Luft auch aus der Therme verschwindet, und diese durch Wasser ersetzt wird. (Ich habe ne Firma gefragt)

    Weiter sagte ein Vermieter ich hätte die Fenster über Stunden offen gehabt...naja ich muss die Wohnung 2 Mal am Tag lüften, oder geht jemand auf Toilette grosse Geschäfte machen und lässt das Fenster zu? DAs ist die normalste Sache der Welt, und ausserdem nur Sauerstoff wird warm...wenn man 1 Woche die Fenster nicht öffnet dann ist viel CO2 da, was nicht 'geheizt'wird. Also, das ist auch kein glaubhafter Grund zum Wiederspruch.

    Bei mir sind es jetzt ca. 14 Grad zu Hause..die Heizung geht immer noch nicht..die Wohnung ist nicht isoliert..am 9. Febraur geht's zum Gericht.

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    RatgeberHelden Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    20 - 22 grad sollten es schon sein.

    • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einschreiben)

    • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

    • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

    • Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie Die Miete kürzen werden.

    • Danach gehen Sie zu einem Anwalt und lassen die Mängelbeseitigung einklagen.

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    Antwort von Moosi98 Moosi98

    es gibt von honywell kleine elktronische heizungen sind nicht so teuer brauchen nicht viel strom und machen deine ,,kleine'' wohnung bestimmt warm.... wenn dir das nicht hilft rede am besten mal mit deinem vermieter falls vorhanden...ich wünsche dir trotzdem einen schönen winter...lg

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    Antwort von jonashacker jonashacker

    zum vermiter gehen und mit dem erstmal darüber reden. und wen der nichts dagengen sagt oder es nicht einsieht dan könnt ihr den auch anzeigen.

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    Antwort von jospe jospe

    das ist zu kalt -- wenn du die Wohnung gemietet hast, muß der Vermieter sofort Abhilfe schaffen

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    Antwort von sambagirl sambagirl

    die heizung richtig aufdrehen oder den regler höher stellen auf eine angenehmere temperatur

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    Antwort von RealFanatic RealFanatic

    Wo hatt denn der Winter begonnen? Wir haben immernoch Regen bei 6 Grad über Null.Aber abgesehen davon würde ich sofort kündigen,das ist keine Wohnung mehr

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    Antwort von Maerchenkiste Maerchenkiste

    Das ist zuuu kalt und ein Grund für eine Mietminderung.

    Kommentar von LittleMiss84 LittleMiss84

    100% bei vollständiger Heizungsausfall in den Monaten September bis Februar. So das LG Berlin. Fundstelle WuM 1993,185

    Aber davor mit Anwalt sprechen.

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