Duisburg: Mit 140 Stundenkilometern ist ein 13-jähriger Junge in der Nacht zum Mittwoch durch die Duisburger Innenstadt gerast. Als ein Streifenwagen die Verfolgung aufnahm, gab der Schüler sogar noch mehr Gas. Selbst einen quer gestellten Polizeiwagen umfuhr der 13-Jährige mit hoher Geschwindigkeit. Erst als der Junge mit dem Auto in einem Acker steckenblieb, konnte die Beamten ihn festnehmen. Der 13-Jährige erklärte laut Polizei, sich Schlüssel und Auto ohne Wissen der Eltern genommen zu haben. Die zeigte sich auch entsprechend überrascht, als die Beamten mit ihrem Sohn mitten in der Nacht an der Tür klingelten. Das lädierte Auto können sie nun bei der Polizei abholen.
Was bekommen die Eltern für eine Strafe? oder bekommen die überhaupt eine Strafe? der Junge ist erst 13 deshalb ist er aus dem schneider aber die Eltern haften dann für den Jungen, oder?

Der Knabe geht straflos raus, soweit die Eltern ihn gegen geltendes Recht nicht ordentlich durchdreschen und ihn mit der Kürzung von Leistungen und Vorzügen bestrafen. Die eltern könnte man wegen des fahrlässigen Umganges mit dem Autoschlüssel belangen. Der Versicherungsschutz für das FAhrzeug könnte dadurch erlöschen und die Leute auf den Reparaturkosten sitzen bleiben.

So ganz aus dem Schneider ist der Junge auch nicht! Auch wenn er noch nicht 14 und somit strafmündig ist hat er deswegen keinen Freibrief!
Bei den Eltern wird sich noch herausstellen müssen ob sie z.B. zu sorglos mit den Autoschlüsseln und ihrer Aufsichtspflicht umgegangen sind.
Auf jeden Fall wird das einen häufigeren Besuch des Jugendamtes nach sich ziehen. Sowohl bei den Eltern als auch dem Jungen.
Wie genau die Sache zu bewerten ist hängt von den genauen Umständen ab.
Ist der Junge schon öfter auffällig geworden oder nicht?
Wie findet das Jugendamt sein Zuhause und das Familienleben vor?
...
Alles Sachen die eine genauere Bestrafung, sowohl für den Jungen als auch die Eltern, beeinflussen. Daher ist keine konkrete Aussage zum Strafmaß möglich ohne genaueres zu wissen.
Wenn das Kind zu solchen Untaten neigt, werden die Eltern schon bestraft werden. Seine Autoschlüssel sollte man unzugänglich verwahren.

Vermutlich wird auf Verletzung der Aufsichtspflicht erkannt... habe auch (unter Aufsicht meines Vaters) mit 12 Jahren zum ersten mal hinter dem Steuer gesessen, das Fahren zu erlernen ist nun wirklich nicht schwer, nur man sollte die Strassenverkersordnung kennen. Auf den Einsatzkosten sowie dem (vermutlich) nicht unerheblichen Sachschaden am PKW werden sie wohl auch sitzenbleiben. Ja, überall ist´s nicht soweit her mit der "Vernunft", bei mir musste man den Schlüssel nicht verstecken, aber grundsätzlich... sollte man schon auf Nummer "sicher" gehen.

Ich bin mir da nicht so sicher, was die Rechtsprechung angeht. Aber ich glaube, man ist verpflichtet, die Autoschlüssel so aufzubewahren, das Minderjährige keinen Zugang dazu haben. In diesem Fall kann es sein, das die Eltern für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden.
ohohoh.. mein autoschlüssel liegt immer auf meinem schreibtisch und da kommt mein kleiner bruder ohne probleme hin...
Das kann als grobe Fahrlässigkeit von der Versicherung ausgelegt werden.
syringa am 29. Oktober 2009 09:20 Ja, so habe ich das auch in Erinnerung.
Wenne am 29. Oktober 2009 09:21 Tja, das ist das Problem. Bist du dir sicher deinem kleinen Bruder vertrauen kannst? Wenn Ja, dann gehst du weniger ein Risiko ein. Wenn Nein, dann würde ich die Schlüssel immer 'am Mann' tragen. ;-)
Jepp! Und auch evtl. Verauslagung des Rechtschutzversicherers, soweit vorgestreckt, sind von der Erzeugerfraktion zurückzuerstatten, so sieht es aus.