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13-jährige als Dolmetscherin??? Geht das...?!?

Frage von luimario luimario

mein vater wurde von einem rechnungsprüfungsunternehmen angerufen und die wollten sich mit meinem vater treffen. Die leute sind zum treffen nicht erschienen.

Dann wurde mein vater wieder angerufen und diesmal hatten sie mit meiner 13-jährigen schwester geredet da die deutschkenntnisse meines vaters sehr schlecht ist.

Jetzt haben wir eine rechnung in höhe von 500 € die vom inkassounternehmen geschickt wurden. Wir wollen aber nicht zahlen da sie den vertrag am telefon mit meiner 13-jährigen schwester gemacht haben.

Das unternehmen sagt aber das wir zahlen müssen weil meine schwester als dolmetscherin gedient hat.

Stimmt das? Muss ich zahlen? Kann mir bitte einer ein rat geben!?!

Vielen dank im voraus,

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Antworten (8)

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    Antwort von anja0510 anja0510

    Verbraucherzentrale tut es auch als Rechtsberatung Zum teureren Rechtsanwalt könnt ihr immer noch gehen, wenn die Rechtslage nicht eindeutig sein sollte. Vorher müßt ihr aber nachsehen, ob Dein Vater tatsächlich nirgendwo Schulden hat. Bei seinen schlechten Deutschkenntnissen wäre es durchaus möglich. Alles Gute.

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    Antwort von Hambi Hambi

    Zahlten würde ich nur, wenn die Forderung rechtens ist, aber bestimmt nicht weil Deine Schwester "Übersetzerin" war. Sie ist nicht geschäftsfähig und somit hat das Inkassounternehmen keinen Anspruch der aus dem Gespräch mit ihr.

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    Antwort von maccis maccis

    Ein Inkassounternehmen ist eine Firma, die Schulden im Auftrag (Firmen, Versandhäuser usw.) eintreibt. Du mußt erst einmal nachprüfen, ob Dein Vater irgendwo Schulden gemacht. Und was für eine Dienstleistung hat Deine Schwester zugesagt? Sie ist noch nicht 14 Jahre - also bedingt Geschäftsfähig.Sie darf nur Taschengeldverträge abschließen und das ist hier nicht der Fall. Holt Euch auf alle Fälle einen Rechtsbeistand.

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    Antwort von Nellina Nellina

    Wenn Deine Schwester als Dolmetscher fungiert hat, dann muss man "SIE" bezahlen und sonst niemanden.

    Wie habt ihr die Rechnung erhalten? Per Post? Wie heisst das Inkassounternehmen?

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    Antwort von chicaBlue chicaBlue

    Nein, ihr müsst nicht zahlen. Laß dich nicht ins Bockhorn jagen. Wenn sie nochmal anrufen, Sie sollen dir den von deinem Vater unterschriebenen Vertag zuschicken.

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    Antwort von Bloodster Bloodster

    wenn deine schwester als 13 jährige irgendetwas abschließt, müsst ihr nicht zahlen, solang dein vater ihr nicht die anweisung gegeben hat das zu sagen... 13 jährige sind nicht geschäftsfähig. lasst euch aber von einem rechtsanwalt oder so beraten

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    Antwort von ManuelaSteffi ManuelaSteffi

    Hallo, der Vertrag ist nicht Ok und meiner Ansicht nach geht doch schnellstens zum Anwalt.

    Kommentar von luimario luimario

    vielen dank an alle. ja wir werden zum anwalt gehen.

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    Antwort von swissdog swissdog

    nein. mit 13 ist man nicht geschäftsfähig. problem der firma, nicht deins

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