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13 Jährige und 18 Jähriger? Zu großer Altersunterschied?

Frage von Catiix3 Catiix3

Hey. :)

Ich wollte fragen, ob der Altersunterscheid zu groß ist, wenn der Freund 18 und die Freundin 13 ist, in einer Beziehung? Was ist eure Meinung?

und könnten die Eltern den 18-Jährigen Freund dann anzeigen?

Vielen Dank für Antworten. LG : Catiix3

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Antworten (19)

  • 5
    Antwort von vincent1996 vincent1996

    Es ist noch zwar erlaubt, aber wenn die Sex machen, dann bekommt der 18 Jährige die Strafe.

    Kommentar von taigafee taigafeetaigafee

    ääähh,vincent,..., wenn es erlaubt ist, wieso bekommt er dann eine strafe???

    kannse mir das erklären? :-)

    Kommentar von vincent1996 vincent1996vincent1996

    Weil sie noch 13 ist und noch kein Sex darf. ;-))

    Kommentar von taigafee taigafeetaigafee

    dann isses ja abba doch nich erlaubt, oda??? :-DDD

    Kommentar von vincent1996 vincent1996vincent1996

    Beziehungen ja. ;-D

    Kommentar von taigafee taigafeetaigafee

    sex ohne beziehung auch nich! :-)

  • 4
    Antwort von connor08 connor08

    ist einfach mal nicht legal... wo die liebe hinfällt. in drei jahren ist alles gut.

  • 3
    Antwort von femina femina

    bei uns kam ein Junge ins Knast weil er damals als 18jähriger mit einer 11 jährigen ein Verhältnis anfing. Die zogen dann auch zusammen doch die Richterin steckte ihn für 3,5 Jahre ins Knast

    Achso das war vor knapp 2 Jahren

    Kommentar von Torsten20 Torsten20Torsten20

    Und? Lieben die sich immernoch?

    Kommentar von femina feminafemina

    Nein, die hat ihn nach 5 jahren angezeigt und ist darauf gekommen dass sie es ja gar nicht wollte die Fussel.

    sie hatte seit 1 Jahr einen neuen Freund..usw.

  • 2
    Antwort von stella123 stella123

    Ja wenn sie sex haben. Sie ist ja noch minderjährig und er begeht eine Straftat. LG

  • 2
    Antwort von Glotschick Glotschick

    Die 13 jährige ist viel zu jung für ihn ! Und ja die Eltern könnten ihn dann anzeigen ! Wenn man erwachsesn ist ist es egal ob man 10 Jahre oder so auseinander ist aber in dere pupertät sind das Welten!!

  • 1
    Antwort von critter critter

    http://www.planet-liebe.de/beziehung/sex-und-das-gesetz.html

    V e r b o t e n !

  • 1
    Antwort von Babymia Babymia

    die eltern können den geschlechtsverkehr noch verbieten. ich finde der unterschied ist zu groß da er nur das eine will. für mich ist er pervers (kinders......)

    Kommentar von jockl jockljockl

    Ja das schon, aber leider letztlich nicht verhindern.

    Kommentar von Babymia BabymiaBabymia

    ja klar verhindern nicht aber ! er macht sich beim s.. strafbar!

    Kommentar von Torsten20 Torsten20Torsten20

    Wenn er aber nicht so einer ist, sondern vernünftig wartet, bis sie 14 ist und es nicht einfach nur auf seine Lusterfüllung absieht, dann ist das eben ne ganz andere Situation.

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    Antwort von Countryman50 Countryman50

    Das wäre mit Vorsicht zu geniessen,alles was über Händchenhalten hinausgeht,sollte besser bis zum 14.Lebensjahr aufgehoben werden.Was will ein 18 jähriger bitte mit einer 13 jährigen? Ich denke auch das deine Eltern nicht gerade erfreut sind wenn sie davon erfahren.Und ja er macht sich Strafbar.Wartet wenigstens bis du 14 jahre alt bist,damit es keinen Ärger gibt,aber ehrlich gesagt,such dir nen Jungen in deinem alter.Ein 18 jähriger hat eventuell erwartungen an ein Mädchen welche zwar mit einem Mädel,welches das Rechtlich sichere Alter erreicht hat OK sind,aber mit einer 13 jährigen echt problematisch werden können. das kann den Jungen in ernste Schwierigkeiten bringen. Und rede vielleicht auch mal mit deinen eltern darüber.

    Sex mit unter 14-jährigen ist sexueller Mißbrauch von Kindern, das Gesetz sieht hier selbst für die Vornahme sexueller Handlungen vor einem Kind schon eine Freiheitsstrafe zwischen 3 Monaten und 5 Jahren vor (§176 StGB), im Falle des Beischlafs ist die Mindestfreiheitsstrafe zwei Jahre (siehe §176a StGB). Auch angesichts des Altersunterschiedes würde ich davon ausgehen, dass er bestenfalls mit einer Jugendstrafe auf Bewährung davonkäme. Er sollte mit allem was über Händchenhalten hinausgeht besser bis zum Geburtstag des Mädchens warten, dann ist es, sofern er keine Zwangslage ausnutzt oder sie dafür bezahlt, unproblematisch (siehe §182 StGB).

  • 0
    Antwort von Seeteufel Seeteufel

    Viel zu groß und auch noch verboten!

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    Antwort von Paulag Paulag

    Ich glaube abgesehen davon das es nicht legal ist wi

    Werden sich die Beiden nicht so verstehen weil es doch eine lange Zeit ist und man unterschiedlich ist. Wenn man grß ist ist das wieder anders.

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    Antwort von Torsten20 Torsten20

    Legal ists leider nicht ganz, aber es gibt nicht wenig solcher Beziehungen, die trotzdem funktionieren! Das kommt halt immer auf den Einzelfall an.

  • 0
    Antwort von Charleen1001 Charleen1001

    ist nicht legal aber so finde ich das nicht schlimm sind ja nur 5 jahre

    Kommentar von blissigo blissigoblissigo

    is nicht schlimm ?? tickst du noch richtig Welche Moralvorstellungen hast du??

    Kommentar von ANNEundLAURA ANNEundLAURAANNEundLAURA

    Man muss doch nicht beleidigend werden!

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    Antwort von jockl jockl

    Wenn die Beziehung mehr als platonisch wird, kan der 18-jährige grosse Problem bekommen.

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    Antwort von ANNEundLAURA ANNEundLAURA

    Hi,

    also ich persönlich würde es etwas zu krass finden, aber das ist ja unterschiedlich. Die Eltern können den Jungen nicht anzeigen, nur wenn er mit dem Mädchen schläft. Denn Volljährige dürfen nicht mit Minderjährigen schlafen, das zählt als Vergewaltigung. Öffentlich darf man ja eh erst ab 14 Sex haben. ;)

    Lg

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    Antwort von Eleganza Eleganza

    ich finds ok wenn sie sich leiben:)das mit dem anzeigen weiss ich nicht,miteinader gehen ist ja nicht strafbar.Es ist nur strafbar wenn sie es nicht will ;)

    Kommentar von jockl jockljockl

    Mit 13 ist´s selbst wenn diese es will für den 18-jährigen noch strafbar, sofern dieser angezeigt wird.

    Kommentar von blissigo blissigoblissigo

    und 3 Jahre später fällt ihr ein dass sie es nicht wollte- dann bekommt der Junge aber ein blauen Sack

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    Antwort von PalmBeach PalmBeach

    Also in meinem Freundeskreis ist es ein Tabu eine Freundin zu haben die unter 15 ist. Es ist einfach nur meiner Meinung nach unverantwortungsvoll und die Blicke der Passanten sind auch nicht gerade prickelnd

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    Antwort von Tierpflegerin84 Tierpflegerin84

    Ja, sie können ihn anzeigen, wenn ihr Sex habt.

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    Antwort von schildi schildi

    jetzt ja, später nein

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    Antwort von hanco hanco

    Ja, können sie, wenn die beiden sexuell etwas miteinander anfangen.

    Kommentar von jockl jockljockl

    Als Diamantenbestückter sollte man eine solch leichtsinnige und vor allem falsche Antwort nicht geben.

    Kommentar von hanco hancohanco

    Was ist daran falsch? Die Eltern können den 18jährigen wegen Verführung Minderjähriger dann anzeigen. Sie ist unter 14 Jahre und somit ist das strafbar!

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